Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. „Ist Ihr Hausanschluss dicht?“: Vor diese Frage stellt das Land Nordrhein-Westfalenalle Grundstückseigentümer – auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahrenalle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen. Die Städte und Gemeinden stehen dabei in der Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger rund um diese Dichtheitsprüfung zu informieren und zu beraten. Jetzt haben die kommunalen Abwasserwerke im HSK beschlossen, hier „gemeinsame Sache“ zu machen.

Hintergrund: Wenn Abwasser aus der Kanalisation austritt, verschmutzt es Boden und Grundwasser. Und auch umgekehrt kann Grundwasser in defekte Kanäle eindringen. Hier besteht zum einen die Gefahr, dass die Reinigungsleistung von Kläranlagen beeinträchtigt wird. Und zum anderen „belastet“ es die Abwassergebühr –und damit letztlich den Gebührenzahler. Zusätzlich zu diesen Gründen gibt die Dichtheitsprüfung Hauseigentümern die Sicherheit, dass ihre Abwasserleitung funktionstüchtig ist –und nicht etwa durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstauund damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen.

Erfahrungswerte zeigen, dass – je nach Alter eines Hauses – rund 60 bis 80 Prozent der Abwasserleitungen undicht sind. Dabei schreibt das NRW-Landesrecht schon lange vor, dass Abwasserleitungen auch auf privaten Grundstücken geschlossen, dicht und zum Reinigen eingerichtet sein müssen. Von besonderer Bedeutung ist die vom Land NRW vorgeschriebene Pflicht, auch die Abwasserleitungen von bereits bestehenden Häusern zu prüfen. Bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden müssen deren Eigentümer bereits seit einigen Jahren Dichtheitsprüfungen nachweisen. Und auch für Grundstücke, die sich in Trinkwasserschutzgebieten befinden, haben einige Kommunen bereits besondere Satzungen erlassen. In ihnen werden die Fristen für die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nocheinmal speziell festgelegt.  

Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber für die NRW-Kommunen eine Informations- und Beratungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger vor. Um diese Leistungen möglichst optimal und wirtschaftlich erbringen zu können, haben die Abwasserwerke der zwölf Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis vereinbart, einen so genannten „interkommunalen Arbeitskreis“ zu bilden. Ziel ist zum einen, ein möglichst einheitliches Informationskonzept, um die Bürgerinnen und Bürger rund um ihre gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung qualifiziert zu beraten. Gleichzeitig unterstreichen die Kommunen gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH ihre Bereitschaft, die Bürger bei den komplexen Fragen rund um das Thema Abwasser zu unterstützen und nicht allein zu lassen.

Quelle: Hochsauerlandwasser GmbH

Link: www.hochsauerlandwasser.de

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Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. „Ist Ihr Hausanschluss dicht?“: Vor diese Frage stellt das Land Nordrhein-Westfalenalle Grundstückseigentümer – auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahrenalle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen. Die Städte und Gemeinden stehen dabei in der Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger rund um diese Dichtheitsprüfung zu informieren und zu beraten. Jetzt haben die kommunalen Abwasserwerke im HSK beschlossen, hier „gemeinsame Sache“ zu machen.

Hintergrund: Wenn Abwasser aus der Kanalisation austritt, verschmutzt es Boden und Grundwasser. Und auch umgekehrt kann Grundwasser in defekte Kanäle eindringen. Hier besteht zum einen die Gefahr, dass die Reinigungsleistung von Kläranlagen beeinträchtigt wird. Und zum anderen „belastet“ es die Abwassergebühr –und damit letztlich den Gebührenzahler. Zusätzlich zu diesen Gründen gibt die Dichtheitsprüfung Hauseigentümern die Sicherheit, dass ihre Abwasserleitung funktionstüchtig ist –und nicht etwa durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstauund damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen.

Erfahrungswerte zeigen, dass – je nach Alter eines Hauses – rund 60 bis 80 Prozent der Abwasserleitungen undicht sind. Dabei schreibt das NRW-Landesrecht schon lange vor, dass Abwasserleitungen auch auf privaten Grundstücken geschlossen, dicht und zum Reinigen eingerichtet sein müssen. Von besonderer Bedeutung ist die vom Land NRW vorgeschriebene Pflicht, auch die Abwasserleitungen von bereits bestehenden Häusern zu prüfen. Bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden müssen deren Eigentümer bereits seit einigen Jahren Dichtheitsprüfungen nachweisen. Und auch für Grundstücke, die sich in Trinkwasserschutzgebieten befinden, haben einige Kommunen bereits besondere Satzungen erlassen. In ihnen werden die Fristen für die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nocheinmal speziell festgelegt.  

Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber für die NRW-Kommunen eine Informations- und Beratungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger vor. Um diese Leistungen möglichst optimal und wirtschaftlich erbringen zu können, haben die Abwasserwerke der zwölf Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis vereinbart, einen so genannten „interkommunalen Arbeitskreis“ zu bilden. Ziel ist zum einen, ein möglichst einheitliches Informationskonzept, um die Bürgerinnen und Bürger rund um ihre gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung qualifiziert zu beraten. Gleichzeitig unterstreichen die Kommunen gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH ihre Bereitschaft, die Bürger bei den komplexen Fragen rund um das Thema Abwasser zu unterstützen und nicht allein zu lassen.

