Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen.

Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bmu.de

Zum gleichen Thema erreicht uns folgende Pressemitteilung vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar):

Solare Zukunft Deutschlands gefährdet Solarwirtschaft: Parlament muss bei den Kürzung der Solarstromförderung dringend nachbessern, um Zukunftsbranche in Deutschland zu erhalten

Berlin, 3.3.2010 – Die heutige Kabinettsvorlage zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stößt auf heftige Kritik der Solarbranche. Die außerplanmäßige Gesetzesnovelle sieht ein ganzes Bündel von Einschnitten bei der Solarstromförderung vor. „Ausmaß und Geschwindigkeit der Förderkürzungen bedrohen die Existenz großer Teile der deutschen Photovoltaik-Industrie“, sagt Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). 

Nach Angaben des BSW-Solar steht damit Deutschlands Technologieführerschaft bei einem der wichtigsten Zukunftsmärkte und die Existenz tausender der in den letzten Jahren neu geschaffenen 60.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die Solarbranche fordert die Politik auf, im jetzt folgenden parlamentarischen Prozess die Gesetzesnovelle dringend nachzubessern und die Höhe der zusätzlich geplanten Förderkürzungen zu halbieren. Der Kabinettsvorschlag sieht eine zusätzliche Reduzierung der Einspeisetarife für Solarstrom um 15 bis 16 Prozent zur Mitte des Jahres vor. Zusammen mit den bereits jetzt im Gesetz fixierten Kürzungen von jeweils rund zehn Prozentpunkten im Januar 2010 und Januar 2011 soll die Einspeisevergütung laut Kabinettsvorlage binnen eines guten Jahres um rund ein Drittel zusammengestrichen werden. „Wenn es bei dieser Höhe bleibt, droht irreparabler Schaden für Deutschlands Solarwirtschaft“, so Cramer.

Der Kabinettsentwurf sieht zudem vor, Photovoltaikanlagen von landwirtschaftlichen Flächen vollständig zu verbannen. „Hier wird ein tragendes und hoch effizientes Marktsegment der Photovoltaik zerstört,“ so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig. Statt landwirtschaftliche Flächen ganz von der Solarförderung auszuschließen, solle es z.B. eine Vorrangprüfung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geben. So könnten im Einzelfall auftretende Nutzungskonkurrenzen vermieden werden.

Nicht einmal einer von 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werde nach Angaben des BSW-Solar gegenwärtig für die Solarstromerzeugung genutzt. Das Bestreben der Regierung, den Eigenverbrauch von Solarstrom zukünftig stärker zu fördern, wird von der Solarbranche hingegen ausdrücklich begrüßt. Der derzeit im Koalitionsentwurf vorgeschlagene Anreiz reiche aber nicht, um die überhöhte Reduktion der Einspeisevergütung für Solarstrom nennenswert auszugleichen. Der Eigenverbrauchsanteil des auf Eigenheimen erzeugten Solarstroms wird in der Regel 25 Prozent nicht überschreiten, schätzt der BSW-Solar. Der geplante Bonus sei zudem für Gewerbestromkunden mit ihren niedrigeren Stromtarifen ungeeignet. Auch hier müsse nachgebessert werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - im Dialog mit der Branche das EEG zu überarbeiten. Eine schnellere Absenkung der Zuschüsse sei möglich, nicht aber in dem geplanten Ausmaß und mit der Kappung ganzer Marktsegmente.

 

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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen.

Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bmu.de

Zum gleichen Thema erreicht uns folgende Pressemitteilung vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar):

Solare Zukunft Deutschlands gefährdet Solarwirtschaft: Parlament muss bei den Kürzung der Solarstromförderung dringend nachbessern, um Zukunftsbranche in Deutschland zu erhalten

Berlin, 3.3.2010 – Die heutige Kabinettsvorlage zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stößt auf heftige Kritik der Solarbranche. Die außerplanmäßige Gesetzesnovelle sieht ein ganzes Bündel von Einschnitten bei der Solarstromförderung vor. „Ausmaß und Geschwindigkeit der Förderkürzungen bedrohen die Existenz großer Teile der deutschen Photovoltaik-Industrie“, sagt Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). 

