-txn. Medienberichte über eine zukünftige Filterpflicht für Öfen und Kamine ließen durch ihre verkürzte Darstellung verunsicherte Verbraucher zurück. Die Verfeuerung von Holz in Öfen und Kaminen zur Beheizung von Räumen kann Schadstoffe in die Luft freisetzen. Im Besonderen sollten hier auf gesundheitsgefährdende Feinstaub-Emissionen geachtet werden, die bei der Verbrennung entstehen. Wie viel Feinstaub ausgestoßen wird, hängt von Art, Alter und Wartungszustand der Feuerungsanlage, der Art der Befeuerung und der Qualität des genutzten Holzes ab.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Novellierung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) das Ziel, die Vorteile regenerativer Energien zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Der Entwurf sieht Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass diese Grenzwerte von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen auch ohne Staubfilter erreicht werden, viele Verbraucher von der Neuregelung also gar nicht betroffen sein werden.

Wer ein Eigenheim plant, sollte daher in jedem Fall mit Schornstein bauen, um auch mit Holz heizen zu können. Beim Kauf eines Ofens empfiehlt es sich, auf das DINplus-Zeichen achten. Die so gekennzeichneten Modelle halten die künftig geforderten Werte ein.

Für bestehende Anlagen sind Grenzwerte geplant.
Wenn durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der vorgesehenen Grenzwerte nachgewiesen werden kann, steht einem zeitlich unbegrenzten Betrieb nichts im Weg.  Weitere Informationen unter www.proschornstein.de.

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-txn. Medienberichte über eine zukünftige Filterpflicht für Öfen und Kamine ließen durch ihre verkürzte Darstellung verunsicherte Verbraucher zurück. Die Verfeuerung von Holz in Öfen und Kaminen zur Beheizung von Räumen kann Schadstoffe in die Luft freisetzen. Im Besonderen sollten hier auf gesundheitsgefährdende Feinstaub-Emissionen geachtet werden, die bei der Verbrennung entstehen. Wie viel Feinstaub ausgestoßen wird, hängt von Art, Alter und Wartungszustand der Feuerungsanlage, der Art der Befeuerung und der Qualität des genutzten Holzes ab.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Novellierung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) das Ziel, die Vorteile regenerativer Energien zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Der Entwurf sieht Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass diese Grenzwerte von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen auch ohne Staubfilter erreicht werden, viele Verbraucher von der Neuregelung also gar nicht betroffen sein werden.

Wer ein Eigenheim plant, sollte daher in jedem Fall mit Schornstein bauen, um auch mit Holz heizen zu können. Beim Kauf eines Ofens empfiehlt es sich, auf das DINplus-Zeichen achten. Die so gekennzeichneten Modelle halten die künftig geforderten Werte ein.

Für bestehende Anlagen sind Grenzwerte geplant.
Wenn durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der vorgesehenen Grenzwerte nachgewiesen werden kann, steht einem zeitlich unbegrenzten Betrieb nichts im Weg.  Weitere Informationen unter www.proschornstein.de.

-txn. Medienberichte über eine zukünftige Filterpflicht für Öfen und Kamine ließen durch ihre verkürzte Darstellung verunsicherte Verbraucher zurück. Die Verfeuerung von Holz in Öfen und Kaminen zur Beheizung von Räumen kann Schadstoffe in die Luft freisetzen. Im Besonderen sollten hier auf gesundheitsgefährdende Feinstaub-Emissionen geachtet werden, die bei der Verbrennung entstehen. Wie viel Feinstaub ausgestoßen wird, hängt von Art, Alter und Wartungszustand der Feuerungsanlage, der Art der Befeuerung und der Qualität des genutzten Holzes ab.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Novellierung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) das Ziel, die Vorteile regenerativer Energien zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Der Entwurf sieht Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass diese Grenzwerte von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen auch ohne Staubfilter erreicht werden, viele Verbraucher von der Neuregelung also gar nicht betroffen sein werden.

Wer ein Eigenheim plant, sollte daher in jedem Fall mit Schornstein bauen, um auch mit Holz heizen zu können. Beim Kauf eines Ofens empfiehlt es sich, auf das DINplus-Zeichen achten. Die so gekennzeichneten Modelle halten die künftig geforderten Werte ein.

Für bestehende Anlagen sind Grenzwerte geplant.
Wenn durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der vorgesehenen Grenzwerte nachgewiesen werden kann, steht einem zeitlich unbegrenzten Betrieb nichts im Weg.  Weitere Informationen unter www.proschornstein.de.

-txn. Medienberichte über eine zukünftige Filterpflicht für Öfen und Kamine ließen durch ihre verkürzte Darstellung verunsicherte Verbraucher zurück. Die Verfeuerung von Holz in Öfen und Kaminen zur Beheizung von Räumen kann Schadstoffe in die Luft freisetzen. Im Besonderen sollten hier auf gesundheitsgefährdende Feinstaub-Emissionen geachtet werden, die bei der Verbrennung entstehen. Wie viel Feinstaub ausgestoßen wird, hängt von Art, Alter und Wartungszustand der Feuerungsanlage, der Art der Befeuerung und der Qualität des genutzten Holzes ab.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Novellierung der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) das Ziel, die Vorteile regenerativer Energien zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Der Entwurf sieht Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass diese Grenzwerte von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen auch ohne Staubfilter erreicht werden, viele Verbraucher von der Neuregelung also gar nicht betroffen sein werden.

Wer ein Eigenheim plant, sollte daher in jedem Fall mit Schornstein bauen, um auch mit Holz heizen zu können. Beim Kauf eines Ofens empfiehlt es sich, auf das DINplus-Zeichen achten. Die so gekennzeichneten Modelle halten die künftig geforderten Werte ein.

Für bestehende Anlagen sind Grenzwerte geplant.
Wenn durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der vorgesehenen Grenzwerte nachgewiesen werden kann, steht einem zeitlich unbegrenzten Betrieb nichts im Weg.  Weitere Informationen unter www.proschornstein.de.

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