Berlin. Der Deutsche Bundestag hat wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.

Es geht der Regierung dabei um folgende Grundsätze:

  • Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.
  • Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
  • Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
  • Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.

Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.

Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich:

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW)
  • für größere Dachanlagen von derzeit  21,98 auf 16,50 ct/kWh
  • für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh

Damit zieht die Regierung die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senkt darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich ab. 

Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen. Zudem gelten folgende Regelungen:

  • Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht,  wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt
  • Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
  • Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden
  • Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März

Außerdem wird der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt: Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnieren-dem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.

Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Kürzungen sehr kritisch:

„Diese politische Fehlentscheidung gefährdet Deutschlands Spitzenstellung bei der Photovoltaik, die Existenz zahlreicher Solarunternehmen und vieler tausend Solarjobs. Das ist ein schwarzer Tag für die Energiewende“, so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Solarbranche befürchtet eine Insolvenzwelle in der deutschen Solarbranche und den Verlust zehntausender Arbeitsplätze.

Statt zu beschleunigen, bremst die Regierung bei der Energiewende. Ohne nachvollziehbaren Grund. Zahlreiche Gutachten belegen: Die technischen Herausforderungen für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarstrom-Nutzung sind lösbar, die weiteren Anschubkosten halten sich durch den Preisverfall von Solarmodulen im Rahmen und zahlen sich für die Gesellschaft gesamtwirtschaftlich aus. Die Stromrechnung eines deutschen Durchschnittshaushalts werde durch die nun beschlossenen Förderkürzungen monatlich gerade einmal um rund 50 Cent entlastet. Nach übereinstimmender Einschätzung der Solarbranche und vieler Umweltverbände stehe dies in keinem Verhältnis zum nun befürchteten Schaden für die Energiewende und den Klimaschutz. Die von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziele zum Umstieg auf Erneuerbare Energien drohten   verfehlt zu werden, da mit der Solarenergie nun ausgerechnet die am schnellsten ausbaubare und verbrauchsnah verfügbare saubere Stromquelle ausgebremst werde.

In der Summe führt die Streichliste nach Angaben des Branchenverbandes darauf hinaus, dass die Solarstrom-Förderung bis zum Jahresende für Neuanlagen um bis zu 45 Prozent sinkt. Damit werde die Wirtschaftlichkeit der Investitionen so stark eingeschränkt, dass nach einer „Endrallye“ vor Auslaufen der Übergangsfristen spätestens im 4. Quartal 2012 mit einem Einbruch der Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland zu rechnen sei.  Von der Kürzung nicht betroffen ist die Förderung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung.

 

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.

Es geht der Regierung dabei um folgende Grundsätze:

  • Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.
  • Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
  • Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
  • Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.

Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.

Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich:

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW)
  • für größere Dachanlagen von derzeit  21,98 auf 16,50 ct/kWh
  • für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh

Damit zieht die Regierung die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senkt darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich ab. 

Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen. Zudem gelten folgende Regelungen:

  • Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht,  wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt
  • Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
  • Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden
  • Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März

Außerdem wird der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt: Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnieren-dem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.

Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Kürzungen sehr kritisch:

„Diese politische Fehlentscheidung gefährdet Deutschlands Spitzenstellung bei der Photovoltaik, die Existenz zahlreicher Solarunternehmen und vieler tausend Solarjobs. Das ist ein schwarzer Tag für die Energiewende“, so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Solarbranche befürchtet eine Insolvenzwelle in der deutschen Solarbranche und den Verlust zehntausender Arbeitsplätze.

Statt zu beschleunigen, bremst die Regierung bei der Energiewende. Ohne nachvollziehbaren Grund. Zahlreiche Gutachten belegen: Die technischen Herausforderungen für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarstrom-Nutzung sind lösbar, die weiteren Anschubkosten halten sich durch den Preisverfall von Solarmodulen im Rahmen und zahlen sich für die Gesellschaft gesamtwirtschaftlich aus. Die Stromrechnung eines deutschen Durchschnittshaushalts werde durch die nun beschlossenen Förderkürzungen monatlich gerade einmal um rund 50 Cent entlastet. Nach übereinstimmender Einschätzung der Solarbranche und vieler Umweltverbände stehe dies in keinem Verhältnis zum nun befürchteten Schaden für die Energiewende und den Klimaschutz. Die von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziele zum Umstieg auf Erneuerbare Energien drohten   verfehlt zu werden, da mit der Solarenergie nun ausgerechnet die am schnellsten ausbaubare und verbrauchsnah verfügbare saubere Stromquelle ausgebremst werde.

In der Summe führt die Streichliste nach Angaben des Branchenverbandes darauf hinaus, dass die Solarstrom-Förderung bis zum Jahresende für Neuanlagen um bis zu 45 Prozent sinkt. Damit werde die Wirtschaftlichkeit der Investitionen so stark eingeschränkt, dass nach einer „Endrallye“ vor Auslaufen der Übergangsfristen spätestens im 4. Quartal 2012 mit einem Einbruch der Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland zu rechnen sei.  Von der Kürzung nicht betroffen ist die Förderung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung.

