„Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den Wasserpreisen in Wetzlar ist ein großer Sieg für die Verbraucher und hat Signalwirkung über Hessen hinaus. Die vom Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde erstrittene Entscheidung wird bundesweit richtungsweisend sein.“ Mit diesen Worten kommentierte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch heute in einer ersten Reaktion den Ausgang des Verfahrens zwischen dem Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Wetzlarer Versorgungsunternehmen Enwag.

Der BGH hatte am Dienstag die gegen die Enwag verhängte Preissenkungsverfügung in letzter Instanz bestätigt, die die bundesweit erste gegen ein Wasserunternehmen war. Lediglich deren Rückwirkung wurde für unzulässig erklärt. „Das ist nicht nur ein guter Tag für die Wasserkunden in Wetzlar“, sagte der Minister. Die höchstrichterliche Entscheidung werde Auswirkungen auf die acht übrigen in Hessen laufenden Verfahren haben und sei eine Ermutigung für die Landeskartellbehörde, weiter gegen überhöhte Wasserpreise vorzugehen.

Die Kartellbehörden anderer Bundesländer beobachteten das Vorgehen Hessens mit großer Aufmerksamkeit. „Dieses Verfahren hat gezeigt, dass die Wasserpreiskontrolle funktioniert und sich wirksam praktizieren lässt“, sagte Posch.

Das hessische Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde hatte die Wetzlarer Wasserpreise mit denen ähnlicher Versorgungsunternehmen verglichen und der Enwag schließlich eine Senkung um 29 % auferlegt. Ein Durchschnittshaushalt spart damit rund 110 Euro im Jahr. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte dies im November 2008, das Unternehmen zog daraufhin vor den BGH. „Als Wirtschaftsminister ist es meine Aufgabe, im Interesse des Verbrauchers monopolistische Strukturen im Auge zu behalten und gegebenenfalls aufzubrechen“, begründete der Minister sein Vorgehen.

„Bei der Wasserversorgung haben wir es mit einem natürlichen Monopol zu tun. Anders als etwa beim Strom herrscht hier kein Wettbewerb, Bürger und Gewerbekunden können nicht zu anderen Anbietern wechseln. Weil der Wettbewerb fehlt, werden Sparpotenziale nicht genutzt oder gar nicht erst gesucht. Den Preis dafür zahlen die Kunden.“ Hessen führt derzeit acht weitere Kartellverfahren. In zwei Fällen sind bereits Verfügungen ergangen; die Frankfurter Mainova und die Städtischen Werke Kassel sollen ihre Preise um 37 % senken. Beide Unternehmen klagen dagegen. Gegen weitere sechs hessische Wasserunternehmen in Wiesbaden, Darmstadt, Herborn, Gießen, Oberursel und Eschwege ermittelt die Behörde noch. Die betroffenen Unternehmen versorgen rund 1,5 Millionen Menschen.

Bild (c) Thorsten Freyer / Pixelio

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„Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den Wasserpreisen in Wetzlar ist ein großer Sieg für die Verbraucher und hat Signalwirkung über Hessen hinaus. Die vom Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde erstrittene Entscheidung wird bundesweit richtungsweisend sein.“ Mit diesen Worten kommentierte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch heute in einer ersten Reaktion den Ausgang des Verfahrens zwischen dem Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Wetzlarer Versorgungsunternehmen Enwag.

Der BGH hatte am Dienstag die gegen die Enwag verhängte Preissenkungsverfügung in letzter Instanz bestätigt, die die bundesweit erste gegen ein Wasserunternehmen war. Lediglich deren Rückwirkung wurde für unzulässig erklärt. „Das ist nicht nur ein guter Tag für die Wasserkunden in Wetzlar“, sagte der Minister. Die höchstrichterliche Entscheidung werde Auswirkungen auf die acht übrigen in Hessen laufenden Verfahren haben und sei eine Ermutigung für die Landeskartellbehörde, weiter gegen überhöhte Wasserpreise vorzugehen.

Die Kartellbehörden anderer Bundesländer beobachteten das Vorgehen Hessens mit großer Aufmerksamkeit. „Dieses Verfahren hat gezeigt, dass die Wasserpreiskontrolle funktioniert und sich wirksam praktizieren lässt“, sagte Posch.

Das hessische Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde hatte die Wetzlarer Wasserpreise mit denen ähnlicher Versorgungsunternehmen verglichen und der Enwag schließlich eine Senkung um 29 % auferlegt. Ein Durchschnittshaushalt spart damit rund 110 Euro im Jahr. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte dies im November 2008, das Unternehmen zog daraufhin vor den BGH. „Als Wirtschaftsminister ist es meine Aufgabe, im Interesse des Verbrauchers monopolistische Strukturen im Auge zu behalten und gegebenenfalls aufzubrechen“, begründete der Minister sein Vorgehen.

„Bei der Wasserversorgung haben wir es mit einem natürlichen Monopol zu tun. Anders als etwa beim Strom herrscht hier kein Wettbewerb, Bürger und Gewerbekunden können nicht zu anderen Anbietern wechseln. Weil der Wettbewerb fehlt, werden Sparpotenziale nicht genutzt oder gar nicht erst gesucht. Den Preis dafür zahlen die Kunden.“ Hessen führt derzeit acht weitere Kartellverfahren. In zwei Fällen sind bereits Verfügungen ergangen; die Frankfurter Mainova und die Städtischen Werke Kassel sollen ihre Preise um 37 % senken. Beide Unternehmen klagen dagegen. Gegen weitere sechs hessische Wasserunternehmen in Wiesbaden, Darmstadt, Herborn, Gießen, Oberursel und Eschwege ermittelt die Behörde noch. Die betroffenen Unternehmen versorgen rund 1,5 Millionen Menschen.

