Wer sich für das Heizen mit Holz entscheidet, sagt „Ja!“ zum aktiven Klimaschutz. Denn beim Verbrennen von Holz wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie ein Baum im Laufe seines Wachstums gebunden hat.

Nicht zuletzt dank staatlicher Förderung hat die Zahl der Holzfeuerungsanlagen im Laufe der letzten Jahre ständig zugenommen. Nun haben öffentliche Diskussionen jedoch den Eindruck erweckt, als habe die Verminderung des CO2-Ausstoßes eine unschöne Kehrseite, nämlich die Erhöhung von Feinstaubemissionen. Das sorgt bei Besitzern von Holzfeuerungsanlagen für Verunsicherung. Tatsache ist:

Mit einer Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) will der Gesetzgeber erreichen, dass auch beim Betrieb kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Erstmalig hat er damit klare Regeln für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Heizkamine geschaffen, die bislang nicht erfasst waren. Der Betrieb emissionsarmer Anlagen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass regenerative Energien wie Holz und Pellets künftig verstärkt genutzt werden können.

Bei modernen Feuerungsanlagen, die mit zeitgemäßer Gerätetechnik ausgestattet sind, besteht kein Grund zur Beunruhigung. Sie halten die in der Novelle festgelegten Grenzwerte ein.
Wer jetzt in moderne Holzheiztechnik investiert, ist auf der sicheren Seite.

Ein entsprechender Nachweis kann entweder durch die so genannte Typenprüfung des Herstellers (Herstellernachweis) oder durch eine Vor-Ort-Messung erbracht werden. Liegt der Nachweis vor, genießen diese Anlagen Bestandsschutz!

Ältere Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen wurden, müssen bis Ende 2014 – also erst nach rund 40jähriger Betriebsdauer! – nachgerüstet oder stillgelegt werden. Private Kochherde, offene Kamine oder vor 1950 errichtete Kachelöfen sind von der BImSchV sogar gänzlich ausgenommen.

Aus den neuen Regelungen lassen sich nur zwei Konsequenzen ziehen:* Lassen Sie Ihre Altanlage überprüfen und ggf. so rasch wie möglich mit moderner Gerätetechnik nachrüsten. Oder – wenn Sie noch keine Holzfeuerungsanlage haben:

* Investieren Sie jetzt in einen neuen Kachelofen mit hochmodernem „Innenleben“ – in der guten Gewissheit, dass Sie damit auf der sicheren Seite sind und ebenso viel für die Gesundheit des Klimas tun wie für das eigene Wohlbefinden und das Ihrer Familie!
akz  

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Wer sich für das Heizen mit Holz entscheidet, sagt „Ja!“ zum aktiven Klimaschutz. Denn beim Verbrennen von Holz wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie ein Baum im Laufe seines Wachstums gebunden hat.

Nicht zuletzt dank staatlicher Förderung hat die Zahl der Holzfeuerungsanlagen im Laufe der letzten Jahre ständig zugenommen. Nun haben öffentliche Diskussionen jedoch den Eindruck erweckt, als habe die Verminderung des CO2-Ausstoßes eine unschöne Kehrseite, nämlich die Erhöhung von Feinstaubemissionen. Das sorgt bei Besitzern von Holzfeuerungsanlagen für Verunsicherung. Tatsache ist:

Mit einer Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) will der Gesetzgeber erreichen, dass auch beim Betrieb kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Erstmalig hat er damit klare Regeln für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Heizkamine geschaffen, die bislang nicht erfasst waren. Der Betrieb emissionsarmer Anlagen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass regenerative Energien wie Holz und Pellets künftig verstärkt genutzt werden können.

Bei modernen Feuerungsanlagen, die mit zeitgemäßer Gerätetechnik ausgestattet sind, besteht kein Grund zur Beunruhigung. Sie halten die in der Novelle festgelegten Grenzwerte ein.
Wer jetzt in moderne Holzheiztechnik investiert, ist auf der sicheren Seite.

Ein entsprechender Nachweis kann entweder durch die so genannte Typenprüfung des Herstellers (Herstellernachweis) oder durch eine Vor-Ort-Messung erbracht werden. Liegt der Nachweis vor, genießen diese Anlagen Bestandsschutz!

Ältere Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen wurden, müssen bis Ende 2014 – also erst nach rund 40jähriger Betriebsdauer! – nachgerüstet oder stillgelegt werden. Private Kochherde, offene Kamine oder vor 1950 errichtete Kachelöfen sind von der BImSchV sogar gänzlich ausgenommen.

Aus den neuen Regelungen lassen sich nur zwei Konsequenzen ziehen:* Lassen Sie Ihre Altanlage überprüfen und ggf. so rasch wie möglich mit moderner Gerätetechnik nachrüsten. Oder – wenn Sie noch keine Holzfeuerungsanlage haben:

* Investieren Sie jetzt in einen neuen Kachelofen mit hochmodernem „Innenleben“ – in der guten Gewissheit, dass Sie damit auf der sicheren Seite sind und ebenso viel für die Gesundheit des Klimas tun wie für das eigene Wohlbefinden und das Ihrer Familie!
akz  

Wer sich für das Heizen mit Holz entscheidet, sagt „Ja!“ zum aktiven Klimaschutz. Denn beim Verbrennen von Holz wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie ein Baum im Laufe seines Wachstums gebunden hat.

