BERLIN. Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas sind unentbehrlich, damit ein Haus überhaupt bewohnbar ist.

In vielen Bauverträgen sind diese Anschlüsse aber gar nicht enthalten, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB) aus Jahrzehnte langer Erfahrung. Sie werden im Vertrag nicht aufgelistet - also müssen sie, rechtlich betrachtet, auch nicht ausgeführt werden. Denn der Unternehmer schuldet nur, was er im Vertrag auch angeboten und unterschrieben hat.

Fehlen die Anschlüsse, muss sie der Bauherr selbst beauftragen - und bei der Kommune und den Versorgern beantragen. Das kostet Zeit und zusätzliches Geld.
Weitere Informationen unter www.vpb.de .

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BERLIN. Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas sind unentbehrlich, damit ein Haus überhaupt bewohnbar ist.

In vielen Bauverträgen sind diese Anschlüsse aber gar nicht enthalten, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB) aus Jahrzehnte langer Erfahrung. Sie werden im Vertrag nicht aufgelistet - also müssen sie, rechtlich betrachtet, auch nicht ausgeführt werden. Denn der Unternehmer schuldet nur, was er im Vertrag auch angeboten und unterschrieben hat.

Fehlen die Anschlüsse, muss sie der Bauherr selbst beauftragen - und bei der Kommune und den Versorgern beantragen. Das kostet Zeit und zusätzliches Geld.
Weitere Informationen unter www.vpb.de .

BERLIN. Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas sind unentbehrlich, damit ein Haus überhaupt bewohnbar ist.

In vielen Bauverträgen sind diese Anschlüsse aber gar nicht enthalten, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB) aus Jahrzehnte langer Erfahrung. Sie werden im Vertrag nicht aufgelistet - also müssen sie, rechtlich betrachtet, auch nicht ausgeführt werden. Denn der Unternehmer schuldet nur, was er im Vertrag auch angeboten und unterschrieben hat.

Fehlen die Anschlüsse, muss sie der Bauherr selbst beauftragen - und bei der Kommune und den Versorgern beantragen. Das kostet Zeit und zusätzliches Geld.
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BERLIN. Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas sind unentbehrlich, damit ein Haus überhaupt bewohnbar ist.

In vielen Bauverträgen sind diese Anschlüsse aber gar nicht enthalten, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB) aus Jahrzehnte langer Erfahrung. Sie werden im Vertrag nicht aufgelistet - also müssen sie, rechtlich betrachtet, auch nicht ausgeführt werden. Denn der Unternehmer schuldet nur, was er im Vertrag auch angeboten und unterschrieben hat.

Fehlen die Anschlüsse, muss sie der Bauherr selbst beauftragen - und bei der Kommune und den Versorgern beantragen. Das kostet Zeit und zusätzliches Geld.
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