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„Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den Wasserpreisen in Wetzlar ist ein großer Sieg für die Verbraucher und hat Signalwirkung über Hessen hinaus. Die vom Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde erstrittene Entscheidung wird bundesweit richtungsweisend sein.“ Mit diesen Worten kommentierte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch heute in einer ersten Reaktion den Ausgang des Verfahrens zwischen dem Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Wetzlarer Versorgungsunternehmen Enwag.

Der BGH hatte am Dienstag die gegen die Enwag verhängte Preissenkungsverfügung in letzter Instanz bestätigt, die die bundesweit erste gegen ein Wasserunternehmen war. Lediglich deren Rückwirkung wurde für unzulässig erklärt. „Das ist nicht nur ein guter Tag für die Wasserkunden in Wetzlar“, sagte der Minister. Die höchstrichterliche Entscheidung werde Auswirkungen auf die acht übrigen in Hessen laufenden Verfahren haben und sei eine Ermutigung für die Landeskartellbehörde, weiter gegen überhöhte Wasserpreise vorzugehen.

Die Kartellbehörden anderer Bundesländer beobachteten das Vorgehen Hessens mit großer Aufmerksamkeit. „Dieses Verfahren hat gezeigt, dass die Wasserpreiskontrolle funktioniert und sich wirksam praktizieren lässt“, sagte Posch.

Das hessische Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde hatte die Wetzlarer Wasserpreise mit denen ähnlicher Versorgungsunternehmen verglichen und der Enwag schließlich eine Senkung um 29 % auferlegt. Ein Durchschnittshaushalt spart damit rund 110 Euro im Jahr. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte dies im November 2008, das Unternehmen zog daraufhin vor den BGH. „Als Wirtschaftsminister ist es meine Aufgabe, im Interesse des Verbrauchers monopolistische Strukturen im Auge zu behalten und gegebenenfalls aufzubrechen“, begründete der Minister sein Vorgehen.

„Bei der Wasserversorgung haben wir es mit einem natürlichen Monopol zu tun. Anders als etwa beim Strom herrscht hier kein Wettbewerb, Bürger und Gewerbekunden können nicht zu anderen Anbietern wechseln. Weil der Wettbewerb fehlt, werden Sparpotenziale nicht genutzt oder gar nicht erst gesucht. Den Preis dafür zahlen die Kunden.“ Hessen führt derzeit acht weitere Kartellverfahren. In zwei Fällen sind bereits Verfügungen ergangen; die Frankfurter Mainova und die Städtischen Werke Kassel sollen ihre Preise um 37 % senken. Beide Unternehmen klagen dagegen. Gegen weitere sechs hessische Wasserunternehmen in Wiesbaden, Darmstadt, Herborn, Gießen, Oberursel und Eschwege ermittelt die Behörde noch. Die betroffenen Unternehmen versorgen rund 1,5 Millionen Menschen.

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„Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den Wasserpreisen in Wetzlar ist ein großer Sieg für die Verbraucher und hat Signalwirkung über Hessen hinaus. Die vom Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde erstrittene Entscheidung wird bundesweit richtungsweisend sein.“ Mit diesen Worten kommentierte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch heute in einer ersten Reaktion den Ausgang des Verfahrens zwischen dem Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Wetzlarer Versorgungsunternehmen Enwag.

Der BGH hatte am Dienstag die gegen die Enwag verhängte Preissenkungsverfügung in letzter Instanz bestätigt, die die bundesweit erste gegen ein Wasserunternehmen war. Lediglich deren Rückwirkung wurde für unzulässig erklärt. „Das ist nicht nur ein guter Tag für die Wasserkunden in Wetzlar“, sagte der Minister. Die höchstrichterliche Entscheidung werde Auswirkungen auf die acht übrigen in Hessen laufenden Verfahren haben und sei eine Ermutigung für die Landeskartellbehörde, weiter gegen überhöhte Wasserpreise vorzugehen.

Die Kartellbehörden anderer Bundesländer beobachteten das Vorgehen Hessens mit großer Aufmerksamkeit. „Dieses Verfahren hat gezeigt, dass die Wasserpreiskontrolle funktioniert und sich wirksam praktizieren lässt“, sagte Posch.

Das hessische Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde hatte die Wetzlarer Wasserpreise mit denen ähnlicher Versorgungsunternehmen verglichen und der Enwag schließlich eine Senkung um 29 % auferlegt. Ein Durchschnittshaushalt spart damit rund 110 Euro im Jahr. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte dies im November 2008, das Unternehmen zog daraufhin vor den BGH. „Als Wirtschaftsminister ist es meine Aufgabe, im Interesse des Verbrauchers monopolistische Strukturen im Auge zu behalten und gegebenenfalls aufzubrechen“, begründete der Minister sein Vorgehen.

„Bei der Wasserversorgung haben wir es mit einem natürlichen Monopol zu tun. Anders als etwa beim Strom herrscht hier kein Wettbewerb, Bürger und Gewerbekunden können nicht zu anderen Anbietern wechseln. Weil der Wettbewerb fehlt, werden Sparpotenziale nicht genutzt oder gar nicht erst gesucht. Den Preis dafür zahlen die Kunden.“ Hessen führt derzeit acht weitere Kartellverfahren. In zwei Fällen sind bereits Verfügungen ergangen; die Frankfurter Mainova und die Städtischen Werke Kassel sollen ihre Preise um 37 % senken. Beide Unternehmen klagen dagegen. Gegen weitere sechs hessische Wasserunternehmen in Wiesbaden, Darmstadt, Herborn, Gießen, Oberursel und Eschwege ermittelt die Behörde noch. Die betroffenen Unternehmen versorgen rund 1,5 Millionen Menschen.

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