BERLIN. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen Hausbauvertrag abgeschlossen hat, der kann als privater Bauherr eine Erfüllungssicherheit von fünf Prozent der Vertragssumme verlangen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Weil viele Unternehmen für ihre Verträge aber vorgefertigte, inzwischen oft überholte Textmuster verwenden, ist diese Erfüllungssicherheit in den meisten Verträgen noch gar nicht erwähnt. Hier muss der Bauherr seine Rechte kennen und vor seiner Unterschrift die Erfüllungssicherheiten in den Vertrag aufnehmen lassen.

Das ist nicht ganz einfach, deshalb sollte sich der private Bauherr fachlichen Rat holen und den Vertrag komplett prüfen lassen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

Immer auf dem Laufenden

Neues und Lesenswertes im Sauerland

BERLIN. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen Hausbauvertrag abgeschlossen hat, der kann als privater Bauherr eine Erfüllungssicherheit von fünf Prozent der Vertragssumme verlangen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Weil viele Unternehmen für ihre Verträge aber vorgefertigte, inzwischen oft überholte Textmuster verwenden, ist diese Erfüllungssicherheit in den meisten Verträgen noch gar nicht erwähnt. Hier muss der Bauherr seine Rechte kennen und vor seiner Unterschrift die Erfüllungssicherheiten in den Vertrag aufnehmen lassen.

Das ist nicht ganz einfach, deshalb sollte sich der private Bauherr fachlichen Rat holen und den Vertrag komplett prüfen lassen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

BERLIN. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen Hausbauvertrag abgeschlossen hat, der kann als privater Bauherr eine Erfüllungssicherheit von fünf Prozent der Vertragssumme verlangen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Weil viele Unternehmen für ihre Verträge aber vorgefertigte, inzwischen oft überholte Textmuster verwenden, ist diese Erfüllungssicherheit in den meisten Verträgen noch gar nicht erwähnt. Hier muss der Bauherr seine Rechte kennen und vor seiner Unterschrift die Erfüllungssicherheiten in den Vertrag aufnehmen lassen.

Das ist nicht ganz einfach, deshalb sollte sich der private Bauherr fachlichen Rat holen und den Vertrag komplett prüfen lassen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

BERLIN. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen Hausbauvertrag abgeschlossen hat, der kann als privater Bauherr eine Erfüllungssicherheit von fünf Prozent der Vertragssumme verlangen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Weil viele Unternehmen für ihre Verträge aber vorgefertigte, inzwischen oft überholte Textmuster verwenden, ist diese Erfüllungssicherheit in den meisten Verträgen noch gar nicht erwähnt. Hier muss der Bauherr seine Rechte kennen und vor seiner Unterschrift die Erfüllungssicherheiten in den Vertrag aufnehmen lassen.

Das ist nicht ganz einfach, deshalb sollte sich der private Bauherr fachlichen Rat holen und den Vertrag komplett prüfen lassen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

zum neuen
Magazin