BERLIN (DAV) - Wer bauen will, der braucht dazu einen Architekten, und dessen Knowhow gibt es nicht umsonst. Aber wie wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab wann wird aus einem unverbindlichen Vorgespräch ein vergütungspflichtiger Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen.

Bedauerlicherweise, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird das Problem meist zu spät angesprochen. Das ist ein Fehler und führt zu Missverständnissen. Die Frage des Honorars sollte im Vorfeld geklärt werden.

Grundsätzlich ist das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrn immer gratis. Auch erste Arbeiten am Projekt betrachtet der Architekt in der Regel noch als Eigenwerbung. Spätestens wenn Auslagen anfallen und die Entwurfsplanung beginnt, müssen Leistungen und Bezahlung definiert werden.

Ein Architektenvertrag, ausgearbeitet vom Baurechtler, regelt genau, welche Pflichten Planer und Auftraggeber haben. Wer rechtzeitig einen Vertrag abschließt - und sei es nur über Teilaufträge -, der spart sich hinterher viel Ärger. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.


Quelle: ARGE Baurecht
Bild: (c) Stephanie Hofschlaeger / Pixelio

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BERLIN (DAV) - Wer bauen will, der braucht dazu einen Architekten, und dessen Knowhow gibt es nicht umsonst. Aber wie wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab wann wird aus einem unverbindlichen Vorgespräch ein vergütungspflichtiger Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen.

Bedauerlicherweise, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird das Problem meist zu spät angesprochen. Das ist ein Fehler und führt zu Missverständnissen. Die Frage des Honorars sollte im Vorfeld geklärt werden.

Grundsätzlich ist das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrn immer gratis. Auch erste Arbeiten am Projekt betrachtet der Architekt in der Regel noch als Eigenwerbung. Spätestens wenn Auslagen anfallen und die Entwurfsplanung beginnt, müssen Leistungen und Bezahlung definiert werden.

Ein Architektenvertrag, ausgearbeitet vom Baurechtler, regelt genau, welche Pflichten Planer und Auftraggeber haben. Wer rechtzeitig einen Vertrag abschließt - und sei es nur über Teilaufträge -, der spart sich hinterher viel Ärger. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.


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BERLIN (DAV) - Wer bauen will, der braucht dazu einen Architekten, und dessen Knowhow gibt es nicht umsonst. Aber wie wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab wann wird aus einem unverbindlichen Vorgespräch ein vergütungspflichtiger Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen.

Bedauerlicherweise, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird das Problem meist zu spät angesprochen. Das ist ein Fehler und führt zu Missverständnissen. Die Frage des Honorars sollte im Vorfeld geklärt werden.

Grundsätzlich ist das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrn immer gratis. Auch erste Arbeiten am Projekt betrachtet der Architekt in der Regel noch als Eigenwerbung. Spätestens wenn Auslagen anfallen und die Entwurfsplanung beginnt, müssen Leistungen und Bezahlung definiert werden.

Ein Architektenvertrag, ausgearbeitet vom Baurechtler, regelt genau, welche Pflichten Planer und Auftraggeber haben. Wer rechtzeitig einen Vertrag abschließt - und sei es nur über Teilaufträge -, der spart sich hinterher viel Ärger. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.


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BERLIN (DAV) - Wer bauen will, der braucht dazu einen Architekten, und dessen Knowhow gibt es nicht umsonst. Aber wie wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab wann wird aus einem unverbindlichen Vorgespräch ein vergütungspflichtiger Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen.

Bedauerlicherweise, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird das Problem meist zu spät angesprochen. Das ist ein Fehler und führt zu Missverständnissen. Die Frage des Honorars sollte im Vorfeld geklärt werden.

Grundsätzlich ist das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrn immer gratis. Auch erste Arbeiten am Projekt betrachtet der Architekt in der Regel noch als Eigenwerbung. Spätestens wenn Auslagen anfallen und die Entwurfsplanung beginnt, müssen Leistungen und Bezahlung definiert werden.

Ein Architektenvertrag, ausgearbeitet vom Baurechtler, regelt genau, welche Pflichten Planer und Auftraggeber haben. Wer rechtzeitig einen Vertrag abschließt - und sei es nur über Teilaufträge -, der spart sich hinterher viel Ärger. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.


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