Der Bundestag hat das Bestellerprinzip am 5. März 2015 beschlossen. Aber: Noch ist das geplante Gesetz nicht in Kraft getreten. Es muss zunächst noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Geplanter Termin dazu ist der 27. März 2015.

Hintergrund: Bisher können Vermieter die Kosten der von ihnen eingeschalteten Makler auf die Wohnungssuchenden abwälzen. Wer sich weigert, die Zahlung der Maklercourtage zu übernehmen, scheidet faktisch aus dem Bewerberkreis aus. Die Änderungen im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zielen deshalb darauf ab, dass auch bei der Wohnraumsuche das marktwirtschaftliche Prinzip gilt: Wer bestellt, bezahlt. So können künftig sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein.

Bestellerprinzip lange geplant

Die große Koalition plant die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungssuche bereits seit über einem Jahr. Alle gesetzgebenden Organe wie Bundestag, Bundesrat und diverse Ausschüsse haben sich in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Zuletzt waren sich SPD und Union aber nicht enig über die praktische Umsetzung des geplanten Bestellerprinzips. Die SPD hielt an ihrem Entwurf fest; die Union forderte Korrekturen. Der Streit wurde aber beigelegt und der Bundestag hat das Gesetz Anfang März beschlossen.

Ab wann gilt das Bestellerprinzip?

Das Gesetz muss erst noch vom Bundesrat geprüft und beschlossen werden. Die Abstimmung dazu soll im Bundesrat voraussichtlich am 27. März 2015 stattfinden. Das Gesetz könnte dann am 1. Juni 2015 offiziell in Kraft treten. Somit dürfen Stand Heute (24.03.2015) Immobilienmakler also wie gehabt die Vermittlungsprovision vom Mieter verlangen, auch wenn der Vermieter diesen beauftragt hat. 

Bestellerprinzip – ein Beispiel:

Vermieter A möchte eine Wohnung vermieten und bestellt dazu Immobilienmakler B, der ihn dabei helfen soll. Mieter C mietet die Wohnung von A an, nachdem Makler B Vermieter A und Mieter C zusammen gebracht hat.

Regelung bisher: 
Mieter C trägt zumeist die Kosten für die Dienste des Maklers, obwohl Vermieter A den Makler bestellt hat.

Regelung neu: 
Vermieter A trägt immer die Kosten für die Dienste des Maklers. 

Bei Immobilienverkauf gilt das Bestellerprinzip nicht

Der Gesetzgeber hat das Bestellerprinzip übrigens explizit für Vermietungen konzipiert. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, kann nach wie vor frei bestimmen, wer am Ende den Immobilienmakler bezahlen muss – in der Regel somit der Käufer.

Wir halten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Ereignisse zum Bestellerprinzip auf dem Laufenden.

***Update Bestellerprinzip 27.3.15***

Soeben hat auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Nun muss das Gesetz noch von Bundespräsident Gauck unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Geschieht dies im Laufe des April, treten die Neuregelungen am 1.6.2015 in Kraft.

***Update Bestellerprinzip 1.6.15***

Der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip für Makler bei wiedervermieteten Wohnungen tritt Heute in Kraft. 

Immer auf dem Laufenden

Neues und Lesenswertes im Sauerland

Der Bundestag hat das Bestellerprinzip am 5. März 2015 beschlossen. Aber: Noch ist das geplante Gesetz nicht in Kraft getreten. Es muss zunächst noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Geplanter Termin dazu ist der 27. März 2015.

Hintergrund: Bisher können Vermieter die Kosten der von ihnen eingeschalteten Makler auf die Wohnungssuchenden abwälzen. Wer sich weigert, die Zahlung der Maklercourtage zu übernehmen, scheidet faktisch aus dem Bewerberkreis aus. Die Änderungen im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zielen deshalb darauf ab, dass auch bei der Wohnraumsuche das marktwirtschaftliche Prinzip gilt: Wer bestellt, bezahlt. So können künftig sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein.

Bestellerprinzip lange geplant

Die große Koalition plant die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungssuche bereits seit über einem Jahr. Alle gesetzgebenden Organe wie Bundestag, Bundesrat und diverse Ausschüsse haben sich in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Zuletzt waren sich SPD und Union aber nicht enig über die praktische Umsetzung des geplanten Bestellerprinzips. Die SPD hielt an ihrem Entwurf fest; die Union forderte Korrekturen. Der Streit wurde aber beigelegt und der Bundestag hat das Gesetz Anfang März beschlossen.