Nach Angaben des BSW-Solar steht damit Deutschlands Technologieführerschaft bei einem der wichtigsten Zukunftsmärkte und die Existenz tausender der in den letzten Jahren neu geschaffenen 60.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die Solarbranche fordert die Politik auf, im jetzt folgenden parlamentarischen Prozess die Gesetzesnovelle dringend nachzubessern und die Höhe der zusätzlich geplanten Förderkürzungen zu halbieren. Der Kabinettsvorschlag sieht eine zusätzliche Reduzierung der Einspeisetarife für Solarstrom um 15 bis 16 Prozent zur Mitte des Jahres vor. Zusammen mit den bereits jetzt im Gesetz fixierten Kürzungen von jeweils rund zehn Prozentpunkten im Januar 2010 und Januar 2011 soll die Einspeisevergütung laut Kabinettsvorlage binnen eines guten Jahres um rund ein Drittel zusammengestrichen werden. „Wenn es bei dieser Höhe bleibt, droht irreparabler Schaden für Deutschlands Solarwirtschaft“, so Cramer.

Der Kabinettsentwurf sieht zudem vor, Photovoltaikanlagen von landwirtschaftlichen Flächen vollständig zu verbannen. „Hier wird ein tragendes und hoch effizientes Marktsegment der Photovoltaik zerstört,“ so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig. Statt landwirtschaftliche Flächen ganz von der Solarförderung auszuschließen, solle es z.B. eine Vorrangprüfung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geben. So könnten im Einzelfall auftretende Nutzungskonkurrenzen vermieden werden.

Nicht einmal einer von 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werde nach Angaben des BSW-Solar gegenwärtig für die Solarstromerzeugung genutzt. Das Bestreben der Regierung, den Eigenverbrauch von Solarstrom zukünftig stärker zu fördern, wird von der Solarbranche hingegen ausdrücklich begrüßt. Der derzeit im Koalitionsentwurf vorgeschlagene Anreiz reiche aber nicht, um die überhöhte Reduktion der Einspeisevergütung für Solarstrom nennenswert auszugleichen. Der Eigenverbrauchsanteil des auf Eigenheimen erzeugten Solarstroms wird in der Regel 25 Prozent nicht überschreiten, schätzt der BSW-Solar. Der geplante Bonus sei zudem für Gewerbestromkunden mit ihren niedrigeren Stromtarifen ungeeignet. Auch hier müsse nachgebessert werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - im Dialog mit der Branche das EEG zu überarbeiten. Eine schnellere Absenkung der Zuschüsse sei möglich, nicht aber in dem geplanten Ausmaß und mit der Kappung ganzer Marktsegmente.

 

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen.

Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bmu.de

Zum gleichen Thema erreicht uns folgende Pressemitteilung vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar):

Solare Zukunft Deutschlands gefährdet Solarwirtschaft: Parlament muss bei den Kürzung der Solarstromförderung dringend nachbessern, um Zukunftsbranche in Deutschland zu erhalten

Berlin, 3.3.2010 – Die heutige Kabinettsvorlage zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stößt auf heftige Kritik der Solarbranche. Die außerplanmäßige Gesetzesnovelle sieht ein ganzes Bündel von Einschnitten bei der Solarstromförderung vor. „Ausmaß und Geschwindigkeit der Förderkürzungen bedrohen die Existenz großer Teile der deutschen Photovoltaik-Industrie“, sagt Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). 

Nach Angaben des BSW-Solar steht damit Deutschlands Technologieführerschaft bei einem der wichtigsten Zukunftsmärkte und die Existenz tausender der in den letzten Jahren neu geschaffenen 60.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die Solarbranche fordert die Politik auf, im jetzt folgenden parlamentarischen Prozess die Gesetzesnovelle dringend nachzubessern und die Höhe der zusätzlich geplanten Förderkürzungen zu halbieren. Der Kabinettsvorschlag sieht eine zusätzliche Reduzierung der Einspeisetarife für Solarstrom um 15 bis 16 Prozent zur Mitte des Jahres vor. Zusammen mit den bereits jetzt im Gesetz fixierten Kürzungen von jeweils rund zehn Prozentpunkten im Januar 2010 und Januar 2011 soll die Einspeisevergütung laut Kabinettsvorlage binnen eines guten Jahres um rund ein Drittel zusammengestrichen werden. „Wenn es bei dieser Höhe bleibt, droht irreparabler Schaden für Deutschlands Solarwirtschaft“, so Cramer.

Der Kabinettsentwurf sieht zudem vor, Photovoltaikanlagen von landwirtschaftlichen Flächen vollständig zu verbannen. „Hier wird ein tragendes und hoch effizientes Marktsegment der Photovoltaik zerstört,“ so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig. Statt landwirtschaftliche Flächen ganz von der Solarförderung auszuschließen, solle es z.B. eine Vorrangprüfung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geben. So könnten im Einzelfall auftretende Nutzungskonkurrenzen vermieden werden.

