Aktuelle informationen:
1. Zinssätze der KfW geändert
2. Anmerkungen zur BAFA-Förderung
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1. Alle Zinssätze in relevanten KfW- Förderprogrammen sind -mutmaßlich infolge der eilig erfolgten Leitzinssenkung ebenfalls gesenkt worden.
Das Modellprojekt Niedrigenergiehaus im Bestand der Dena mit erhöhtem Tilgungszuschuss der KfW ist zum 30.9.08 abgelaufen. Ob hier erneute Förderungen geplant sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Die Förderung steht mit Schlussdatum noch in der Förderliste.
2. Zur Förderung erneuerbarer Energiequellen des Bafa gibt es folgende ergänzende Hinweise:
A) Den sog. Kesseltauschbonus erhält ausschließlich im Zsammenhang mit der Förderung einer Solarkollektoranlage, wer einen Heizkessel außer Betrieb nimmt und einen Brennwertkessel einbaut. Der außer Betrieb genommene Heizkessel darf kein Brennwertkessel sein. Auch bei Außerbetriebnahme von Elektrospeicherheizungen oder Ofenheizungen wird kein Kesseltauschbonus gewährt.
B) Den sog. Umwälzpumpenbonus in Höhe von 200 Euro erhält, wer im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energiequellen mindestens eine Strom sparende Umwälzpumpe, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllt, einbaut. Ein Nachweis über den gemäß VOB/C - DIN 18 380 durchgeführten hydraulischen Abgleich ist vorzulegen.
C) Falls Anträge unvollständig gestellt sind, z.B. im Antrag die Angabe des Kesseltauschbonus vergessen wurde, in der Fachunternehmerbescheinigung aber enthalten ist, prüft das Bafa auf Plausibilität und korrigiert ggf. Anträge selbsttätig. Anträge, die noch nicht bewilligt sind können durch Nachsenden von Unterlagen ergänzt werden. Falls Vorhanden sollte das Aktenzeichen angegeben werden.
Anträge, die bereits bewilligt sind, können nur im Widerspruchsverfahren geändert werden. Hierbei ist die angegebene Frist zu beachten!
D) Werden für durch das Bafa geförderte Maßnahmen zusätzliche öffentliche Zuschüsse, z.B. durch Kommunen gewährt, müssen dazu Angaben im Bafa-Antrag gemacht werden sowie Nachweise geliefert werden. Bei unvollständigen Nachweisen fordert das Bafa diese nach mit einer Frist von 90 Tagen. Fehlen Angaben zu weiteren Fördermitteln, obwohl weitere Anträge gestellt wurden, riskieren Antragsteller eine Stafverfolgung wegen Subventionsbetruges.