Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 5.7.2010 einen Kompromiss zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung erzielt: Er schlägt vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um 3 Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben.

Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 8 Prozent. In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozentpunkte verkürzen.

Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits am Donnerstag 8. Juli 2010 damit befassen. Der Bundesrat wird die Vorlage am Freitag, 9. Juli 2010 behandeln.

Was heißt das konkret für Solarstromanlagen auf Hausdächern?

Vergütung je kWh für Anlagen mit Volleinspeisung:

Inbetriebnahme vor dem 1.7.10:
39,12 Cent bis 30 kWp
37,23 Cent >30 bis 100 kWp
36,02 Cent > 100 bis 1.000 kWp
30,03 Cent > 1.000 kWp

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
34,03 Cent bis 30 kWp
32,39 Cent >30 bis 100 kWp
31,34 Cent > 100 bis 1.000 kWp
26,13 Cent > 1.000 kWp
(auch rückwirkend für seit 1.7.10 in Betrieb genommene Anlagen)

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
32,86 Cent bis 30 kWp
31,27 Cent >30 bis 100 kWp
30,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp
25,23 Cent > 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch bis 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
17,65 Cent bis 30 kWp
16,01,39 Cent >30 bis 100 kWp
14,96 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
16,48 Cent bis 30 kWp
14,89,39 Cent >30 bis 100 kWp
13,88 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch über 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 30.7.10 und dem 30.9.10:
22,03 Cent bis 30 kWp
20,39 Cent >30 bis 100 kWp
19,34 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
20,86 Cent bis 30 kWp
19,27,39 Cent >30 bis 100 kWp
18,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Außerdem ändert sich bei der Fotovoltaik ab 2011 die bisherige Degressionsregelung nach §20 EEG 2009. Dort sind ab 2011 für alle PV-Anlagen 9,0% vorgesehen. Der tatsächliche Wert kann je nach Leistungder bei der Bundesnetzagentur registierten Anlagen nach oben  oder nach unten abweichen. Anders als bislang wird dabei nur der Anlagenzubau des 1. Quartals 2010 bewertet und auf das ganze Jahr hochgerechnet. Es wird also bereits im Oktober 2010 bekannt sein, wie hoch die Vergütungssätze für 2011 sein werden.

Update zur aktualisierten Fördermittelliste der Verbraucherzentrale NRW. Die Zinsen wurden zum 1.7.10 leicht verändert. In der Liste wurden die bis zm 30.6.10 geltenden Förderbedingungen des Programmes Energieeffizient sanieren  gelöscht.

Download Förderliste als PDF: hier klicken

Quelle: Verbraucherzentrale NRW / Arnsberg  

 

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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 5.7.2010 einen Kompromiss zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung erzielt: Er schlägt vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um 3 Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben.

Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 8 Prozent. In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozentpunkte verkürzen.

Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits am Donnerstag 8. Juli 2010 damit befassen. Der Bundesrat wird die Vorlage am Freitag, 9. Juli 2010 behandeln.

Was heißt das konkret für Solarstromanlagen auf Hausdächern?

Vergütung je kWh für Anlagen mit Volleinspeisung:

Inbetriebnahme vor dem 1.7.10:
39,12 Cent bis 30 kWp
37,23 Cent >30 bis 100 kWp
36,02 Cent > 100 bis 1.000 kWp
30,03 Cent > 1.000 kWp

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
34,03 Cent bis 30 kWp
32,39 Cent >30 bis 100 kWp
31,34 Cent > 100 bis 1.000 kWp
26,13 Cent > 1.000 kWp
(auch rückwirkend für seit 1.7.10 in Betrieb genommene Anlagen)

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
32,86 Cent bis 30 kWp
31,27 Cent >30 bis 100 kWp
30,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp
25,23 Cent > 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch bis 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
17,65 Cent bis 30 kWp
16,01,39 Cent >30 bis 100 kWp
14,96 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
16,48 Cent bis 30 kWp
14,89,39 Cent >30 bis 100 kWp
13,88 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch über 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 30.7.10 und dem 30.9.10:
22,03 Cent bis 30 kWp
20,39 Cent >30 bis 100 kWp
19,34 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
20,86 Cent bis 30 kWp
19,27,39 Cent >30 bis 100 kWp
18,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Außerdem ändert sich bei der Fotovoltaik ab 2011 die bisherige Degressionsregelung nach §20 EEG 2009. Dort sind ab 2011 für alle PV-Anlagen 9,0% vorgesehen. Der tatsächliche Wert kann je nach Leistungder bei der Bundesnetzagentur registierten Anlagen nach oben  oder nach unten abweichen. Anders als bislang wird dabei nur der Anlagenzubau des 1. Quartals 2010 bewertet und auf das ganze Jahr hochgerechnet. Es wird also bereits im Oktober 2010 bekannt sein, wie hoch die Vergütungssätze für 2011 sein werden.

Update zur aktualisierten Fördermittelliste der Verbraucherzentrale NRW. Die Zinsen wurden zum 1.7.10 leicht verändert. In der Liste wurden die bis zm 30.6.10 geltenden Förderbedingungen des Programmes Energieeffizient sanieren  gelöscht.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW / Arnsberg  

 

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 5.7.2010 einen Kompromiss zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung erzielt: Er schlägt vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um 3 Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben.

Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 8 Prozent. In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozentpunkte verkürzen.

Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits am Donnerstag 8. Juli 2010 damit befassen. Der Bundesrat wird die Vorlage am Freitag, 9. Juli 2010 behandeln.

Was heißt das konkret für Solarstromanlagen auf Hausdächern?

Vergütung je kWh für Anlagen mit Volleinspeisung:

Inbetriebnahme vor dem 1.7.10:
39,12 Cent bis 30 kWp
37,23 Cent >30 bis 100 kWp
36,02 Cent > 100 bis 1.000 kWp
30,03 Cent > 1.000 kWp

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
34,03 Cent bis 30 kWp
32,39 Cent >30 bis 100 kWp
31,34 Cent > 100 bis 1.000 kWp
26,13 Cent > 1.000 kWp
(auch rückwirkend für seit 1.7.10 in Betrieb genommene Anlagen)

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
32,86 Cent bis 30 kWp
31,27 Cent >30 bis 100 kWp
30,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp
25,23 Cent > 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch bis 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
17,65 Cent bis 30 kWp
16,01,39 Cent >30 bis 100 kWp
14,96 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
16,48 Cent bis 30 kWp
14,89,39 Cent >30 bis 100 kWp
13,88 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch über 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 30.7.10 und dem 30.9.10:
22,03 Cent bis 30 kWp
20,39 Cent >30 bis 100 kWp
19,34 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
20,86 Cent bis 30 kWp
19,27,39 Cent >30 bis 100 kWp
18,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Außerdem ändert sich bei der Fotovoltaik ab 2011 die bisherige Degressionsregelung nach §20 EEG 2009. Dort sind ab 2011 für alle PV-Anlagen 9,0% vorgesehen. Der tatsächliche Wert kann je nach Leistungder bei der Bundesnetzagentur registierten Anlagen nach oben  oder nach unten abweichen. Anders als bislang wird dabei nur der Anlagenzubau des 1. Quartals 2010 bewertet und auf das ganze Jahr hochgerechnet. Es wird also bereits im Oktober 2010 bekannt sein, wie hoch die Vergütungssätze für 2011 sein werden.

Update zur aktualisierten Fördermittelliste der Verbraucherzentrale NRW. Die Zinsen wurden zum 1.7.10 leicht verändert. In der Liste wurden die bis zm 30.6.10 geltenden Förderbedingungen des Programmes Energieeffizient sanieren  gelöscht.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW / Arnsberg  

 

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 5.7.2010 einen Kompromiss zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung erzielt: Er schlägt vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um 3 Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben.

Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 8 Prozent. In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozentpunkte verkürzen.

Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits am Donnerstag 8. Juli 2010 damit befassen. Der Bundesrat wird die Vorlage am Freitag, 9. Juli 2010 behandeln.

Was heißt das konkret für Solarstromanlagen auf Hausdächern?

Vergütung je kWh für Anlagen mit Volleinspeisung:

Inbetriebnahme vor dem 1.7.10:
39,12 Cent bis 30 kWp
37,23 Cent >30 bis 100 kWp
36,02 Cent > 100 bis 1.000 kWp
30,03 Cent > 1.000 kWp

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
34,03 Cent bis 30 kWp
32,39 Cent >30 bis 100 kWp
31,34 Cent > 100 bis 1.000 kWp
26,13 Cent > 1.000 kWp
(auch rückwirkend für seit 1.7.10 in Betrieb genommene Anlagen)

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
32,86 Cent bis 30 kWp
31,27 Cent >30 bis 100 kWp
30,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp
25,23 Cent > 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch bis 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 1.7.10 und dem 30.9.10:
17,65 Cent bis 30 kWp
16,01,39 Cent >30 bis 100 kWp
14,96 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
16,48 Cent bis 30 kWp
14,89,39 Cent >30 bis 100 kWp
13,88 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Vergütung nach Eigenverbrauchsregelung für Anlagen mit Eigenverbrauch über 30% der Erzeugung (bis max. 500 kWp):

Inbetriebnahme zwischen dem 30.7.10 und dem 30.9.10:
22,03 Cent bis 30 kWp
20,39 Cent >30 bis 100 kWp
19,34 Cent > 100 kWp

Inbetriebnahme nach dem 30.9.10:
20,86 Cent bis 30 kWp
19,27,39 Cent >30 bis 100 kWp
18,26 Cent > 100 bis 1.000 kWp

Außerdem ändert sich bei der Fotovoltaik ab 2011 die bisherige Degressionsregelung nach §20 EEG 2009. Dort sind ab 2011 für alle PV-Anlagen 9,0% vorgesehen. Der tatsächliche Wert kann je nach Leistungder bei der Bundesnetzagentur registierten Anlagen nach oben  oder nach unten abweichen. Anders als bislang wird dabei nur der Anlagenzubau des 1. Quartals 2010 bewertet und auf das ganze Jahr hochgerechnet. Es wird also bereits im Oktober 2010 bekannt sein, wie hoch die Vergütungssätze für 2011 sein werden.

Update zur aktualisierten Fördermittelliste der Verbraucherzentrale NRW. Die Zinsen wurden zum 1.7.10 leicht verändert. In der Liste wurden die bis zm 30.6.10 geltenden Förderbedingungen des Programmes Energieeffizient sanieren  gelöscht.

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