Ab wann gilt das Bestellerprinzip?

Das Gesetz muss erst noch vom Bundesrat geprüft und beschlossen werden. Die Abstimmung dazu soll im Bundesrat voraussichtlich am 27. März 2015 stattfinden. Das Gesetz könnte dann am 1. Juni 2015 offiziell in Kraft treten. Somit dürfen Stand Heute (24.03.2015) Immobilienmakler also wie gehabt die Vermittlungsprovision vom Mieter verlangen, auch wenn der Vermieter diesen beauftragt hat. 

Bestellerprinzip – ein Beispiel:

Vermieter A möchte eine Wohnung vermieten und bestellt dazu Immobilienmakler B, der ihn dabei helfen soll. Mieter C mietet die Wohnung von A an, nachdem Makler B Vermieter A und Mieter C zusammen gebracht hat.

Regelung bisher: 
Mieter C trägt zumeist die Kosten für die Dienste des Maklers, obwohl Vermieter A den Makler bestellt hat.

Regelung neu: 
Vermieter A trägt immer die Kosten für die Dienste des Maklers. 

Bei Immobilienverkauf gilt das Bestellerprinzip nicht

Der Gesetzgeber hat das Bestellerprinzip übrigens explizit für Vermietungen konzipiert. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, kann nach wie vor frei bestimmen, wer am Ende den Immobilienmakler bezahlen muss – in der Regel somit der Käufer.

Wir halten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Ereignisse zum Bestellerprinzip auf dem Laufenden.

***Update Bestellerprinzip 27.3.15***

Soeben hat auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Nun muss das Gesetz noch von Bundespräsident Gauck unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Geschieht dies im Laufe des April, treten die Neuregelungen am 1.6.2015 in Kraft.

***Update Bestellerprinzip 1.6.15***

Der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip für Makler bei wiedervermieteten Wohnungen tritt Heute in Kraft. 

Der Bundestag hat das Bestellerprinzip am 5. März 2015 beschlossen. Aber: Noch ist das geplante Gesetz nicht in Kraft getreten. Es muss zunächst noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Geplanter Termin dazu ist der 27. März 2015.

Hintergrund: Bisher können Vermieter die Kosten der von ihnen eingeschalteten Makler auf die Wohnungssuchenden abwälzen. Wer sich weigert, die Zahlung der Maklercourtage zu übernehmen, scheidet faktisch aus dem Bewerberkreis aus. Die Änderungen im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zielen deshalb darauf ab, dass auch bei der Wohnraumsuche das marktwirtschaftliche Prinzip gilt: Wer bestellt, bezahlt. So können künftig sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein.

Bestellerprinzip lange geplant

Die große Koalition plant die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungssuche bereits seit über einem Jahr. Alle gesetzgebenden Organe wie Bundestag, Bundesrat und diverse Ausschüsse haben sich in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Zuletzt waren sich SPD und Union aber nicht enig über die praktische Umsetzung des geplanten Bestellerprinzips. Die SPD hielt an ihrem Entwurf fest; die Union forderte Korrekturen. Der Streit wurde aber beigelegt und der Bundestag hat das Gesetz Anfang März beschlossen.

Ab wann gilt das Bestellerprinzip?

Das Gesetz muss erst noch vom Bundesrat geprüft und beschlossen werden. Die Abstimmung dazu soll im Bundesrat voraussichtlich am 27. März 2015 stattfinden. Das Gesetz könnte dann am 1. Juni 2015 offiziell in Kraft treten. Somit dürfen Stand Heute (24.03.2015) Immobilienmakler also wie gehabt die Vermittlungsprovision vom Mieter verlangen, auch wenn der Vermieter diesen beauftragt hat. 

Bestellerprinzip – ein Beispiel:

Vermieter A möchte eine Wohnung vermieten und bestellt dazu Immobilienmakler B, der ihn dabei helfen soll. Mieter C mietet die Wohnung von A an, nachdem Makler B Vermieter A und Mieter C zusammen gebracht hat.

