BERLIN (DAV) - Die öffentliche Hand muss sparen, auch Energie. Deshalb entschließen sich immer mehr Kommunen zur Sanierung ihrer Nichtwohngebäude. Hohes Einsparpotenzial liegt bei den Schulbauten, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Jede Kommune, zumindest aber jeder Kreis, besitzt in der Regel mehrere Schulen. Die meisten sind in den Zeiten der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge in den 1960er und 1970er Jahren gebaut worden und entsprechen heute bei weitem nicht mehr dem Energiestandard.

Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich auf lange Sicht. Sie führt zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen. Zusätzlich werden durch die Sanierung die CO2-Emissionen erheblich reduziert und damit die Umwelt geschont.

Vor der Einsparung kommt allerdings die komplexe Sanierung und mit ihr der Planungsprozess. Er ist verbunden mit baurechtlichen und bautechnischen Fragen von der Vertragsgestaltung und Planung über Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Abwicklung der Arbeiten, der Abnahme und der Durchsetzung von Mängelrügen während der Gewährleistungsfrist. 

Dazu muss sich heute jeder öffentliche Auftraggeber den komplexen Herausforderungen des Vergaberechts stellen, das durch die Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene ständig verändert und weiter entwickelt wird. Weil dies so ist, können sich öffentliche Auftraggeber in diesen schwierigen Detailfragen nicht mehr nur auf Architekten und Ingenieure verlassen. Sie brauchen zusätzlich den Rat versierter Baujuristen, die sich mit der komplexen Materie auskennen.Sie wissen, wie Vergabeverstöße vermieden und damit zeitliche und finanzielle Verluste verhindert werden.

Zunehmend versuchen Kommunen über so genannte PPP-Modelle ihre angespannten Etats zu entlasten. PPP bedeutet Public Private Partnership oder auch Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP). Dabei handelt es sich um eine vertraglich geregelte, langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft beim Entwerfen, Planen, Bauen, Finanzieren und Betreiben von öffentlichen Bauten, wie beispielsweise Schulen.

PPP-Modelle müssen immer individuell vereinbart werden, denn die Projekte sind sehr unterschiedlich und lassen sich vertragstechnisch nicht über einen Kamm scheren. Dazu braucht der öffentliche Auftraggeber baujuristische Beratung und - im Streitfall - auch Hilfe.Die ARGE Baurecht rät: Wer einem PPP-Modell näher tritt, der sollte seine Ideen und Strategien noch vor Verhandlungsbeginn mit einem Baurechtler besprechen. Mancher langwierige und teure Irrweg später kann so vermieden werden.

Aber auch, wenn die Kommune ihre Schulbauten in eigener Regie saniert, braucht sie die Unterstützung des Baujuristen. Er berät und begleitet die Kommune durch den gesamten Bauprozess hindurch, beispielsweise im Ausschreibungsverfahren, auch bei der rechtlichen Bewertung von Angeboten oder Nebenangeboten, bei der Gestaltung aller nötigen Verträge oder auch bei komplizierten Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer oder dem Oberlandesgericht.

In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com .

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BERLIN (DAV) - Die öffentliche Hand muss sparen, auch Energie. Deshalb entschließen sich immer mehr Kommunen zur Sanierung ihrer Nichtwohngebäude. Hohes Einsparpotenzial liegt bei den Schulbauten, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Jede Kommune, zumindest aber jeder Kreis, besitzt in der Regel mehrere Schulen. Die meisten sind in den Zeiten der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge in den 1960er und 1970er Jahren gebaut worden und entsprechen heute bei weitem nicht mehr dem Energiestandard.

Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich auf lange Sicht. Sie führt zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen. Zusätzlich werden durch die Sanierung die CO2-Emissionen erheblich reduziert und damit die Umwelt geschont.

Vor der Einsparung kommt allerdings die komplexe Sanierung und mit ihr der Planungsprozess. Er ist verbunden mit baurechtlichen und bautechnischen Fragen von der Vertragsgestaltung und Planung über Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Abwicklung der Arbeiten, der Abnahme und der Durchsetzung von Mängelrügen während der Gewährleistungsfrist. 

