Die öffentliche KfW-Bank wird zum 1. September die Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Gebäudemodernisierung einstellen (wir berichteten). „Wer zum Beispiel nur die Dämmung der Außenwände oder die Erneuerung von Fenstern oder Heizungsanlage plant und dafür staatliche Förderung in Anspruch nehmen will, muss einen entsprechenden Antrag bis zum 31.08.2010 bei der KfW-Bank in Berlin stellen“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg. Derzeit bekommt man zur Finanzierung solcher Einzelmaßnahmen noch einen Kredit mit 2,32 % effektivem Zinssatz bei 10 Jahren Laufzeit. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern können wahlweise auch einen Zuschuss von 5% erhalten, wenn die Investitionskosten über 6.000 Euro liegen. „Als Faustregel kann gelten: Je höher die Investition, umso vorteilhafter die KfW-Förderung“, erklärt Dr. Spruth.

Heizungsoptimierungen und der Austausch von Nachtspeicherheizungen (die sogenannten „Sonderförderungen“ im KfW-Programm „Energieefffizient Sanieren“) sind von der Kürzung ebenfalls betroffen: Sie werden nur noch dann gefördert, wenn die Maßnahme bis zum 31. August 2010 vorgenommen wurde. Ein entsprechender Antrag kann dann noch bis zum 30. November 2010 bei der KfW gestellt werden.

Nicht betroffen von den Kürzungen sind KfW-Förderungen, die auf eine umfassende Modernisierung nach dem so genannten „Effizienzhaus-Standard“ abzielen. Dabei muss das Gebäude nach der Modernisierung in punkto Energieverbrauch ähnlich gut wie ein Neubau abschneiden. Dazu müssen mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden - eine einzelne Maßnahme reicht dafür in der Regel nicht aus. Für solche größeren Investitionen erhalten Hausbesitzer auch in Zukunft eine attraktive Förderung in Form von Zuschüssen oder verbilligten Darlehen. Dabei gilt: Anträge für verbilligte Darlehen müssen Verbraucher bei Kreditinstituten stellen, die alternativen Zuschüsse – stets vor Auftragsvergabe – direkt bei der KfW-Bank.

Die kostenpflichtige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, berät ausführlich zu Förderprogrammen und zur Einhaltung der technischen Anforderungen. Dazu können Verbraucher nach Terminvereinbarung in der Beratungsstelle Arnsberg ein halbstündiges Energieberatungsgespräch in Anspruch nehmen. Wenn umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen oder bestimmte Fragen besser vor Ort zu klären sind, kommen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale auch zum Verbraucher nach Hause. 

Quelle: Verbraucherzentrale Arnsberg

Link: www.sparnachbar.de.

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Die öffentliche KfW-Bank wird zum 1. September die Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Gebäudemodernisierung einstellen (wir berichteten). „Wer zum Beispiel nur die Dämmung der Außenwände oder die Erneuerung von Fenstern oder Heizungsanlage plant und dafür staatliche Förderung in Anspruch nehmen will, muss einen entsprechenden Antrag bis zum 31.08.2010 bei der KfW-Bank in Berlin stellen“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg. Derzeit bekommt man zur Finanzierung solcher Einzelmaßnahmen noch einen Kredit mit 2,32 % effektivem Zinssatz bei 10 Jahren Laufzeit. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern können wahlweise auch einen Zuschuss von 5% erhalten, wenn die Investitionskosten über 6.000 Euro liegen. „Als Faustregel kann gelten: Je höher die Investition, umso vorteilhafter die KfW-Förderung“, erklärt Dr. Spruth.

Heizungsoptimierungen und der Austausch von Nachtspeicherheizungen (die sogenannten „Sonderförderungen“ im KfW-Programm „Energieefffizient Sanieren“) sind von der Kürzung ebenfalls betroffen: Sie werden nur noch dann gefördert, wenn die Maßnahme bis zum 31. August 2010 vorgenommen wurde. Ein entsprechender Antrag kann dann noch bis zum 30. November 2010 bei der KfW gestellt werden.

Nicht betroffen von den Kürzungen sind KfW-Förderungen, die auf eine umfassende Modernisierung nach dem so genannten „Effizienzhaus-Standard“ abzielen. Dabei muss das Gebäude nach der Modernisierung in punkto Energieverbrauch ähnlich gut wie ein Neubau abschneiden. Dazu müssen mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden - eine einzelne Maßnahme reicht dafür in der Regel nicht aus. Für solche größeren Investitionen erhalten Hausbesitzer auch in Zukunft eine attraktive Förderung in Form von Zuschüssen oder verbilligten Darlehen. Dabei gilt: Anträge für verbilligte Darlehen müssen Verbraucher bei Kreditinstituten stellen, die alternativen Zuschüsse – stets vor Auftragsvergabe – direkt bei der KfW-Bank.

Die kostenpflichtige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, berät ausführlich zu Förderprogrammen und zur Einhaltung der technischen Anforderungen. Dazu können Verbraucher nach Terminvereinbarung in der Beratungsstelle Arnsberg ein halbstündiges Energieberatungsgespräch in Anspruch nehmen. Wenn umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen oder bestimmte Fragen besser vor Ort zu klären sind, kommen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale auch zum Verbraucher nach Hause. 

Quelle: Verbraucherzentrale Arnsberg

Link: www.sparnachbar.de.

