Angesichts steigender Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein nimmt das Interesse an gut gedämmten Häusern zu. In nicht allzu weiter Zukunft werden alle Häuser mindestens das – heute noch vom Staat geförderte – Energiesparniveau mit einem maximalen Primärenergiebedarf von 60 oder 40 kWh/m²a. haben.

Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass auch die Wärmedämmung des Kellers diesen hohen Anforderungen genügen sollte.
Jedes Haus braucht Nebenräume für Hauswirtschaft, Heimarbeit, Hobbys und Freizeit. Sie machen einen wesentlichen Teil des Wohnwertes eines Hauses aus. In energiesparenden Häusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen. Bei richtiger Planung sind die Kellerräume immer trocken und warm.

Beheizbare Kellerräume müssen nach Energiesparverordnung gut gedämmt sein. Die Wärmedämmung begrenzt nicht nur die Energieverluste. Sie verhindert gleichzeitig die Schimmelbildung. In genügend warmen Kellern kann sich bei normaler Luftfeuchte kein Tauwasser („Schwitzwasser“) niederschlagen. Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und damit schimmelfrei. Unbeheizte Kellerräume sollten deshalb auch immer einen Mindestwärmeschutz erhalten.

Da das Erdreich wie eine Dämmung wirkt, braucht das Untergeschoss nur etwa halb soviel Wärmedämmung wie ein Wohngeschoss. Für die Dämmung eignen sich Wärmedämmplatten, die im Erdreich, im Grundwasser und sogar unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen. Die Kellerwände können auch aus wärmedämmenden Ziegeln bestehen. Alle Kellerfenster sollten Isolierverglasung und eventuell auch gedämmte Fensterzargen erhalten.

Vor hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte und/oder wasserdichte Kellerfenster.

Umfangreiche Informationen rund um den Kellerbau, liegen im Internet unter www.prokeller.de. akz

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Angesichts steigender Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein nimmt das Interesse an gut gedämmten Häusern zu. In nicht allzu weiter Zukunft werden alle Häuser mindestens das – heute noch vom Staat geförderte – Energiesparniveau mit einem maximalen Primärenergiebedarf von 60 oder 40 kWh/m²a. haben.

Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass auch die Wärmedämmung des Kellers diesen hohen Anforderungen genügen sollte.
Jedes Haus braucht Nebenräume für Hauswirtschaft, Heimarbeit, Hobbys und Freizeit. Sie machen einen wesentlichen Teil des Wohnwertes eines Hauses aus. In energiesparenden Häusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen. Bei richtiger Planung sind die Kellerräume immer trocken und warm.

Beheizbare Kellerräume müssen nach Energiesparverordnung gut gedämmt sein. Die Wärmedämmung begrenzt nicht nur die Energieverluste. Sie verhindert gleichzeitig die Schimmelbildung. In genügend warmen Kellern kann sich bei normaler Luftfeuchte kein Tauwasser („Schwitzwasser“) niederschlagen. Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und damit schimmelfrei. Unbeheizte Kellerräume sollten deshalb auch immer einen Mindestwärmeschutz erhalten.

Da das Erdreich wie eine Dämmung wirkt, braucht das Untergeschoss nur etwa halb soviel Wärmedämmung wie ein Wohngeschoss. Für die Dämmung eignen sich Wärmedämmplatten, die im Erdreich, im Grundwasser und sogar unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen. Die Kellerwände können auch aus wärmedämmenden Ziegeln bestehen. Alle Kellerfenster sollten Isolierverglasung und eventuell auch gedämmte Fensterzargen erhalten.

Vor hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte und/oder wasserdichte Kellerfenster.

Umfangreiche Informationen rund um den Kellerbau, liegen im Internet unter www.prokeller.de. akz

Angesichts steigender Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein nimmt das Interesse an gut gedämmten Häusern zu. In nicht allzu weiter Zukunft werden alle Häuser mindestens das – heute noch vom Staat geförderte – Energiesparniveau mit einem maximalen Primärenergiebedarf von 60 oder 40 kWh/m²a. haben.

Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass auch die Wärmedämmung des Kellers diesen hohen Anforderungen genügen sollte.
Jedes Haus braucht Nebenräume für Hauswirtschaft, Heimarbeit, Hobbys und Freizeit. Sie machen einen wesentlichen Teil des Wohnwertes eines Hauses aus. In energiesparenden Häusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen. Bei richtiger Planung sind die Kellerräume immer trocken und warm.

Beheizbare Kellerräume müssen nach Energiesparverordnung gut gedämmt sein. Die Wärmedämmung begrenzt nicht nur die Energieverluste. Sie verhindert gleichzeitig die Schimmelbildung. In genügend warmen Kellern kann sich bei normaler Luftfeuchte kein Tauwasser („Schwitzwasser“) niederschlagen. Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und damit schimmelfrei. Unbeheizte Kellerräume sollten deshalb auch immer einen Mindestwärmeschutz erhalten.

Da das Erdreich wie eine Dämmung wirkt, braucht das Untergeschoss nur etwa halb soviel Wärmedämmung wie ein Wohngeschoss. Für die Dämmung eignen sich Wärmedämmplatten, die im Erdreich, im Grundwasser und sogar unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen. Die Kellerwände können auch aus wärmedämmenden Ziegeln bestehen. Alle Kellerfenster sollten Isolierverglasung und eventuell auch gedämmte Fensterzargen erhalten.

Vor hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte und/oder wasserdichte Kellerfenster.

Umfangreiche Informationen rund um den Kellerbau, liegen im Internet unter www.prokeller.de. akz

Angesichts steigender Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein nimmt das Interesse an gut gedämmten Häusern zu. In nicht allzu weiter Zukunft werden alle Häuser mindestens das – heute noch vom Staat geförderte – Energiesparniveau mit einem maximalen Primärenergiebedarf von 60 oder 40 kWh/m²a. haben.

Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass auch die Wärmedämmung des Kellers diesen hohen Anforderungen genügen sollte.
Jedes Haus braucht Nebenräume für Hauswirtschaft, Heimarbeit, Hobbys und Freizeit. Sie machen einen wesentlichen Teil des Wohnwertes eines Hauses aus. In energiesparenden Häusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen. Bei richtiger Planung sind die Kellerräume immer trocken und warm.

Beheizbare Kellerräume müssen nach Energiesparverordnung gut gedämmt sein. Die Wärmedämmung begrenzt nicht nur die Energieverluste. Sie verhindert gleichzeitig die Schimmelbildung. In genügend warmen Kellern kann sich bei normaler Luftfeuchte kein Tauwasser („Schwitzwasser“) niederschlagen. Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und damit schimmelfrei. Unbeheizte Kellerräume sollten deshalb auch immer einen Mindestwärmeschutz erhalten.

Da das Erdreich wie eine Dämmung wirkt, braucht das Untergeschoss nur etwa halb soviel Wärmedämmung wie ein Wohngeschoss. Für die Dämmung eignen sich Wärmedämmplatten, die im Erdreich, im Grundwasser und sogar unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen. Die Kellerwände können auch aus wärmedämmenden Ziegeln bestehen. Alle Kellerfenster sollten Isolierverglasung und eventuell auch gedämmte Fensterzargen erhalten.

Vor hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte und/oder wasserdichte Kellerfenster.

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