Dazu muss sich heute jeder öffentliche Auftraggeber den komplexen Herausforderungen des Vergaberechts stellen, das durch die Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene ständig verändert und weiter entwickelt wird. Weil dies so ist, können sich öffentliche Auftraggeber in diesen schwierigen Detailfragen nicht mehr nur auf Architekten und Ingenieure verlassen. Sie brauchen zusätzlich den Rat versierter Baujuristen, die sich mit der komplexen Materie auskennen.Sie wissen, wie Vergabeverstöße vermieden und damit zeitliche und finanzielle Verluste verhindert werden.

Zunehmend versuchen Kommunen über so genannte PPP-Modelle ihre angespannten Etats zu entlasten. PPP bedeutet Public Private Partnership oder auch Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP). Dabei handelt es sich um eine vertraglich geregelte, langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft beim Entwerfen, Planen, Bauen, Finanzieren und Betreiben von öffentlichen Bauten, wie beispielsweise Schulen.

PPP-Modelle müssen immer individuell vereinbart werden, denn die Projekte sind sehr unterschiedlich und lassen sich vertragstechnisch nicht über einen Kamm scheren. Dazu braucht der öffentliche Auftraggeber baujuristische Beratung und - im Streitfall - auch Hilfe.Die ARGE Baurecht rät: Wer einem PPP-Modell näher tritt, der sollte seine Ideen und Strategien noch vor Verhandlungsbeginn mit einem Baurechtler besprechen. Mancher langwierige und teure Irrweg später kann so vermieden werden.

Aber auch, wenn die Kommune ihre Schulbauten in eigener Regie saniert, braucht sie die Unterstützung des Baujuristen. Er berät und begleitet die Kommune durch den gesamten Bauprozess hindurch, beispielsweise im Ausschreibungsverfahren, auch bei der rechtlichen Bewertung von Angeboten oder Nebenangeboten, bei der Gestaltung aller nötigen Verträge oder auch bei komplizierten Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer oder dem Oberlandesgericht.

In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com .

BERLIN (DAV) - Die öffentliche Hand muss sparen, auch Energie. Deshalb entschließen sich immer mehr Kommunen zur Sanierung ihrer Nichtwohngebäude. Hohes Einsparpotenzial liegt bei den Schulbauten, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Jede Kommune, zumindest aber jeder Kreis, besitzt in der Regel mehrere Schulen. Die meisten sind in den Zeiten der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge in den 1960er und 1970er Jahren gebaut worden und entsprechen heute bei weitem nicht mehr dem Energiestandard.

Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich auf lange Sicht. Sie führt zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen. Zusätzlich werden durch die Sanierung die CO2-Emissionen erheblich reduziert und damit die Umwelt geschont.

Vor der Einsparung kommt allerdings die komplexe Sanierung und mit ihr der Planungsprozess. Er ist verbunden mit baurechtlichen und bautechnischen Fragen von der Vertragsgestaltung und Planung über Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Abwicklung der Arbeiten, der Abnahme und der Durchsetzung von Mängelrügen während der Gewährleistungsfrist. 

Dazu muss sich heute jeder öffentliche Auftraggeber den komplexen Herausforderungen des Vergaberechts stellen, das durch die Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene ständig verändert und weiter entwickelt wird. Weil dies so ist, können sich öffentliche Auftraggeber in diesen schwierigen Detailfragen nicht mehr nur auf Architekten und Ingenieure verlassen. Sie brauchen zusätzlich den Rat versierter Baujuristen, die sich mit der komplexen Materie auskennen.Sie wissen, wie Vergabeverstöße vermieden und damit zeitliche und finanzielle Verluste verhindert werden.

Zunehmend versuchen Kommunen über so genannte PPP-Modelle ihre angespannten Etats zu entlasten. PPP bedeutet Public Private Partnership oder auch Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP). Dabei handelt es sich um eine vertraglich geregelte, langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft beim Entwerfen, Planen, Bauen, Finanzieren und Betreiben von öffentlichen Bauten, wie beispielsweise Schulen.

