Bauträger stellen den Käufern schlüsselfertiger Immobilien im Kaufvertrag offiziell einen "Bauleiter" zur Seite. Das, so der Verband Privater Bauherren (VPB) schreiben die Landesbauordnungen vor.Allerdings ist der Begriff "Bauleiter" für den Bauherrn irreführend, denn dieser Bauleiter steht im Dienste des Bauträgers und ist damit automatisch Partei. Er wird im Zweifelsfall immer die Interessen des Bauträgers vertreten, nicht die des Bauherrn.
Deshalb empfiehlt der VPB allen privaten Bauherren, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, der Ihnen hilft, den Überblick zu bewahren und Ihre eigenen Rechte und Interessen am Bau durchzusetzen.