Seit Jahresbeginn gelten folgende Höchstsätze: Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Fördersumme bis zu 5.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro gewährt. Der Zuschuss zur Baubegleitung wird zusätzlich zu den Fördergeldern gezahlt. „Die Erhöhung der Höchstsätze ist ein Anreiz, die Begleitung durch einen Experten zu nutzen, und damit ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungen und zum Verbraucherschutz“, betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren (VPB). „In die energetische Sanierung fließen neben den Ersparnissen der Bauherren auch Fördermittel, also Steuergelder in Millionenhöhe. Und sowohl die Bauherren selbst wie auch die Steuerzahler haben das berechtigte Interesse, dass diese optimal eingesetzt werden. Durch qualifizierte Baubegleitung ist das sichergestellt.“

Die neuen Förderbedingungen sind ein Baustein der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darin wird auch die Rolle des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) gestärkt. Für Bauherren, die eine in ihrem iSFP vorgeschlagene energetische Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhöht sich der Fördersatz für diese Maßnahme um zusätzliche fünf Prozentpunkte.

Die Einbindung eines Experten ist notwendig bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder an der Anlagentechnik, eine Ausnahme bildet die Heizungserneuerung. Bauherren müssen allerdings nach wie vor darauf achten, welche Qualifikation die ausgewählten Energieberater haben und ob sie wirklich umfassend und neutral beraten.

Qualifizierte Baubegleiter sind hier zu finden:

www.vpb.de/berater-finden.html

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Seit Jahresbeginn gelten folgende Höchstsätze: Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Fördersumme bis zu 5.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro gewährt. Der Zuschuss zur Baubegleitung wird zusätzlich zu den Fördergeldern gezahlt. „Die Erhöhung der Höchstsätze ist ein Anreiz, die Begleitung durch einen Experten zu nutzen, und damit ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungen und zum Verbraucherschutz“, betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren (VPB). „In die energetische Sanierung fließen neben den Ersparnissen der Bauherren auch Fördermittel, also Steuergelder in Millionenhöhe. Und sowohl die Bauherren selbst wie auch die Steuerzahler haben das berechtigte Interesse, dass diese optimal eingesetzt werden. Durch qualifizierte Baubegleitung ist das sichergestellt.“

Die neuen Förderbedingungen sind ein Baustein der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darin wird auch die Rolle des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) gestärkt. Für Bauherren, die eine in ihrem iSFP vorgeschlagene energetische Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhöht sich der Fördersatz für diese Maßnahme um zusätzliche fünf Prozentpunkte.

Die Einbindung eines Experten ist notwendig bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder an der Anlagentechnik, eine Ausnahme bildet die Heizungserneuerung. Bauherren müssen allerdings nach wie vor darauf achten, welche Qualifikation die ausgewählten Energieberater haben und ob sie wirklich umfassend und neutral beraten.

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Seit Jahresbeginn gelten folgende Höchstsätze: Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Fördersumme bis zu 5.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro gewährt. Der Zuschuss zur Baubegleitung wird zusätzlich zu den Fördergeldern gezahlt. „Die Erhöhung der Höchstsätze ist ein Anreiz, die Begleitung durch einen Experten zu nutzen, und damit ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungen und zum Verbraucherschutz“, betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren (VPB). „In die energetische Sanierung fließen neben den Ersparnissen der Bauherren auch Fördermittel, also Steuergelder in Millionenhöhe. Und sowohl die Bauherren selbst wie auch die Steuerzahler haben das berechtigte Interesse, dass diese optimal eingesetzt werden. Durch qualifizierte Baubegleitung ist das sichergestellt.“

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Die Einbindung eines Experten ist notwendig bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder an der Anlagentechnik, eine Ausnahme bildet die Heizungserneuerung. Bauherren müssen allerdings nach wie vor darauf achten, welche Qualifikation die ausgewählten Energieberater haben und ob sie wirklich umfassend und neutral beraten.

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