Brandaktuell für Verwalter und Immobilieneigentümer

Der § 35 a EStG, den es schon seit 2003 gibt, hat durch neue Anwendungsschreiben immer wieder auf sich aufmerksam gemacht. Das Gesetz, das die Schwarzarbeit in Haushalten minimieren soll, ist bei Immobilieneigentümern wegen des Steuervorteils beliebt und für Handwerker und Dienstleister ein überzeugendes Argument für ihre Beauftragung.

Zu Beginn war die Handhabung noch nicht eindeutig definiert, doch das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Anwendungsschreiben, für mehr Klarheit gesorgt. Das jüngste Anwendungsschreiben vom Oktober 2007 ersetzt das vorherige und definiert nun genau den Begriff Haushalt und wie Arbeiten für eine Eigentümergemeinschaft von denen auf öffentlichem Grund abzugrenzen sind. Betroffen sind unter anderem die Dienstleistungen des Hausmeisters, der etwa die Schneeräumung sowohl auf dem öffentlichen Gehweg als auch auf privaten Zuwegen ausführt.

Für Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer mit Vermietungsbestand ergeben sich daraus neue Anforderungen. Schon vorher mussten sie ihre Buchhaltung umstellen, Rechnungen nach Leistung aufschlüsseln und die verschiedenen Kosten nach sogenannten Fallgruppen bewerten.

Es geht darum, wie berücksichtigungsfähige Rechnungen aussehen müssen, welche Abrechnungen nachträglich umgestellt werden dürfen, was berechnet oder aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen eine Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt dann auch anerkannt wird. Für Verwalter birgt diese Leistung gleich eine Fülle an Haftungsrisiken.

Die Vorgaben, die Berlin den Bürgern präsentiert, sind nicht gerade leichte Kost. Verwalter sind bundesweit verunsichert und haben einen hohen Informationsbedarf.

Ein Informationsheft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden alle wichtigen Aspekte und Probleme auf 84 Seiten dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben.

Dem Autor, Fachmann und Verwalter, ist es gelungen, gut und leicht verständlich einen kompletten Leitfaden zusammenzustellen, der dem Betroffenen praktische Lösungen und Handlungsvorgaben anbietet. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohnungseigentums.

Das Heft ist über den Buchhandel oder direkt bei der Grabener Verlag GmbH, Kiel, zu beziehen: ISBN 978-3-925573-30-9 | Autor: Steffen Haase | 84 Seiten | 21 x 15 cm | Auflage 2008 | Preis: 15 Euro [D] zzgl. 2 Euro Versandkosten

Immer auf dem Laufenden

Neues und Lesenswertes im Sauerland

Brandaktuell für Verwalter und Immobilieneigentümer

Der § 35 a EStG, den es schon seit 2003 gibt, hat durch neue Anwendungsschreiben immer wieder auf sich aufmerksam gemacht. Das Gesetz, das die Schwarzarbeit in Haushalten minimieren soll, ist bei Immobilieneigentümern wegen des Steuervorteils beliebt und für Handwerker und Dienstleister ein überzeugendes Argument für ihre Beauftragung.

Zu Beginn war die Handhabung noch nicht eindeutig definiert, doch das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Anwendungsschreiben, für mehr Klarheit gesorgt. Das jüngste Anwendungsschreiben vom Oktober 2007 ersetzt das vorherige und definiert nun genau den Begriff Haushalt und wie Arbeiten für eine Eigentümergemeinschaft von denen auf öffentlichem Grund abzugrenzen sind. Betroffen sind unter anderem die Dienstleistungen des Hausmeisters, der etwa die Schneeräumung sowohl auf dem öffentlichen Gehweg als auch auf privaten Zuwegen ausführt.

Für Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer mit Vermietungsbestand ergeben sich daraus neue Anforderungen. Schon vorher mussten sie ihre Buchhaltung umstellen, Rechnungen nach Leistung aufschlüsseln und die verschiedenen Kosten nach sogenannten Fallgruppen bewerten.

Es geht darum, wie berücksichtigungsfähige Rechnungen aussehen müssen, welche Abrechnungen nachträglich umgestellt werden dürfen, was berechnet oder aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen eine Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt dann auch anerkannt wird. Für Verwalter birgt diese Leistung gleich eine Fülle an Haftungsrisiken.

Die Vorgaben, die Berlin den Bürgern präsentiert, sind nicht gerade leichte Kost. Verwalter sind bundesweit verunsichert und haben einen hohen Informationsbedarf.

Ein Informationsheft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden alle wichtigen Aspekte und Probleme auf 84 Seiten dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben.

Dem Autor, Fachmann und Verwalter, ist es gelungen, gut und leicht verständlich einen kompletten Leitfaden zusammenzustellen, der dem Betroffenen praktische Lösungen und Handlungsvorgaben anbietet. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohnungseigentums.