 

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.

Es geht der Regierung dabei um folgende Grundsätze:

  • Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.
  • Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
  • Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
  • Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.

Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.

Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich:

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW)
  • für größere Dachanlagen von derzeit  21,98 auf 16,50 ct/kWh
  • für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh

Damit zieht die Regierung die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senkt darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich ab. 

Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen. Zudem gelten folgende Regelungen:

  • Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht,  wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt
  • Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
  • Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden
  • Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März

Außerdem wird der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt: Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnieren-dem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.

Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Kürzungen sehr kritisch:

„Diese politische Fehlentscheidung gefährdet Deutschlands Spitzenstellung bei der Photovoltaik, die Existenz zahlreicher Solarunternehmen und vieler tausend Solarjobs. Das ist ein schwarzer Tag für die Energiewende“, so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Solarbranche befürchtet eine Insolvenzwelle in der deutschen Solarbranche und den Verlust zehntausender Arbeitsplätze.

Statt zu beschleunigen, bremst die Regierung bei der Energiewende. Ohne nachvollziehbaren Grund. Zahlreiche Gutachten belegen: Die technischen Herausforderungen für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarstrom-Nutzung sind lösbar, die weiteren Anschubkosten halten sich durch den Preisverfall von Solarmodulen im Rahmen und zahlen sich für die Gesellschaft gesamtwirtschaftlich aus. Die Stromrechnung eines deutschen Durchschnittshaushalts werde durch die nun beschlossenen Förderkürzungen monatlich gerade einmal um rund 50 Cent entlastet. Nach übereinstimmender Einschätzung der Solarbranche und vieler Umweltverbände stehe dies in keinem Verhältnis zum nun befürchteten Schaden für die Energiewende und den Klimaschutz. Die von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziele zum Umstieg auf Erneuerbare Energien drohten   verfehlt zu werden, da mit der Solarenergie nun ausgerechnet die am schnellsten ausbaubare und verbrauchsnah verfügbare saubere Stromquelle ausgebremst werde.

In der Summe führt die Streichliste nach Angaben des Branchenverbandes darauf hinaus, dass die Solarstrom-Förderung bis zum Jahresende für Neuanlagen um bis zu 45 Prozent sinkt. Damit werde die Wirtschaftlichkeit der Investitionen so stark eingeschränkt, dass nach einer „Endrallye“ vor Auslaufen der Übergangsfristen spätestens im 4. Quartal 2012 mit einem Einbruch der Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland zu rechnen sei.  Von der Kürzung nicht betroffen ist die Förderung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung.

 

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.

Es geht der Regierung dabei um folgende Grundsätze:

  • Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.
  • Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
  • Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
  • Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.

Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.

Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich:

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW)
  • für größere Dachanlagen von derzeit  21,98 auf 16,50 ct/kWh
  • für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh

Damit zieht die Regierung die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senkt darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich ab. 

Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen. Zudem gelten folgende Regelungen:

  • Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht,  wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt
  • Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
  • Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden
  • Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März

Außerdem wird der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt: Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnieren-dem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.

Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Kürzungen sehr kritisch:

„Diese politische Fehlentscheidung gefährdet Deutschlands Spitzenstellung bei der Photovoltaik, die Existenz zahlreicher Solarunternehmen und vieler tausend Solarjobs. Das ist ein schwarzer Tag für die Energiewende“, so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Solarbranche befürchtet eine Insolvenzwelle in der deutschen Solarbranche und den Verlust zehntausender Arbeitsplätze.

Statt zu beschleunigen, bremst die Regierung bei der Energiewende. Ohne nachvollziehbaren Grund. Zahlreiche Gutachten belegen: Die technischen Herausforderungen für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarstrom-Nutzung sind lösbar, die weiteren Anschubkosten halten sich durch den Preisverfall von Solarmodulen im Rahmen und zahlen sich für die Gesellschaft gesamtwirtschaftlich aus. Die Stromrechnung eines deutschen Durchschnittshaushalts werde durch die nun beschlossenen Förderkürzungen monatlich gerade einmal um rund 50 Cent entlastet. Nach übereinstimmender Einschätzung der Solarbranche und vieler Umweltverbände stehe dies in keinem Verhältnis zum nun befürchteten Schaden für die Energiewende und den Klimaschutz. Die von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziele zum Umstieg auf Erneuerbare Energien drohten   verfehlt zu werden, da mit der Solarenergie nun ausgerechnet die am schnellsten ausbaubare und verbrauchsnah verfügbare saubere Stromquelle ausgebremst werde.

In der Summe führt die Streichliste nach Angaben des Branchenverbandes darauf hinaus, dass die Solarstrom-Förderung bis zum Jahresende für Neuanlagen um bis zu 45 Prozent sinkt. Damit werde die Wirtschaftlichkeit der Investitionen so stark eingeschränkt, dass nach einer „Endrallye“ vor Auslaufen der Übergangsfristen spätestens im 4. Quartal 2012 mit einem Einbruch der Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland zu rechnen sei.  Von der Kürzung nicht betroffen ist die Förderung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung.

 

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