PPP-Modelle müssen immer individuell vereinbart werden, denn die Projekte sind sehr unterschiedlich und lassen sich vertragstechnisch nicht über einen Kamm scheren. Dazu braucht der öffentliche Auftraggeber baujuristische Beratung und - im Streitfall - auch Hilfe.Die ARGE Baurecht rät: Wer einem PPP-Modell näher tritt, der sollte seine Ideen und Strategien noch vor Verhandlungsbeginn mit einem Baurechtler besprechen. Mancher langwierige und teure Irrweg später kann so vermieden werden.

Aber auch, wenn die Kommune ihre Schulbauten in eigener Regie saniert, braucht sie die Unterstützung des Baujuristen. Er berät und begleitet die Kommune durch den gesamten Bauprozess hindurch, beispielsweise im Ausschreibungsverfahren, auch bei der rechtlichen Bewertung von Angeboten oder Nebenangeboten, bei der Gestaltung aller nötigen Verträge oder auch bei komplizierten Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer oder dem Oberlandesgericht.

In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com .

BERLIN (DAV) - Die öffentliche Hand muss sparen, auch Energie. Deshalb entschließen sich immer mehr Kommunen zur Sanierung ihrer Nichtwohngebäude. Hohes Einsparpotenzial liegt bei den Schulbauten, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Jede Kommune, zumindest aber jeder Kreis, besitzt in der Regel mehrere Schulen. Die meisten sind in den Zeiten der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge in den 1960er und 1970er Jahren gebaut worden und entsprechen heute bei weitem nicht mehr dem Energiestandard.

Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich auf lange Sicht. Sie führt zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen. Zusätzlich werden durch die Sanierung die CO2-Emissionen erheblich reduziert und damit die Umwelt geschont.

Vor der Einsparung kommt allerdings die komplexe Sanierung und mit ihr der Planungsprozess. Er ist verbunden mit baurechtlichen und bautechnischen Fragen von der Vertragsgestaltung und Planung über Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Abwicklung der Arbeiten, der Abnahme und der Durchsetzung von Mängelrügen während der Gewährleistungsfrist. 

Dazu muss sich heute jeder öffentliche Auftraggeber den komplexen Herausforderungen des Vergaberechts stellen, das durch die Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene ständig verändert und weiter entwickelt wird. Weil dies so ist, können sich öffentliche Auftraggeber in diesen schwierigen Detailfragen nicht mehr nur auf Architekten und Ingenieure verlassen. Sie brauchen zusätzlich den Rat versierter Baujuristen, die sich mit der komplexen Materie auskennen.Sie wissen, wie Vergabeverstöße vermieden und damit zeitliche und finanzielle Verluste verhindert werden.

Zunehmend versuchen Kommunen über so genannte PPP-Modelle ihre angespannten Etats zu entlasten. PPP bedeutet Public Private Partnership oder auch Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP). Dabei handelt es sich um eine vertraglich geregelte, langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft beim Entwerfen, Planen, Bauen, Finanzieren und Betreiben von öffentlichen Bauten, wie beispielsweise Schulen.

PPP-Modelle müssen immer individuell vereinbart werden, denn die Projekte sind sehr unterschiedlich und lassen sich vertragstechnisch nicht über einen Kamm scheren. Dazu braucht der öffentliche Auftraggeber baujuristische Beratung und - im Streitfall - auch Hilfe.Die ARGE Baurecht rät: Wer einem PPP-Modell näher tritt, der sollte seine Ideen und Strategien noch vor Verhandlungsbeginn mit einem Baurechtler besprechen. Mancher langwierige und teure Irrweg später kann so vermieden werden.

Aber auch, wenn die Kommune ihre Schulbauten in eigener Regie saniert, braucht sie die Unterstützung des Baujuristen. Er berät und begleitet die Kommune durch den gesamten Bauprozess hindurch, beispielsweise im Ausschreibungsverfahren, auch bei der rechtlichen Bewertung von Angeboten oder Nebenangeboten, bei der Gestaltung aller nötigen Verträge oder auch bei komplizierten Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer oder dem Oberlandesgericht.

In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
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