Das Heft ist über den Buchhandel oder direkt bei der Grabener Verlag GmbH, Kiel, zu beziehen: ISBN 978-3-925573-30-9 | Autor: Steffen Haase | 84 Seiten | 21 x 15 cm | Auflage 2008 | Preis: 15 Euro [D] zzgl. 2 Euro Versandkosten

Brandaktuell für Verwalter und Immobilieneigentümer

Der § 35 a EStG, den es schon seit 2003 gibt, hat durch neue Anwendungsschreiben immer wieder auf sich aufmerksam gemacht. Das Gesetz, das die Schwarzarbeit in Haushalten minimieren soll, ist bei Immobilieneigentümern wegen des Steuervorteils beliebt und für Handwerker und Dienstleister ein überzeugendes Argument für ihre Beauftragung.

Zu Beginn war die Handhabung noch nicht eindeutig definiert, doch das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Anwendungsschreiben, für mehr Klarheit gesorgt. Das jüngste Anwendungsschreiben vom Oktober 2007 ersetzt das vorherige und definiert nun genau den Begriff Haushalt und wie Arbeiten für eine Eigentümergemeinschaft von denen auf öffentlichem Grund abzugrenzen sind. Betroffen sind unter anderem die Dienstleistungen des Hausmeisters, der etwa die Schneeräumung sowohl auf dem öffentlichen Gehweg als auch auf privaten Zuwegen ausführt.

Für Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer mit Vermietungsbestand ergeben sich daraus neue Anforderungen. Schon vorher mussten sie ihre Buchhaltung umstellen, Rechnungen nach Leistung aufschlüsseln und die verschiedenen Kosten nach sogenannten Fallgruppen bewerten.

Es geht darum, wie berücksichtigungsfähige Rechnungen aussehen müssen, welche Abrechnungen nachträglich umgestellt werden dürfen, was berechnet oder aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen eine Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt dann auch anerkannt wird. Für Verwalter birgt diese Leistung gleich eine Fülle an Haftungsrisiken.

Die Vorgaben, die Berlin den Bürgern präsentiert, sind nicht gerade leichte Kost. Verwalter sind bundesweit verunsichert und haben einen hohen Informationsbedarf.

Ein Informationsheft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden alle wichtigen Aspekte und Probleme auf 84 Seiten dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben.

Dem Autor, Fachmann und Verwalter, ist es gelungen, gut und leicht verständlich einen kompletten Leitfaden zusammenzustellen, der dem Betroffenen praktische Lösungen und Handlungsvorgaben anbietet. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohnungseigentums.

Das Heft ist über den Buchhandel oder direkt bei der Grabener Verlag GmbH, Kiel, zu beziehen: ISBN 978-3-925573-30-9 | Autor: Steffen Haase | 84 Seiten | 21 x 15 cm | Auflage 2008 | Preis: 15 Euro [D] zzgl. 2 Euro Versandkosten

Brandaktuell für Verwalter und Immobilieneigentümer

Der § 35 a EStG, den es schon seit 2003 gibt, hat durch neue Anwendungsschreiben immer wieder auf sich aufmerksam gemacht. Das Gesetz, das die Schwarzarbeit in Haushalten minimieren soll, ist bei Immobilieneigentümern wegen des Steuervorteils beliebt und für Handwerker und Dienstleister ein überzeugendes Argument für ihre Beauftragung.

Zu Beginn war die Handhabung noch nicht eindeutig definiert, doch das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Anwendungsschreiben, für mehr Klarheit gesorgt. Das jüngste Anwendungsschreiben vom Oktober 2007 ersetzt das vorherige und definiert nun genau den Begriff Haushalt und wie Arbeiten für eine Eigentümergemeinschaft von denen auf öffentlichem Grund abzugrenzen sind. Betroffen sind unter anderem die Dienstleistungen des Hausmeisters, der etwa die Schneeräumung sowohl auf dem öffentlichen Gehweg als auch auf privaten Zuwegen ausführt.

Für Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer mit Vermietungsbestand ergeben sich daraus neue Anforderungen. Schon vorher mussten sie ihre Buchhaltung umstellen, Rechnungen nach Leistung aufschlüsseln und die verschiedenen Kosten nach sogenannten Fallgruppen bewerten.

Es geht darum, wie berücksichtigungsfähige Rechnungen aussehen müssen, welche Abrechnungen nachträglich umgestellt werden dürfen, was berechnet oder aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen eine Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt dann auch anerkannt wird. Für Verwalter birgt diese Leistung gleich eine Fülle an Haftungsrisiken.

Die Vorgaben, die Berlin den Bürgern präsentiert, sind nicht gerade leichte Kost. Verwalter sind bundesweit verunsichert und haben einen hohen Informationsbedarf.

Ein Informationsheft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden alle wichtigen Aspekte und Probleme auf 84 Seiten dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben.

Dem Autor, Fachmann und Verwalter, ist es gelungen, gut und leicht verständlich einen kompletten Leitfaden zusammenzustellen, der dem Betroffenen praktische Lösungen und Handlungsvorgaben anbietet. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohnungseigentums.

Das Heft ist über den Buchhandel oder direkt bei der Grabener Verlag GmbH, Kiel, zu beziehen: ISBN 978-3-925573-30-9 | Autor: Steffen Haase | 84 Seiten | 21 x 15 cm | Auflage 2008 | Preis: 15 Euro [D] zzgl. 2 Euro Versandkosten

zum neuen
Magazin