VPB-Expertenrat
Großeigentümer dominiert Wohnanlage

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät zur Vorsicht beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage. Häufig stellt nämlich dort der Generalunternehmer auch den Verwalter.

Gleiches gilt auch bei der Umwandlung von Mietshäusern in Wohneigentum, auch hier wird der Verwalter oft vom ehemaligen Vermieter eingesetzt. Sollten viele Wohnungen noch nicht verkauft sein, dann verwaltet der vom Großeigentümer engagierte Verwalter die Anlage meist auch im Sinne des Verkäufers und hat damit bei der Eigentümerversammlung eine Mehrheit.

Aus dieser Machtposition heraus diktiert er das Geschehen in der Anlage. Das gilt auch bei Wohnungsanlagen, in denen ein einzelner privater Eigentümer die Mehrheit der Wohnungen besitzt und vermietet.

Auch er hat bei Eigentümerversammlungen automatisch das Sagen.

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Großeigentümer dominiert Wohnanlage

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät zur Vorsicht beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage. Häufig stellt nämlich dort der Generalunternehmer auch den Verwalter.

Gleiches gilt auch bei der Umwandlung von Mietshäusern in Wohneigentum, auch hier wird der Verwalter oft vom ehemaligen Vermieter eingesetzt. Sollten viele Wohnungen noch nicht verkauft sein, dann verwaltet der vom Großeigentümer engagierte Verwalter die Anlage meist auch im Sinne des Verkäufers und hat damit bei der Eigentümerversammlung eine Mehrheit.

Aus dieser Machtposition heraus diktiert er das Geschehen in der Anlage. Das gilt auch bei Wohnungsanlagen, in denen ein einzelner privater Eigentümer die Mehrheit der Wohnungen besitzt und vermietet.

Auch er hat bei Eigentümerversammlungen automatisch das Sagen.

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Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät zur Vorsicht beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage. Häufig stellt nämlich dort der Generalunternehmer auch den Verwalter.

Gleiches gilt auch bei der Umwandlung von Mietshäusern in Wohneigentum, auch hier wird der Verwalter oft vom ehemaligen Vermieter eingesetzt. Sollten viele Wohnungen noch nicht verkauft sein, dann verwaltet der vom Großeigentümer engagierte Verwalter die Anlage meist auch im Sinne des Verkäufers und hat damit bei der Eigentümerversammlung eine Mehrheit.

Aus dieser Machtposition heraus diktiert er das Geschehen in der Anlage. Das gilt auch bei Wohnungsanlagen, in denen ein einzelner privater Eigentümer die Mehrheit der Wohnungen besitzt und vermietet.

Auch er hat bei Eigentümerversammlungen automatisch das Sagen.

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Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät zur Vorsicht beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage. Häufig stellt nämlich dort der Generalunternehmer auch den Verwalter.

Gleiches gilt auch bei der Umwandlung von Mietshäusern in Wohneigentum, auch hier wird der Verwalter oft vom ehemaligen Vermieter eingesetzt. Sollten viele Wohnungen noch nicht verkauft sein, dann verwaltet der vom Großeigentümer engagierte Verwalter die Anlage meist auch im Sinne des Verkäufers und hat damit bei der Eigentümerversammlung eine Mehrheit.

Aus dieser Machtposition heraus diktiert er das Geschehen in der Anlage. Das gilt auch bei Wohnungsanlagen, in denen ein einzelner privater Eigentümer die Mehrheit der Wohnungen besitzt und vermietet.

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