(djd/pt). Aus den Augen, aus dem Sinn: Einmal unterirdisch verlegt, werden Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück nicht mehr beachtet - es sei denn, der Abfluss ist einmal gestört oder verstopft. Wenn Materialschäden oder einwachsende Wurzeln zu Undichtigkeiten führen, wird dies oft überhaupt nicht erkannt. Die Folge: Das Abwasser sickert ungehindert ins Erdreich. Diesem Umweltrisiko soll durch eine Pflichtinspektion der Leitungen vorgebeugt werden.

Prüfpflicht für alle Hausbesitzer
Gemäß der gültigen Norm DIN 1986 Teil 30 müssen alle Hausbesitzer eine Kanalinspektion durchführen lassen. In der neuesten Version der Norm wurde der bisherige Stichtag durch eine Zeitspannen-Regelung ersetzt. Eigentümer sollten sich zu ihren Pflichten daher individuell beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Werden beim Check Schäden und Undichtigkeiten festgestellt, müssen diese ausgebessert werden. Bei der konkreten Umsetzung bestehen indes viele Unsicherheiten, weiß Abwasser- und Entsorgungs-Experte Uwe Türpe, Inhaber des gleichnamigen Fachbetriebs: "Da sich die Ausführungsbestimmungen von Bundesland zu Bundesland, teils sogar bei benachbarten Kommunen unterscheiden, sollten sich Verbraucher stets vor Ort bei ihrer Verwaltung informieren."

Inspektion per Kamera
Wie groß der Anteil sanierungsbedürftiger Abwasserleitungen ist, lässt sich nur schwer abschätzen, das Risiko sei aber hoch, so Türpe: "Vor allem ältere Leitungen sind oft anfällig für Undichtigkeiten und bauliche Schäden." Klarheit schaffe eine Inspektion per ferngesteuerter Kamera. Doch nicht jedes Angebot sei vertrauenswürdig, sagt der Fachmann. Bei vermeintlichen Schnäppchen sollte der Verbraucher ebenso skeptisch sein wie bei Anbietern, die an der Haustür einen hohen Verkaufsdruck aufbauen. Hausbesitzer sollten sich die fachliche Eignung und Qualifikation des Anbieters beispielsweise durch Sachkundenachweise oder Zertifikate dokumentieren lassen. "Ohne schriftlichen Prüfbericht sowie ohne eine DVD mit den Videoaufnahmen ist die Prüfung nichts wert."

Quelle: djd / www.kanaltuerpe.de 

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(djd/pt). Aus den Augen, aus dem Sinn: Einmal unterirdisch verlegt, werden Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück nicht mehr beachtet - es sei denn, der Abfluss ist einmal gestört oder verstopft. Wenn Materialschäden oder einwachsende Wurzeln zu Undichtigkeiten führen, wird dies oft überhaupt nicht erkannt. Die Folge: Das Abwasser sickert ungehindert ins Erdreich. Diesem Umweltrisiko soll durch eine Pflichtinspektion der Leitungen vorgebeugt werden.

Prüfpflicht für alle Hausbesitzer
Gemäß der gültigen Norm DIN 1986 Teil 30 müssen alle Hausbesitzer eine Kanalinspektion durchführen lassen. In der neuesten Version der Norm wurde der bisherige Stichtag durch eine Zeitspannen-Regelung ersetzt. Eigentümer sollten sich zu ihren Pflichten daher individuell beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Werden beim Check Schäden und Undichtigkeiten festgestellt, müssen diese ausgebessert werden. Bei der konkreten Umsetzung bestehen indes viele Unsicherheiten, weiß Abwasser- und Entsorgungs-Experte Uwe Türpe, Inhaber des gleichnamigen Fachbetriebs: "Da sich die Ausführungsbestimmungen von Bundesland zu Bundesland, teils sogar bei benachbarten Kommunen unterscheiden, sollten sich Verbraucher stets vor Ort bei ihrer Verwaltung informieren."

Inspektion per Kamera
Wie groß der Anteil sanierungsbedürftiger Abwasserleitungen ist, lässt sich nur schwer abschätzen, das Risiko sei aber hoch, so Türpe: "Vor allem ältere Leitungen sind oft anfällig für Undichtigkeiten und bauliche Schäden." Klarheit schaffe eine Inspektion per ferngesteuerter Kamera. Doch nicht jedes Angebot sei vertrauenswürdig, sagt der Fachmann. Bei vermeintlichen Schnäppchen sollte der Verbraucher ebenso skeptisch sein wie bei Anbietern, die an der Haustür einen hohen Verkaufsdruck aufbauen. Hausbesitzer sollten sich die fachliche Eignung und Qualifikation des Anbieters beispielsweise durch Sachkundenachweise oder Zertifikate dokumentieren lassen. "Ohne schriftlichen Prüfbericht sowie ohne eine DVD mit den Videoaufnahmen ist die Prüfung nichts wert."