Nicht zuletzt dank staatlicher Förderung hat die Zahl der Holzfeuerungsanlagen im Laufe der letzten Jahre ständig zugenommen. Nun haben öffentliche Diskussionen jedoch den Eindruck erweckt, als habe die Verminderung des CO2-Ausstoßes eine unschöne Kehrseite, nämlich die Erhöhung von Feinstaubemissionen. Das sorgt bei Besitzern von Holzfeuerungsanlagen für Verunsicherung. Tatsache ist:

Mit einer Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) will der Gesetzgeber erreichen, dass auch beim Betrieb kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Erstmalig hat er damit klare Regeln für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Heizkamine geschaffen, die bislang nicht erfasst waren. Der Betrieb emissionsarmer Anlagen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass regenerative Energien wie Holz und Pellets künftig verstärkt genutzt werden können.

Bei modernen Feuerungsanlagen, die mit zeitgemäßer Gerätetechnik ausgestattet sind, besteht kein Grund zur Beunruhigung. Sie halten die in der Novelle festgelegten Grenzwerte ein.
Wer jetzt in moderne Holzheiztechnik investiert, ist auf der sicheren Seite.

Ein entsprechender Nachweis kann entweder durch die so genannte Typenprüfung des Herstellers (Herstellernachweis) oder durch eine Vor-Ort-Messung erbracht werden. Liegt der Nachweis vor, genießen diese Anlagen Bestandsschutz!

Ältere Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen wurden, müssen bis Ende 2014 – also erst nach rund 40jähriger Betriebsdauer! – nachgerüstet oder stillgelegt werden. Private Kochherde, offene Kamine oder vor 1950 errichtete Kachelöfen sind von der BImSchV sogar gänzlich ausgenommen.

Aus den neuen Regelungen lassen sich nur zwei Konsequenzen ziehen:* Lassen Sie Ihre Altanlage überprüfen und ggf. so rasch wie möglich mit moderner Gerätetechnik nachrüsten. Oder – wenn Sie noch keine Holzfeuerungsanlage haben:

* Investieren Sie jetzt in einen neuen Kachelofen mit hochmodernem „Innenleben“ – in der guten Gewissheit, dass Sie damit auf der sicheren Seite sind und ebenso viel für die Gesundheit des Klimas tun wie für das eigene Wohlbefinden und das Ihrer Familie!
akz  

Wer sich für das Heizen mit Holz entscheidet, sagt „Ja!“ zum aktiven Klimaschutz. Denn beim Verbrennen von Holz wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie ein Baum im Laufe seines Wachstums gebunden hat.

Nicht zuletzt dank staatlicher Förderung hat die Zahl der Holzfeuerungsanlagen im Laufe der letzten Jahre ständig zugenommen. Nun haben öffentliche Diskussionen jedoch den Eindruck erweckt, als habe die Verminderung des CO2-Ausstoßes eine unschöne Kehrseite, nämlich die Erhöhung von Feinstaubemissionen. Das sorgt bei Besitzern von Holzfeuerungsanlagen für Verunsicherung. Tatsache ist:

Mit einer Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) will der Gesetzgeber erreichen, dass auch beim Betrieb kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Erstmalig hat er damit klare Regeln für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Heizkamine geschaffen, die bislang nicht erfasst waren. Der Betrieb emissionsarmer Anlagen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass regenerative Energien wie Holz und Pellets künftig verstärkt genutzt werden können.

Bei modernen Feuerungsanlagen, die mit zeitgemäßer Gerätetechnik ausgestattet sind, besteht kein Grund zur Beunruhigung. Sie halten die in der Novelle festgelegten Grenzwerte ein.
Wer jetzt in moderne Holzheiztechnik investiert, ist auf der sicheren Seite.

Ein entsprechender Nachweis kann entweder durch die so genannte Typenprüfung des Herstellers (Herstellernachweis) oder durch eine Vor-Ort-Messung erbracht werden. Liegt der Nachweis vor, genießen diese Anlagen Bestandsschutz!

Ältere Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen wurden, müssen bis Ende 2014 – also erst nach rund 40jähriger Betriebsdauer! – nachgerüstet oder stillgelegt werden. Private Kochherde, offene Kamine oder vor 1950 errichtete Kachelöfen sind von der BImSchV sogar gänzlich ausgenommen.

Aus den neuen Regelungen lassen sich nur zwei Konsequenzen ziehen:* Lassen Sie Ihre Altanlage überprüfen und ggf. so rasch wie möglich mit moderner Gerätetechnik nachrüsten. Oder – wenn Sie noch keine Holzfeuerungsanlage haben:

* Investieren Sie jetzt in einen neuen Kachelofen mit hochmodernem „Innenleben“ – in der guten Gewissheit, dass Sie damit auf der sicheren Seite sind und ebenso viel für die Gesundheit des Klimas tun wie für das eigene Wohlbefinden und das Ihrer Familie!
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