Nicht einmal einer von 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werde nach Angaben des BSW-Solar gegenwärtig für die Solarstromerzeugung genutzt. Das Bestreben der Regierung, den Eigenverbrauch von Solarstrom zukünftig stärker zu fördern, wird von der Solarbranche hingegen ausdrücklich begrüßt. Der derzeit im Koalitionsentwurf vorgeschlagene Anreiz reiche aber nicht, um die überhöhte Reduktion der Einspeisevergütung für Solarstrom nennenswert auszugleichen. Der Eigenverbrauchsanteil des auf Eigenheimen erzeugten Solarstroms wird in der Regel 25 Prozent nicht überschreiten, schätzt der BSW-Solar. Der geplante Bonus sei zudem für Gewerbestromkunden mit ihren niedrigeren Stromtarifen ungeeignet. Auch hier müsse nachgebessert werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - im Dialog mit der Branche das EEG zu überarbeiten. Eine schnellere Absenkung der Zuschüsse sei möglich, nicht aber in dem geplanten Ausmaß und mit der Kappung ganzer Marktsegmente.

 

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen.

Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bmu.de

Zum gleichen Thema erreicht uns folgende Pressemitteilung vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar):

Solare Zukunft Deutschlands gefährdet Solarwirtschaft: Parlament muss bei den Kürzung der Solarstromförderung dringend nachbessern, um Zukunftsbranche in Deutschland zu erhalten

Berlin, 3.3.2010 – Die heutige Kabinettsvorlage zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stößt auf heftige Kritik der Solarbranche. Die außerplanmäßige Gesetzesnovelle sieht ein ganzes Bündel von Einschnitten bei der Solarstromförderung vor. „Ausmaß und Geschwindigkeit der Förderkürzungen bedrohen die Existenz großer Teile der deutschen Photovoltaik-Industrie“, sagt Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). 

Nach Angaben des BSW-Solar steht damit Deutschlands Technologieführerschaft bei einem der wichtigsten Zukunftsmärkte und die Existenz tausender der in den letzten Jahren neu geschaffenen 60.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die Solarbranche fordert die Politik auf, im jetzt folgenden parlamentarischen Prozess die Gesetzesnovelle dringend nachzubessern und die Höhe der zusätzlich geplanten Förderkürzungen zu halbieren. Der Kabinettsvorschlag sieht eine zusätzliche Reduzierung der Einspeisetarife für Solarstrom um 15 bis 16 Prozent zur Mitte des Jahres vor. Zusammen mit den bereits jetzt im Gesetz fixierten Kürzungen von jeweils rund zehn Prozentpunkten im Januar 2010 und Januar 2011 soll die Einspeisevergütung laut Kabinettsvorlage binnen eines guten Jahres um rund ein Drittel zusammengestrichen werden. „Wenn es bei dieser Höhe bleibt, droht irreparabler Schaden für Deutschlands Solarwirtschaft“, so Cramer.

Der Kabinettsentwurf sieht zudem vor, Photovoltaikanlagen von landwirtschaftlichen Flächen vollständig zu verbannen. „Hier wird ein tragendes und hoch effizientes Marktsegment der Photovoltaik zerstört,“ so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig. Statt landwirtschaftliche Flächen ganz von der Solarförderung auszuschließen, solle es z.B. eine Vorrangprüfung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geben. So könnten im Einzelfall auftretende Nutzungskonkurrenzen vermieden werden.

Nicht einmal einer von 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werde nach Angaben des BSW-Solar gegenwärtig für die Solarstromerzeugung genutzt. Das Bestreben der Regierung, den Eigenverbrauch von Solarstrom zukünftig stärker zu fördern, wird von der Solarbranche hingegen ausdrücklich begrüßt. Der derzeit im Koalitionsentwurf vorgeschlagene Anreiz reiche aber nicht, um die überhöhte Reduktion der Einspeisevergütung für Solarstrom nennenswert auszugleichen. Der Eigenverbrauchsanteil des auf Eigenheimen erzeugten Solarstroms wird in der Regel 25 Prozent nicht überschreiten, schätzt der BSW-Solar. Der geplante Bonus sei zudem für Gewerbestromkunden mit ihren niedrigeren Stromtarifen ungeeignet. Auch hier müsse nachgebessert werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - im Dialog mit der Branche das EEG zu überarbeiten. Eine schnellere Absenkung der Zuschüsse sei möglich, nicht aber in dem geplanten Ausmaß und mit der Kappung ganzer Marktsegmente.

 

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