Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/
Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. Von einer funktionierenden privaten Abwasserleitung profitieren alle - die Umwelt, aber auch die Grundstücksbesitzer. Denn schließlich kann durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstau und damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen. Das Land NRW stellt zurzeit alle Grundstückseigentümer vor die Frage, ob ihr Hausanschluss „dicht“ ist - auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahren alle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Abwasserbetriebe der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis beschlossen, bei der Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger „gemeinsame Sache“ zu machen. Deshalb gibt es jetzt die Info-Seite www.dichtheitsprüfung-hsk.de im Internet. Hier finden Interessierte zahlreiche Antworten auf Fragen rund um das Thema Dichtheitsprüfung - zum Beispiel zu Prüfverfahren, Sanierungsmöglichkeiten oder auch den Rechtsgrundlagen. Diese Internetseite soll insbesondere Fehlinformationenvermeiden und Irritationen vorbeugen.

Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe, dass alle privaten Abwasserleitungen bis Ende 2015 überprüft werden müssen. In Wasserschutzgebieten muss diese Frist für ältere Anlagen verkürzt werden, in anderen Gebieten kann die Frist je nach Gefährdungspotenzial jedoch auch verlängert werden. Derzeit entwickeln die Abwasserbetriebe der  Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis Konzepte, in denen die entsprechenden Fristen festgelegt werden. Die jeweilige Kommune bzw. ihr zuständiges Stadt- bzw. Abwasserwerk werden die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig darüber informieren, bis wann Dichtheitsprüfungen bestehender Abwasserleitungen vorgenommen sein müssen.

Die Städte und Gemeinden empfehlen allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zudem, Dichtheitsprüfungen nicht voreilig in Auftrag zu geben. Hintergrund: In anderen Gebieten Deutschlands sind Grundstücksbesitzer bereits Opfer von „schwarzen Schafen“ geworden. Nicht zugelassene Betriebe haben hier Dichtheitsprüfungen nicht fachgerecht durchgeführt und „abkassiert“ - diese „Leistungen“ und möglicherweise sogar daraus folgende Sanierungsarbeiten können für Eigentümer teuer werden.

Quelle: Stadt Meschede

Link: www.dichtheitsprüfung-hsk.de

Immer auf dem Laufenden

Neues und Lesenswertes im Sauerland

Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/
Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. Von einer funktionierenden privaten Abwasserleitung profitieren alle - die Umwelt, aber auch die Grundstücksbesitzer. Denn schließlich kann durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstau und damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen. Das Land NRW stellt zurzeit alle Grundstückseigentümer vor die Frage, ob ihr Hausanschluss „dicht“ ist - auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahren alle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Abwasserbetriebe der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis beschlossen, bei der Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger „gemeinsame Sache“ zu machen. Deshalb gibt es jetzt die Info-Seite www.dichtheitsprüfung-hsk.de im Internet. Hier finden Interessierte zahlreiche Antworten auf Fragen rund um das Thema Dichtheitsprüfung - zum Beispiel zu Prüfverfahren, Sanierungsmöglichkeiten oder auch den Rechtsgrundlagen. Diese Internetseite soll insbesondere Fehlinformationenvermeiden und Irritationen vorbeugen.

Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe, dass alle privaten Abwasserleitungen bis Ende 2015 überprüft werden müssen. In Wasserschutzgebieten muss diese Frist für ältere Anlagen verkürzt werden, in anderen Gebieten kann die Frist je nach Gefährdungspotenzial jedoch auch verlängert werden. Derzeit entwickeln die Abwasserbetriebe der  Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis Konzepte, in denen die entsprechenden Fristen festgelegt werden. Die jeweilige Kommune bzw. ihr zuständiges Stadt- bzw. Abwasserwerk werden die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig darüber informieren, bis wann Dichtheitsprüfungen bestehender Abwasserleitungen vorgenommen sein müssen.

Die Städte und Gemeinden empfehlen allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zudem, Dichtheitsprüfungen nicht voreilig in Auftrag zu geben. Hintergrund: In anderen Gebieten Deutschlands sind Grundstücksbesitzer bereits Opfer von „schwarzen Schafen“ geworden. Nicht zugelassene Betriebe haben hier Dichtheitsprüfungen nicht fachgerecht durchgeführt und „abkassiert“ - diese „Leistungen“ und möglicherweise sogar daraus folgende Sanierungsarbeiten können für Eigentümer teuer werden.

