28. April 2010 - Welttag gegen den Lärm
Schallschutz spielt im Wohnungsbau eine wichtige Rolle und wird über die DIN 4109 von 1989 geregelt. Diese Norm entspricht nach wie vor den anerkannten Regeln der Technik, aber nur, wenn es darum geht, unzumutbare Schallübertragung zu verhindern. Für den heute üblichen Komfortwohnungsbau gibt es allerdings deutlich bessere Schallschutzdämmmöglichkeiten. Deshalb hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass für solche modernen Bauwerke die DIN 4109 keine anerkannte Regel der Technik mehr ist, was den zum normalen Wohnen erforderlichen Schallschutz betrifft.
Auf diese Entscheidung weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Bauherren wie auch Käufer schlüsselfertiger Wohnhäuser und Eigentumswohnungen sollten sich daher nicht mit dem Schallschutz nach DIN 4109 abspeisen lassen, sondern sich im Vorfeld vom Sachverständigen über die technischen Schallschutzmöglichkeiten beraten lassen, damit sie nachher auch das Optimum bekommen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.