Quelle: Hochsauerlandwasser GmbH

Link: www.hochsauerlandwasser.de

Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. „Ist Ihr Hausanschluss dicht?“: Vor diese Frage stellt das Land Nordrhein-Westfalenalle Grundstückseigentümer – auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahrenalle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen. Die Städte und Gemeinden stehen dabei in der Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger rund um diese Dichtheitsprüfung zu informieren und zu beraten. Jetzt haben die kommunalen Abwasserwerke im HSK beschlossen, hier „gemeinsame Sache“ zu machen.

Hintergrund: Wenn Abwasser aus der Kanalisation austritt, verschmutzt es Boden und Grundwasser. Und auch umgekehrt kann Grundwasser in defekte Kanäle eindringen. Hier besteht zum einen die Gefahr, dass die Reinigungsleistung von Kläranlagen beeinträchtigt wird. Und zum anderen „belastet“ es die Abwassergebühr –und damit letztlich den Gebührenzahler. Zusätzlich zu diesen Gründen gibt die Dichtheitsprüfung Hauseigentümern die Sicherheit, dass ihre Abwasserleitung funktionstüchtig ist –und nicht etwa durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstauund damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen.

Erfahrungswerte zeigen, dass – je nach Alter eines Hauses – rund 60 bis 80 Prozent der Abwasserleitungen undicht sind. Dabei schreibt das NRW-Landesrecht schon lange vor, dass Abwasserleitungen auch auf privaten Grundstücken geschlossen, dicht und zum Reinigen eingerichtet sein müssen. Von besonderer Bedeutung ist die vom Land NRW vorgeschriebene Pflicht, auch die Abwasserleitungen von bereits bestehenden Häusern zu prüfen. Bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden müssen deren Eigentümer bereits seit einigen Jahren Dichtheitsprüfungen nachweisen. Und auch für Grundstücke, die sich in Trinkwasserschutzgebieten befinden, haben einige Kommunen bereits besondere Satzungen erlassen. In ihnen werden die Fristen für die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nocheinmal speziell festgelegt.  

Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber für die NRW-Kommunen eine Informations- und Beratungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger vor. Um diese Leistungen möglichst optimal und wirtschaftlich erbringen zu können, haben die Abwasserwerke der zwölf Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis vereinbart, einen so genannten „interkommunalen Arbeitskreis“ zu bilden. Ziel ist zum einen, ein möglichst einheitliches Informationskonzept, um die Bürgerinnen und Bürger rund um ihre gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung qualifiziert zu beraten. Gleichzeitig unterstreichen die Kommunen gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH ihre Bereitschaft, die Bürger bei den komplexen Fragen rund um das Thema Abwasser zu unterstützen und nicht allein zu lassen.

Quelle: Hochsauerlandwasser GmbH

Link: www.hochsauerlandwasser.de

Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. „Ist Ihr Hausanschluss dicht?“: Vor diese Frage stellt das Land Nordrhein-Westfalenalle Grundstückseigentümer – auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahrenalle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen. Die Städte und Gemeinden stehen dabei in der Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger rund um diese Dichtheitsprüfung zu informieren und zu beraten. Jetzt haben die kommunalen Abwasserwerke im HSK beschlossen, hier „gemeinsame Sache“ zu machen.

Hintergrund: Wenn Abwasser aus der Kanalisation austritt, verschmutzt es Boden und Grundwasser. Und auch umgekehrt kann Grundwasser in defekte Kanäle eindringen. Hier besteht zum einen die Gefahr, dass die Reinigungsleistung von Kläranlagen beeinträchtigt wird. Und zum anderen „belastet“ es die Abwassergebühr –und damit letztlich den Gebührenzahler. Zusätzlich zu diesen Gründen gibt die Dichtheitsprüfung Hauseigentümern die Sicherheit, dass ihre Abwasserleitung funktionstüchtig ist –und nicht etwa durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstauund damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen.

Erfahrungswerte zeigen, dass – je nach Alter eines Hauses – rund 60 bis 80 Prozent der Abwasserleitungen undicht sind. Dabei schreibt das NRW-Landesrecht schon lange vor, dass Abwasserleitungen auch auf privaten Grundstücken geschlossen, dicht und zum Reinigen eingerichtet sein müssen. Von besonderer Bedeutung ist die vom Land NRW vorgeschriebene Pflicht, auch die Abwasserleitungen von bereits bestehenden Häusern zu prüfen. Bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden müssen deren Eigentümer bereits seit einigen Jahren Dichtheitsprüfungen nachweisen. Und auch für Grundstücke, die sich in Trinkwasserschutzgebieten befinden, haben einige Kommunen bereits besondere Satzungen erlassen. In ihnen werden die Fristen für die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nocheinmal speziell festgelegt.  

Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber für die NRW-Kommunen eine Informations- und Beratungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger vor. Um diese Leistungen möglichst optimal und wirtschaftlich erbringen zu können, haben die Abwasserwerke der zwölf Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis vereinbart, einen so genannten „interkommunalen Arbeitskreis“ zu bilden. Ziel ist zum einen, ein möglichst einheitliches Informationskonzept, um die Bürgerinnen und Bürger rund um ihre gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung qualifiziert zu beraten. Gleichzeitig unterstreichen die Kommunen gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH ihre Bereitschaft, die Bürger bei den komplexen Fragen rund um das Thema Abwasser zu unterstützen und nicht allein zu lassen.

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