Quelle: djd / www.kanaltuerpe.de 

(djd/pt). Aus den Augen, aus dem Sinn: Einmal unterirdisch verlegt, werden Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück nicht mehr beachtet - es sei denn, der Abfluss ist einmal gestört oder verstopft. Wenn Materialschäden oder einwachsende Wurzeln zu Undichtigkeiten führen, wird dies oft überhaupt nicht erkannt. Die Folge: Das Abwasser sickert ungehindert ins Erdreich. Diesem Umweltrisiko soll durch eine Pflichtinspektion der Leitungen vorgebeugt werden.

Prüfpflicht für alle Hausbesitzer
Gemäß der gültigen Norm DIN 1986 Teil 30 müssen alle Hausbesitzer eine Kanalinspektion durchführen lassen. In der neuesten Version der Norm wurde der bisherige Stichtag durch eine Zeitspannen-Regelung ersetzt. Eigentümer sollten sich zu ihren Pflichten daher individuell beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Werden beim Check Schäden und Undichtigkeiten festgestellt, müssen diese ausgebessert werden. Bei der konkreten Umsetzung bestehen indes viele Unsicherheiten, weiß Abwasser- und Entsorgungs-Experte Uwe Türpe, Inhaber des gleichnamigen Fachbetriebs: "Da sich die Ausführungsbestimmungen von Bundesland zu Bundesland, teils sogar bei benachbarten Kommunen unterscheiden, sollten sich Verbraucher stets vor Ort bei ihrer Verwaltung informieren."

Inspektion per Kamera
Wie groß der Anteil sanierungsbedürftiger Abwasserleitungen ist, lässt sich nur schwer abschätzen, das Risiko sei aber hoch, so Türpe: "Vor allem ältere Leitungen sind oft anfällig für Undichtigkeiten und bauliche Schäden." Klarheit schaffe eine Inspektion per ferngesteuerter Kamera. Doch nicht jedes Angebot sei vertrauenswürdig, sagt der Fachmann. Bei vermeintlichen Schnäppchen sollte der Verbraucher ebenso skeptisch sein wie bei Anbietern, die an der Haustür einen hohen Verkaufsdruck aufbauen. Hausbesitzer sollten sich die fachliche Eignung und Qualifikation des Anbieters beispielsweise durch Sachkundenachweise oder Zertifikate dokumentieren lassen. "Ohne schriftlichen Prüfbericht sowie ohne eine DVD mit den Videoaufnahmen ist die Prüfung nichts wert."

Quelle: djd / www.kanaltuerpe.de 

(djd/pt). Aus den Augen, aus dem Sinn: Einmal unterirdisch verlegt, werden Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück nicht mehr beachtet - es sei denn, der Abfluss ist einmal gestört oder verstopft. Wenn Materialschäden oder einwachsende Wurzeln zu Undichtigkeiten führen, wird dies oft überhaupt nicht erkannt. Die Folge: Das Abwasser sickert ungehindert ins Erdreich. Diesem Umweltrisiko soll durch eine Pflichtinspektion der Leitungen vorgebeugt werden.

Prüfpflicht für alle Hausbesitzer
Gemäß der gültigen Norm DIN 1986 Teil 30 müssen alle Hausbesitzer eine Kanalinspektion durchführen lassen. In der neuesten Version der Norm wurde der bisherige Stichtag durch eine Zeitspannen-Regelung ersetzt. Eigentümer sollten sich zu ihren Pflichten daher individuell beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Werden beim Check Schäden und Undichtigkeiten festgestellt, müssen diese ausgebessert werden. Bei der konkreten Umsetzung bestehen indes viele Unsicherheiten, weiß Abwasser- und Entsorgungs-Experte Uwe Türpe, Inhaber des gleichnamigen Fachbetriebs: "Da sich die Ausführungsbestimmungen von Bundesland zu Bundesland, teils sogar bei benachbarten Kommunen unterscheiden, sollten sich Verbraucher stets vor Ort bei ihrer Verwaltung informieren."

Inspektion per Kamera
Wie groß der Anteil sanierungsbedürftiger Abwasserleitungen ist, lässt sich nur schwer abschätzen, das Risiko sei aber hoch, so Türpe: "Vor allem ältere Leitungen sind oft anfällig für Undichtigkeiten und bauliche Schäden." Klarheit schaffe eine Inspektion per ferngesteuerter Kamera. Doch nicht jedes Angebot sei vertrauenswürdig, sagt der Fachmann. Bei vermeintlichen Schnäppchen sollte der Verbraucher ebenso skeptisch sein wie bei Anbietern, die an der Haustür einen hohen Verkaufsdruck aufbauen. Hausbesitzer sollten sich die fachliche Eignung und Qualifikation des Anbieters beispielsweise durch Sachkundenachweise oder Zertifikate dokumentieren lassen. "Ohne schriftlichen Prüfbericht sowie ohne eine DVD mit den Videoaufnahmen ist die Prüfung nichts wert."

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