Die Abgeltungssteuer:
Hört man von Neuerungen im Steuersystem, rechnet man spontan mit zusätzlichen Belastungen. Das muss aber nicht sein. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall weist darauf hin, dass die Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, sich für viele Sparer sogar positiv auswirken wird.
Grundidee der neuen Abgeltungssteuer ist die einheitliche Besteuerung aller Kapitalerträge. Ab 2009 wird darauf ein Steuersatz von 25 Prozent fällig (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Die Abgeltungssteuer ersetzt die bisherige Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent und wird wie diese direkt von den Kreditinstituten einbehalten und abgeführt.
Neu ist, dass damit die Einkommensteuer abschließend abgegolten ist. Wer einen höheren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent hat, profitiert also in der Regel und zahlt weniger Steuern als bisher.
Anleger mit einem Steuersatz unter 25 Prozent können sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über ihre Steuererklärung zurückholen – auch sie zahlen damit nicht mehr als bisher.
Unverändert bleibt die Höhe der Freibeträge, bis zu denen keine Abgeltungssteuer erhoben wird. Dieser Sparerpauschbetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro im Jahr, bei Verheirateten ist er doppelt so hoch und beträgt also 1.602 Euro. Mit Freistellungsaufträgen an ihr Kreditinstitut können und sollten Sparer auch weiterhin dafür sorgen, dass bis zur Höhe dieser Freibeträge erst gar keine Steuer abgeführt werden muss.
Wichtige Änderung für Bausparer
Bestehende Freistellungsaufträge sollte man daher auf jeden Fall prüfen und bei Bedarf anpassen. Handlungsbedarf besteht dabei vor allem für viele Bausparer. Für sie gibt es eine wichtige Änderung: Wer Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage erhält oder einen Vertrag mit nicht mehr als einem Prozent Guthabenverzinsung bespart, war bisher automatisch vom Zinsabschlag befreit.
Diese Regelung gilt ab 2009 nicht mehr. Auch in diesen Fällen sollte ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Da die relativ niedrigen Guthabenzinsen beim Bausparen den Sparerpauschbetrag nur geringfügig beanspruchen und das zinsgünstige Bauspardarlehen steuerfrei genutzt werden kann, bleibt Bausparen unter steuerlichen Aspekten attraktiv.
Auch Investmentfonds sowie fondsgebundene Lebensversicherungen – die den Vorteil haben, dass sie in der Ansparphase nicht der Besteuerung unterliegen – bleiben lukrative Vorsorgeformen. Grundsätzlich sollte jeder seine Geldanlage- und Vorsorgeziele rechtzeitig auf den Prüfstand stellen und sich über die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die eigene Finanzplanung beraten lassen.
akz-o