Quelle: Stadt Meschede

Link: www.dichtheitsprüfung-hsk.de

Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/
Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. Von einer funktionierenden privaten Abwasserleitung profitieren alle - die Umwelt, aber auch die Grundstücksbesitzer. Denn schließlich kann durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstau und damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen. Das Land NRW stellt zurzeit alle Grundstückseigentümer vor die Frage, ob ihr Hausanschluss „dicht“ ist - auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahren alle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Abwasserbetriebe der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis beschlossen, bei der Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger „gemeinsame Sache“ zu machen. Deshalb gibt es jetzt die Info-Seite www.dichtheitsprüfung-hsk.de im Internet. Hier finden Interessierte zahlreiche Antworten auf Fragen rund um das Thema Dichtheitsprüfung - zum Beispiel zu Prüfverfahren, Sanierungsmöglichkeiten oder auch den Rechtsgrundlagen. Diese Internetseite soll insbesondere Fehlinformationenvermeiden und Irritationen vorbeugen.

Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe, dass alle privaten Abwasserleitungen bis Ende 2015 überprüft werden müssen. In Wasserschutzgebieten muss diese Frist für ältere Anlagen verkürzt werden, in anderen Gebieten kann die Frist je nach Gefährdungspotenzial jedoch auch verlängert werden. Derzeit entwickeln die Abwasserbetriebe der  Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis Konzepte, in denen die entsprechenden Fristen festgelegt werden. Die jeweilige Kommune bzw. ihr zuständiges Stadt- bzw. Abwasserwerk werden die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig darüber informieren, bis wann Dichtheitsprüfungen bestehender Abwasserleitungen vorgenommen sein müssen.

Die Städte und Gemeinden empfehlen allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zudem, Dichtheitsprüfungen nicht voreilig in Auftrag zu geben. Hintergrund: In anderen Gebieten Deutschlands sind Grundstücksbesitzer bereits Opfer von „schwarzen Schafen“ geworden. Nicht zugelassene Betriebe haben hier Dichtheitsprüfungen nicht fachgerecht durchgeführt und „abkassiert“ - diese „Leistungen“ und möglicherweise sogar daraus folgende Sanierungsarbeiten können für Eigentümer teuer werden.

Quelle: Stadt Meschede

Link: www.dichtheitsprüfung-hsk.de

Arnsberg/Bestwig/Brilon/Eslohe/Hallenberg/Marsberg/Medebach/Meschede/
Olsberg/Schmallenberg/Sundern/Winterberg. Von einer funktionierenden privaten Abwasserleitung profitieren alle - die Umwelt, aber auch die Grundstücksbesitzer. Denn schließlich kann durch defekte oder verstopfte Rohre Rückstau und damit „Überschwemmung“ im Gebäude drohen. Das Land NRW stellt zurzeit alle Grundstückseigentümer vor die Frage, ob ihr Hausanschluss „dicht“ ist - auch im Hochsauerlandkreis. Denn das Landeswassergesetz NRW sieht vor, dass in den nächsten Jahren alle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Abwasserbetriebe der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis beschlossen, bei der Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger „gemeinsame Sache“ zu machen. Deshalb gibt es jetzt die Info-Seite www.dichtheitsprüfung-hsk.de im Internet. Hier finden Interessierte zahlreiche Antworten auf Fragen rund um das Thema Dichtheitsprüfung - zum Beispiel zu Prüfverfahren, Sanierungsmöglichkeiten oder auch den Rechtsgrundlagen. Diese Internetseite soll insbesondere Fehlinformationenvermeiden und Irritationen vorbeugen.

Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe, dass alle privaten Abwasserleitungen bis Ende 2015 überprüft werden müssen. In Wasserschutzgebieten muss diese Frist für ältere Anlagen verkürzt werden, in anderen Gebieten kann die Frist je nach Gefährdungspotenzial jedoch auch verlängert werden. Derzeit entwickeln die Abwasserbetriebe der  Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis Konzepte, in denen die entsprechenden Fristen festgelegt werden. Die jeweilige Kommune bzw. ihr zuständiges Stadt- bzw. Abwasserwerk werden die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig darüber informieren, bis wann Dichtheitsprüfungen bestehender Abwasserleitungen vorgenommen sein müssen.

Die Städte und Gemeinden empfehlen allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zudem, Dichtheitsprüfungen nicht voreilig in Auftrag zu geben. Hintergrund: In anderen Gebieten Deutschlands sind Grundstücksbesitzer bereits Opfer von „schwarzen Schafen“ geworden. Nicht zugelassene Betriebe haben hier Dichtheitsprüfungen nicht fachgerecht durchgeführt und „abkassiert“ - diese „Leistungen“ und möglicherweise sogar daraus folgende Sanierungsarbeiten können für Eigentümer teuer werden.

Quelle: Stadt Meschede

Link: www.dichtheitsprüfung-hsk.de

zum neuen
Magazin