Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten
Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (Was ist denn das?) in Kraft.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Damit verbunden ist nach Ansicht der ARGE Baurecht die Tendenz zur Verlagerung rechtlicher Beratungskompetenzen auf andere Berufszweige.

Der Gesetzgeber, so die ARGE Baurecht, nimmt einen Qualitätsverlust bei der juristischen Beratung von Rechtssuchenden in Kauf. Denn nur die qualifizierte Ausbildung sichert auch höchstes Beratungsniveau.Dies gilt nach Ansicht der ARGE Baurecht besonders für spezielle Fachgebiete, wie etwa das Bau- und Immobilienrecht, das durch die Harmonisierungsbemühungen innerhalb der EU ständig und erheblich verändert wird.

Die Veränderungen im Baurecht sind so gravierend, erläutert die ARGE, dass Baurechtler zunehmend sogar Architekten und Ingenieure in Fragen beraten, die diese noch vor einigen Jahren weitgehend selbst erledigen konnten. Zu den typischen Problemen, bei denen Architekten und Ingeniere baujuristische Unterstützung benötigen, gehören unter anderem die Gestaltung von Bauverträgen, die Bewertung von Nachtragsforderungen und die Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das zunehmende Haftungsrisiko. Architekten und Ingenieure müssen im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen, Baujuristen helfen dabei, auch durch rechtssicheren Schriftverkehr.

Ein großes Problem sieht die ARGE Baurecht bei der Haftung des fachfremden Beraters. Investoren, privaten Bauherren, Bauplanern, Projektsteuerern, Kreditgebern, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben rät die ARGE Baurecht deshalb, in Zukunft stärker noch als bisher auf professionellen Rechtsrat zu achten. Baujuristen mit Hochschulausbildung unterliegen dem strengen Berufsrecht, sie beraten unabhängig, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und - haftpflichtversichert.

Auf fachfremde Berater aus anderen Branchen trifft dies nicht zu. Sie sind nicht speziell versichert. Erteilen sie einen falschen juristischen Rat, und dem Kunden entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen.

Deshalb rät die ARGE Baurecht auch Architekten und Ingenieuren, genau zu klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt.

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Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten
Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (Was ist denn das?) in Kraft.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Damit verbunden ist nach Ansicht der ARGE Baurecht die Tendenz zur Verlagerung rechtlicher Beratungskompetenzen auf andere Berufszweige.

Der Gesetzgeber, so die ARGE Baurecht, nimmt einen Qualitätsverlust bei der juristischen Beratung von Rechtssuchenden in Kauf. Denn nur die qualifizierte Ausbildung sichert auch höchstes Beratungsniveau.Dies gilt nach Ansicht der ARGE Baurecht besonders für spezielle Fachgebiete, wie etwa das Bau- und Immobilienrecht, das durch die Harmonisierungsbemühungen innerhalb der EU ständig und erheblich verändert wird.

Die Veränderungen im Baurecht sind so gravierend, erläutert die ARGE, dass Baurechtler zunehmend sogar Architekten und Ingenieure in Fragen beraten, die diese noch vor einigen Jahren weitgehend selbst erledigen konnten. Zu den typischen Problemen, bei denen Architekten und Ingeniere baujuristische Unterstützung benötigen, gehören unter anderem die Gestaltung von Bauverträgen, die Bewertung von Nachtragsforderungen und die Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das zunehmende Haftungsrisiko. Architekten und Ingenieure müssen im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen, Baujuristen helfen dabei, auch durch rechtssicheren Schriftverkehr.

Ein großes Problem sieht die ARGE Baurecht bei der Haftung des fachfremden Beraters. Investoren, privaten Bauherren, Bauplanern, Projektsteuerern, Kreditgebern, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben rät die ARGE Baurecht deshalb, in Zukunft stärker noch als bisher auf professionellen Rechtsrat zu achten. Baujuristen mit Hochschulausbildung unterliegen dem strengen Berufsrecht, sie beraten unabhängig, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und - haftpflichtversichert.

Auf fachfremde Berater aus anderen Branchen trifft dies nicht zu. Sie sind nicht speziell versichert. Erteilen sie einen falschen juristischen Rat, und dem Kunden entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen.

Deshalb rät die ARGE Baurecht auch Architekten und Ingenieuren, genau zu klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt.

Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten
Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (Was ist denn das?) in Kraft.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Damit verbunden ist nach Ansicht der ARGE Baurecht die Tendenz zur Verlagerung rechtlicher Beratungskompetenzen auf andere Berufszweige.

Der Gesetzgeber, so die ARGE Baurecht, nimmt einen Qualitätsverlust bei der juristischen Beratung von Rechtssuchenden in Kauf. Denn nur die qualifizierte Ausbildung sichert auch höchstes Beratungsniveau.Dies gilt nach Ansicht der ARGE Baurecht besonders für spezielle Fachgebiete, wie etwa das Bau- und Immobilienrecht, das durch die Harmonisierungsbemühungen innerhalb der EU ständig und erheblich verändert wird.

Die Veränderungen im Baurecht sind so gravierend, erläutert die ARGE, dass Baurechtler zunehmend sogar Architekten und Ingenieure in Fragen beraten, die diese noch vor einigen Jahren weitgehend selbst erledigen konnten. Zu den typischen Problemen, bei denen Architekten und Ingeniere baujuristische Unterstützung benötigen, gehören unter anderem die Gestaltung von Bauverträgen, die Bewertung von Nachtragsforderungen und die Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das zunehmende Haftungsrisiko. Architekten und Ingenieure müssen im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen, Baujuristen helfen dabei, auch durch rechtssicheren Schriftverkehr.

Ein großes Problem sieht die ARGE Baurecht bei der Haftung des fachfremden Beraters. Investoren, privaten Bauherren, Bauplanern, Projektsteuerern, Kreditgebern, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben rät die ARGE Baurecht deshalb, in Zukunft stärker noch als bisher auf professionellen Rechtsrat zu achten. Baujuristen mit Hochschulausbildung unterliegen dem strengen Berufsrecht, sie beraten unabhängig, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und - haftpflichtversichert.

Auf fachfremde Berater aus anderen Branchen trifft dies nicht zu. Sie sind nicht speziell versichert. Erteilen sie einen falschen juristischen Rat, und dem Kunden entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen.

Deshalb rät die ARGE Baurecht auch Architekten und Ingenieuren, genau zu klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt.

Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten
Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (Was ist denn das?) in Kraft.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Damit verbunden ist nach Ansicht der ARGE Baurecht die Tendenz zur Verlagerung rechtlicher Beratungskompetenzen auf andere Berufszweige.

Der Gesetzgeber, so die ARGE Baurecht, nimmt einen Qualitätsverlust bei der juristischen Beratung von Rechtssuchenden in Kauf. Denn nur die qualifizierte Ausbildung sichert auch höchstes Beratungsniveau.Dies gilt nach Ansicht der ARGE Baurecht besonders für spezielle Fachgebiete, wie etwa das Bau- und Immobilienrecht, das durch die Harmonisierungsbemühungen innerhalb der EU ständig und erheblich verändert wird.

Die Veränderungen im Baurecht sind so gravierend, erläutert die ARGE, dass Baurechtler zunehmend sogar Architekten und Ingenieure in Fragen beraten, die diese noch vor einigen Jahren weitgehend selbst erledigen konnten. Zu den typischen Problemen, bei denen Architekten und Ingeniere baujuristische Unterstützung benötigen, gehören unter anderem die Gestaltung von Bauverträgen, die Bewertung von Nachtragsforderungen und die Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das zunehmende Haftungsrisiko. Architekten und Ingenieure müssen im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen, Baujuristen helfen dabei, auch durch rechtssicheren Schriftverkehr.

Ein großes Problem sieht die ARGE Baurecht bei der Haftung des fachfremden Beraters. Investoren, privaten Bauherren, Bauplanern, Projektsteuerern, Kreditgebern, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben rät die ARGE Baurecht deshalb, in Zukunft stärker noch als bisher auf professionellen Rechtsrat zu achten. Baujuristen mit Hochschulausbildung unterliegen dem strengen Berufsrecht, sie beraten unabhängig, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und - haftpflichtversichert.

Auf fachfremde Berater aus anderen Branchen trifft dies nicht zu. Sie sind nicht speziell versichert. Erteilen sie einen falschen juristischen Rat, und dem Kunden entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen.

Deshalb rät die ARGE Baurecht auch Architekten und Ingenieuren, genau zu klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt.

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