Regelung bisher: 
Mieter C trägt zumeist die Kosten für die Dienste des Maklers, obwohl Vermieter A den Makler bestellt hat.

Regelung neu: 
Vermieter A trägt immer die Kosten für die Dienste des Maklers. 

Bei Immobilienverkauf gilt das Bestellerprinzip nicht

Der Gesetzgeber hat das Bestellerprinzip übrigens explizit für Vermietungen konzipiert. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, kann nach wie vor frei bestimmen, wer am Ende den Immobilienmakler bezahlen muss – in der Regel somit der Käufer.

Wir halten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Ereignisse zum Bestellerprinzip auf dem Laufenden.

***Update Bestellerprinzip 27.3.15***

Soeben hat auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Nun muss das Gesetz noch von Bundespräsident Gauck unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Geschieht dies im Laufe des April, treten die Neuregelungen am 1.6.2015 in Kraft.

***Update Bestellerprinzip 1.6.15***

Der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip für Makler bei wiedervermieteten Wohnungen tritt Heute in Kraft. 

Der Bundestag hat das Bestellerprinzip am 5. März 2015 beschlossen. Aber: Noch ist das geplante Gesetz nicht in Kraft getreten. Es muss zunächst noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Geplanter Termin dazu ist der 27. März 2015.

Hintergrund: Bisher können Vermieter die Kosten der von ihnen eingeschalteten Makler auf die Wohnungssuchenden abwälzen. Wer sich weigert, die Zahlung der Maklercourtage zu übernehmen, scheidet faktisch aus dem Bewerberkreis aus. Die Änderungen im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zielen deshalb darauf ab, dass auch bei der Wohnraumsuche das marktwirtschaftliche Prinzip gilt: Wer bestellt, bezahlt. So können künftig sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein.

Bestellerprinzip lange geplant

Die große Koalition plant die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungssuche bereits seit über einem Jahr. Alle gesetzgebenden Organe wie Bundestag, Bundesrat und diverse Ausschüsse haben sich in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Zuletzt waren sich SPD und Union aber nicht enig über die praktische Umsetzung des geplanten Bestellerprinzips. Die SPD hielt an ihrem Entwurf fest; die Union forderte Korrekturen. Der Streit wurde aber beigelegt und der Bundestag hat das Gesetz Anfang März beschlossen.

Ab wann gilt das Bestellerprinzip?

Das Gesetz muss erst noch vom Bundesrat geprüft und beschlossen werden. Die Abstimmung dazu soll im Bundesrat voraussichtlich am 27. März 2015 stattfinden. Das Gesetz könnte dann am 1. Juni 2015 offiziell in Kraft treten. Somit dürfen Stand Heute (24.03.2015) Immobilienmakler also wie gehabt die Vermittlungsprovision vom Mieter verlangen, auch wenn der Vermieter diesen beauftragt hat. 

Bestellerprinzip – ein Beispiel:

Vermieter A möchte eine Wohnung vermieten und bestellt dazu Immobilienmakler B, der ihn dabei helfen soll. Mieter C mietet die Wohnung von A an, nachdem Makler B Vermieter A und Mieter C zusammen gebracht hat.

Regelung bisher: 
Mieter C trägt zumeist die Kosten für die Dienste des Maklers, obwohl Vermieter A den Makler bestellt hat.

Regelung neu: 
Vermieter A trägt immer die Kosten für die Dienste des Maklers. 

Bei Immobilienverkauf gilt das Bestellerprinzip nicht

Der Gesetzgeber hat das Bestellerprinzip übrigens explizit für Vermietungen konzipiert. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, kann nach wie vor frei bestimmen, wer am Ende den Immobilienmakler bezahlen muss – in der Regel somit der Käufer.

Wir halten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Ereignisse zum Bestellerprinzip auf dem Laufenden.

***Update Bestellerprinzip 27.3.15***

Soeben hat auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Nun muss das Gesetz noch von Bundespräsident Gauck unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Geschieht dies im Laufe des April, treten die Neuregelungen am 1.6.2015 in Kraft.

***Update Bestellerprinzip 1.6.15***

Der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip für Makler bei wiedervermieteten Wohnungen tritt Heute in Kraft. 

zum neuen
Magazin