Betreten der Baustelle auch für Bauherren verboten?
Wer auf seinem eigenen Grundstück ein Haus vom Schlüsselfertiganbieter bauen lässt, der überträgt im Bauvertrag meist - im Kleingedruckten - automatisch auch das Hausrecht auf den Unternehmer. Das heißt, er hat während der Bauzeit unter Umständen gar keinen Zutritt auf seinen eigenen Grund und Boden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Ähnlich verhält es sich, wenn ein Käufer ein schlüsselfertiges Haus kauft und Gebäude samt Grundstück erst nach der Fertigstellung übernimmt. Auch er hat unter Umständen Probleme, die "eigene" Baustelle zu betreten. Will ein Erwerber "sein" Grundstück oder "seinen" Rohbau besichtigen, dann benötigt er dazu formal die Zustimmung des Bauherrn, also des Bauträgers.
Damit es dabei nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, rät der VPB allen Käufern schlüsselfertiger Häuser, sich schon im Vertrag schriftlich das Recht zusichern zu lassen, die Baustelle jederzeit - und auch mit einem Sachverständigen ihrer Wahl - betreten zu dürfen. Sonst könnte es unter Umständen heißen: Baustelle betreten verboten! Weitere Informationen unter www.vpb.de .