Die öffentliche KfW-Bank wird zum 1. September die Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Gebäudemodernisierung einstellen (wir berichteten). „Wer zum Beispiel nur die Dämmung der Außenwände oder die Erneuerung von Fenstern oder Heizungsanlage plant und dafür staatliche Förderung in Anspruch nehmen will, muss einen entsprechenden Antrag bis zum 31.08.2010 bei der KfW-Bank in Berlin stellen“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg. Derzeit bekommt man zur Finanzierung solcher Einzelmaßnahmen noch einen Kredit mit 2,32 % effektivem Zinssatz bei 10 Jahren Laufzeit. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern können wahlweise auch einen Zuschuss von 5% erhalten, wenn die Investitionskosten über 6.000 Euro liegen. „Als Faustregel kann gelten: Je höher die Investition, umso vorteilhafter die KfW-Förderung“, erklärt Dr. Spruth.

Heizungsoptimierungen und der Austausch von Nachtspeicherheizungen (die sogenannten „Sonderförderungen“ im KfW-Programm „Energieefffizient Sanieren“) sind von der Kürzung ebenfalls betroffen: Sie werden nur noch dann gefördert, wenn die Maßnahme bis zum 31. August 2010 vorgenommen wurde. Ein entsprechender Antrag kann dann noch bis zum 30. November 2010 bei der KfW gestellt werden.

Nicht betroffen von den Kürzungen sind KfW-Förderungen, die auf eine umfassende Modernisierung nach dem so genannten „Effizienzhaus-Standard“ abzielen. Dabei muss das Gebäude nach der Modernisierung in punkto Energieverbrauch ähnlich gut wie ein Neubau abschneiden. Dazu müssen mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden - eine einzelne Maßnahme reicht dafür in der Regel nicht aus. Für solche größeren Investitionen erhalten Hausbesitzer auch in Zukunft eine attraktive Förderung in Form von Zuschüssen oder verbilligten Darlehen. Dabei gilt: Anträge für verbilligte Darlehen müssen Verbraucher bei Kreditinstituten stellen, die alternativen Zuschüsse – stets vor Auftragsvergabe – direkt bei der KfW-Bank.

Die kostenpflichtige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, berät ausführlich zu Förderprogrammen und zur Einhaltung der technischen Anforderungen. Dazu können Verbraucher nach Terminvereinbarung in der Beratungsstelle Arnsberg ein halbstündiges Energieberatungsgespräch in Anspruch nehmen. Wenn umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen oder bestimmte Fragen besser vor Ort zu klären sind, kommen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale auch zum Verbraucher nach Hause. 

Quelle: Verbraucherzentrale Arnsberg

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Die öffentliche KfW-Bank wird zum 1. September die Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Gebäudemodernisierung einstellen (wir berichteten). „Wer zum Beispiel nur die Dämmung der Außenwände oder die Erneuerung von Fenstern oder Heizungsanlage plant und dafür staatliche Förderung in Anspruch nehmen will, muss einen entsprechenden Antrag bis zum 31.08.2010 bei der KfW-Bank in Berlin stellen“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg. Derzeit bekommt man zur Finanzierung solcher Einzelmaßnahmen noch einen Kredit mit 2,32 % effektivem Zinssatz bei 10 Jahren Laufzeit. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern können wahlweise auch einen Zuschuss von 5% erhalten, wenn die Investitionskosten über 6.000 Euro liegen. „Als Faustregel kann gelten: Je höher die Investition, umso vorteilhafter die KfW-Förderung“, erklärt Dr. Spruth.

Heizungsoptimierungen und der Austausch von Nachtspeicherheizungen (die sogenannten „Sonderförderungen“ im KfW-Programm „Energieefffizient Sanieren“) sind von der Kürzung ebenfalls betroffen: Sie werden nur noch dann gefördert, wenn die Maßnahme bis zum 31. August 2010 vorgenommen wurde. Ein entsprechender Antrag kann dann noch bis zum 30. November 2010 bei der KfW gestellt werden.

Nicht betroffen von den Kürzungen sind KfW-Förderungen, die auf eine umfassende Modernisierung nach dem so genannten „Effizienzhaus-Standard“ abzielen. Dabei muss das Gebäude nach der Modernisierung in punkto Energieverbrauch ähnlich gut wie ein Neubau abschneiden. Dazu müssen mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden - eine einzelne Maßnahme reicht dafür in der Regel nicht aus. Für solche größeren Investitionen erhalten Hausbesitzer auch in Zukunft eine attraktive Förderung in Form von Zuschüssen oder verbilligten Darlehen. Dabei gilt: Anträge für verbilligte Darlehen müssen Verbraucher bei Kreditinstituten stellen, die alternativen Zuschüsse – stets vor Auftragsvergabe – direkt bei der KfW-Bank.

Die kostenpflichtige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, berät ausführlich zu Förderprogrammen und zur Einhaltung der technischen Anforderungen. Dazu können Verbraucher nach Terminvereinbarung in der Beratungsstelle Arnsberg ein halbstündiges Energieberatungsgespräch in Anspruch nehmen. Wenn umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen oder bestimmte Fragen besser vor Ort zu klären sind, kommen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale auch zum Verbraucher nach Hause. 

Quelle: Verbraucherzentrale Arnsberg

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