(djd/pt). Seien es Baumängel oder unterschiedliche Ansichten über im Bauvertrag vereinbarte Leistungen: Im Laufe eines Bauprojekts kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Bauherren und beauftragten Bauunternehmen kommen. Wenn diese Unstimmigkeiten eskalieren und vor Gericht landen, rückt eine schnelle Lösung meist in weite Ferne. Für Bauherren ist es daher in der Regel sinnvoll, sich Rat und Hilfe von einem unabhängigen Sachverständigen zu holen. Bauherrenberater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) etwa beraten den Hausbauer bereits vor Baubeginn beim Vertragsschluss und beugen so Missverständnissen von Anfang an vor.

Kommt es im Verlauf des Baus zu Mängeln, kann der Berater sie in der Regel im Rahmen von Baubegehungen frühzeitig erkennen und hohe Folgeschäden vermeiden helfen. Eine Einigung mit dem Bauunternehmen ist in diesen Fällen in der Regel weitaus einfacher als wenn hohe Folgekosten drohen, weil der Mangel bereits überbaut und nur mit großem Aufwand zu beseitigen ist. Laut einer aktuellen Studie des BSB in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. zur "Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen" liegen die Kosten für eine frühzeitige Mängelbeseitigung in den meisten Fällen tatsächlich bei einem Bruchteil möglicher Folgekosten.

Mehr Informationen und Adressen unabhängiger Bauherrenberater gibt es unter www.bsb-ev.de im Internet.

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(djd/pt). Seien es Baumängel oder unterschiedliche Ansichten über im Bauvertrag vereinbarte Leistungen: Im Laufe eines Bauprojekts kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Bauherren und beauftragten Bauunternehmen kommen. Wenn diese Unstimmigkeiten eskalieren und vor Gericht landen, rückt eine schnelle Lösung meist in weite Ferne. Für Bauherren ist es daher in der Regel sinnvoll, sich Rat und Hilfe von einem unabhängigen Sachverständigen zu holen. Bauherrenberater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) etwa beraten den Hausbauer bereits vor Baubeginn beim Vertragsschluss und beugen so Missverständnissen von Anfang an vor.

Kommt es im Verlauf des Baus zu Mängeln, kann der Berater sie in der Regel im Rahmen von Baubegehungen frühzeitig erkennen und hohe Folgeschäden vermeiden helfen. Eine Einigung mit dem Bauunternehmen ist in diesen Fällen in der Regel weitaus einfacher als wenn hohe Folgekosten drohen, weil der Mangel bereits überbaut und nur mit großem Aufwand zu beseitigen ist. Laut einer aktuellen Studie des BSB in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. zur "Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen" liegen die Kosten für eine frühzeitige Mängelbeseitigung in den meisten Fällen tatsächlich bei einem Bruchteil möglicher Folgekosten.

Mehr Informationen und Adressen unabhängiger Bauherrenberater gibt es unter www.bsb-ev.de im Internet.

(djd/pt). Seien es Baumängel oder unterschiedliche Ansichten über im Bauvertrag vereinbarte Leistungen: Im Laufe eines Bauprojekts kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Bauherren und beauftragten Bauunternehmen kommen. Wenn diese Unstimmigkeiten eskalieren und vor Gericht landen, rückt eine schnelle Lösung meist in weite Ferne. Für Bauherren ist es daher in der Regel sinnvoll, sich Rat und Hilfe von einem unabhängigen Sachverständigen zu holen. Bauherrenberater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) etwa beraten den Hausbauer bereits vor Baubeginn beim Vertragsschluss und beugen so Missverständnissen von Anfang an vor.

Kommt es im Verlauf des Baus zu Mängeln, kann der Berater sie in der Regel im Rahmen von Baubegehungen frühzeitig erkennen und hohe Folgeschäden vermeiden helfen. Eine Einigung mit dem Bauunternehmen ist in diesen Fällen in der Regel weitaus einfacher als wenn hohe Folgekosten drohen, weil der Mangel bereits überbaut und nur mit großem Aufwand zu beseitigen ist. Laut einer aktuellen Studie des BSB in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. zur "Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen" liegen die Kosten für eine frühzeitige Mängelbeseitigung in den meisten Fällen tatsächlich bei einem Bruchteil möglicher Folgekosten.

Mehr Informationen und Adressen unabhängiger Bauherrenberater gibt es unter www.bsb-ev.de im Internet.

(djd/pt). Seien es Baumängel oder unterschiedliche Ansichten über im Bauvertrag vereinbarte Leistungen: Im Laufe eines Bauprojekts kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Bauherren und beauftragten Bauunternehmen kommen. Wenn diese Unstimmigkeiten eskalieren und vor Gericht landen, rückt eine schnelle Lösung meist in weite Ferne. Für Bauherren ist es daher in der Regel sinnvoll, sich Rat und Hilfe von einem unabhängigen Sachverständigen zu holen. Bauherrenberater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) etwa beraten den Hausbauer bereits vor Baubeginn beim Vertragsschluss und beugen so Missverständnissen von Anfang an vor.

Kommt es im Verlauf des Baus zu Mängeln, kann der Berater sie in der Regel im Rahmen von Baubegehungen frühzeitig erkennen und hohe Folgeschäden vermeiden helfen. Eine Einigung mit dem Bauunternehmen ist in diesen Fällen in der Regel weitaus einfacher als wenn hohe Folgekosten drohen, weil der Mangel bereits überbaut und nur mit großem Aufwand zu beseitigen ist. Laut einer aktuellen Studie des BSB in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. zur "Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen" liegen die Kosten für eine frühzeitige Mängelbeseitigung in den meisten Fällen tatsächlich bei einem Bruchteil möglicher Folgekosten.

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