(DAV)- Die Übersiedlung ins eigene Haus steht bevor? Zum Schluss soll immer alles ganz schnell gehen, die Zeit drängt, die Wohnung ist gekündigt, der Urlaub genehmigt und der Umzugswagen bestellt. Jetzt muss nur noch das neue Haus schnell fertig werden, damit die Familie endlich einziehen kann!

Aber Vorsicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): vor jedem Einzug steht die offizielle Übernahme des Hauses - die förmliche Bauabnahme. Sie ist einer der wichtigsten Rechtsschritte beim Bauen.

Kluge Bauherren bestehen auf diesem Termin und einem Treffen direkt auf der Baustelle. Wer auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte. Denn mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Außerdem beginnt mit der Abnahme auch die Gewährleistungsfrist. Deshalb sollte der Bauherr sicher sein, dass er am Tag der Bauabnahme auch ein wirklich mangelfreies Haus übernimmt.

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

Bild: (c) Stephanie Hofschlaeger / Pixelio

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(DAV)- Die Übersiedlung ins eigene Haus steht bevor? Zum Schluss soll immer alles ganz schnell gehen, die Zeit drängt, die Wohnung ist gekündigt, der Urlaub genehmigt und der Umzugswagen bestellt. Jetzt muss nur noch das neue Haus schnell fertig werden, damit die Familie endlich einziehen kann!

Aber Vorsicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): vor jedem Einzug steht die offizielle Übernahme des Hauses - die förmliche Bauabnahme. Sie ist einer der wichtigsten Rechtsschritte beim Bauen.

Kluge Bauherren bestehen auf diesem Termin und einem Treffen direkt auf der Baustelle. Wer auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte. Denn mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Außerdem beginnt mit der Abnahme auch die Gewährleistungsfrist. Deshalb sollte der Bauherr sicher sein, dass er am Tag der Bauabnahme auch ein wirklich mangelfreies Haus übernimmt.

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(DAV)- Die Übersiedlung ins eigene Haus steht bevor? Zum Schluss soll immer alles ganz schnell gehen, die Zeit drängt, die Wohnung ist gekündigt, der Urlaub genehmigt und der Umzugswagen bestellt. Jetzt muss nur noch das neue Haus schnell fertig werden, damit die Familie endlich einziehen kann!

Aber Vorsicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): vor jedem Einzug steht die offizielle Übernahme des Hauses - die förmliche Bauabnahme. Sie ist einer der wichtigsten Rechtsschritte beim Bauen.

Kluge Bauherren bestehen auf diesem Termin und einem Treffen direkt auf der Baustelle. Wer auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte. Denn mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Außerdem beginnt mit der Abnahme auch die Gewährleistungsfrist. Deshalb sollte der Bauherr sicher sein, dass er am Tag der Bauabnahme auch ein wirklich mangelfreies Haus übernimmt.

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(DAV)- Die Übersiedlung ins eigene Haus steht bevor? Zum Schluss soll immer alles ganz schnell gehen, die Zeit drängt, die Wohnung ist gekündigt, der Urlaub genehmigt und der Umzugswagen bestellt. Jetzt muss nur noch das neue Haus schnell fertig werden, damit die Familie endlich einziehen kann!

Aber Vorsicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): vor jedem Einzug steht die offizielle Übernahme des Hauses - die förmliche Bauabnahme. Sie ist einer der wichtigsten Rechtsschritte beim Bauen.

Kluge Bauherren bestehen auf diesem Termin und einem Treffen direkt auf der Baustelle. Wer auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte. Denn mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Außerdem beginnt mit der Abnahme auch die Gewährleistungsfrist. Deshalb sollte der Bauherr sicher sein, dass er am Tag der Bauabnahme auch ein wirklich mangelfreies Haus übernimmt.

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