(spp) Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass ab 2009 auch die Wärmedämmung neuer Keller den erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung genügen muss. In Energiesparhäusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen.

Wichtig ist die Wärmedämmung.
Sie begrenzt die Energieverluste und verhindert Tauwasser („Schwitzwasser“). Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und so schimmel- und rostfrei. In zu kalten Kellern kann sich der in der Luft enthaltene Wasserdampf niederschlagen. Deshalb sollten auch unbeheizte Kellerräume immer eine Mindestdämmung erhalten.

Die Landesbauordnungen regeln, dass alle Räume im Haus auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung nutzbar sein müssen. Kellerwände aus wärmedämmenden Mauersteinen oder Wärmedämmplatten, die auch im Grundwasser und unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen, halten die Kellerräume warm.

Ein warmer Keller kann auf vielfache Weise genutzt werden.

Kellerfenster brauchen eine Wärmeschutzverglasung und eventuell gedämmte Fensterzargen.

Bei hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte oder wasserdichte Kellerfenster. Rückstauverschlüsse verhindern eine Überflutung, wenn bei extrem starken Regenfällen die öffentlichen Abwasserkanäle die Wassermassen nicht mehr fassen können.

Umfangreiche Informationen im Internet unter www.prokeller.de  Kostenlose Informationsbroschüren versendet Pro Keller e.V. unter 0821/7849774. Foto: Initiative Pro Keller e.V.

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(spp) Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass ab 2009 auch die Wärmedämmung neuer Keller den erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung genügen muss. In Energiesparhäusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen.

Wichtig ist die Wärmedämmung.
Sie begrenzt die Energieverluste und verhindert Tauwasser („Schwitzwasser“). Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und so schimmel- und rostfrei. In zu kalten Kellern kann sich der in der Luft enthaltene Wasserdampf niederschlagen. Deshalb sollten auch unbeheizte Kellerräume immer eine Mindestdämmung erhalten.

Die Landesbauordnungen regeln, dass alle Räume im Haus auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung nutzbar sein müssen. Kellerwände aus wärmedämmenden Mauersteinen oder Wärmedämmplatten, die auch im Grundwasser und unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen, halten die Kellerräume warm.

Ein warmer Keller kann auf vielfache Weise genutzt werden.

Kellerfenster brauchen eine Wärmeschutzverglasung und eventuell gedämmte Fensterzargen.

Bei hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte oder wasserdichte Kellerfenster. Rückstauverschlüsse verhindern eine Überflutung, wenn bei extrem starken Regenfällen die öffentlichen Abwasserkanäle die Wassermassen nicht mehr fassen können.

Umfangreiche Informationen im Internet unter www.prokeller.de  Kostenlose Informationsbroschüren versendet Pro Keller e.V. unter 0821/7849774. Foto: Initiative Pro Keller e.V.

(spp) Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass ab 2009 auch die Wärmedämmung neuer Keller den erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung genügen muss. In Energiesparhäusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen.

Wichtig ist die Wärmedämmung.
Sie begrenzt die Energieverluste und verhindert Tauwasser („Schwitzwasser“). Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und so schimmel- und rostfrei. In zu kalten Kellern kann sich der in der Luft enthaltene Wasserdampf niederschlagen. Deshalb sollten auch unbeheizte Kellerräume immer eine Mindestdämmung erhalten.

Die Landesbauordnungen regeln, dass alle Räume im Haus auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung nutzbar sein müssen. Kellerwände aus wärmedämmenden Mauersteinen oder Wärmedämmplatten, die auch im Grundwasser und unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen, halten die Kellerräume warm.

Ein warmer Keller kann auf vielfache Weise genutzt werden.

Kellerfenster brauchen eine Wärmeschutzverglasung und eventuell gedämmte Fensterzargen.

Bei hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte oder wasserdichte Kellerfenster. Rückstauverschlüsse verhindern eine Überflutung, wenn bei extrem starken Regenfällen die öffentlichen Abwasserkanäle die Wassermassen nicht mehr fassen können.

Umfangreiche Informationen im Internet unter www.prokeller.de  Kostenlose Informationsbroschüren versendet Pro Keller e.V. unter 0821/7849774. Foto: Initiative Pro Keller e.V.

(spp) Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass ab 2009 auch die Wärmedämmung neuer Keller den erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung genügen muss. In Energiesparhäusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen.

Wichtig ist die Wärmedämmung.
Sie begrenzt die Energieverluste und verhindert Tauwasser („Schwitzwasser“). Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und so schimmel- und rostfrei. In zu kalten Kellern kann sich der in der Luft enthaltene Wasserdampf niederschlagen. Deshalb sollten auch unbeheizte Kellerräume immer eine Mindestdämmung erhalten.

Die Landesbauordnungen regeln, dass alle Räume im Haus auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung nutzbar sein müssen. Kellerwände aus wärmedämmenden Mauersteinen oder Wärmedämmplatten, die auch im Grundwasser und unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen, halten die Kellerräume warm.

Ein warmer Keller kann auf vielfache Weise genutzt werden.

Kellerfenster brauchen eine Wärmeschutzverglasung und eventuell gedämmte Fensterzargen.

Bei hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte oder wasserdichte Kellerfenster. Rückstauverschlüsse verhindern eine Überflutung, wenn bei extrem starken Regenfällen die öffentlichen Abwasserkanäle die Wassermassen nicht mehr fassen können.

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