Einstellung der Förderung für Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430):
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellt die KfW zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch in der Zuschussvariante ein. Die Förderangebote für KfW-Effizienzhäuser bleiben dabei unverändert bestehen. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können zukünftig im Programm "Wohnraum Modernisieren" (141) zu den dort geltenden Bedingungen beantragt werden.

Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431)
Ebenfalls zum 31.08.2010 werden wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" eingestellt. Davon betroffen ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Erhalten bleibt die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung. Diese wird ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (431) weitergeführt.
   
Für die Antragstellung bei den wegfallenden Programmteilen in der Sonderförderung gelten die veröffentlichten Regelungen: Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de/

Quelle: foerderdata / febis Service GmbH

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Einstellung der Förderung für Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430):
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellt die KfW zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch in der Zuschussvariante ein. Die Förderangebote für KfW-Effizienzhäuser bleiben dabei unverändert bestehen. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können zukünftig im Programm "Wohnraum Modernisieren" (141) zu den dort geltenden Bedingungen beantragt werden.

Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431)
Ebenfalls zum 31.08.2010 werden wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" eingestellt. Davon betroffen ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Erhalten bleibt die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung. Diese wird ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (431) weitergeführt.
   
Für die Antragstellung bei den wegfallenden Programmteilen in der Sonderförderung gelten die veröffentlichten Regelungen: Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de/

Quelle: foerderdata / febis Service GmbH

Einstellung der Förderung für Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430):
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellt die KfW zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch in der Zuschussvariante ein. Die Förderangebote für KfW-Effizienzhäuser bleiben dabei unverändert bestehen. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können zukünftig im Programm "Wohnraum Modernisieren" (141) zu den dort geltenden Bedingungen beantragt werden.

Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431)
Ebenfalls zum 31.08.2010 werden wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" eingestellt. Davon betroffen ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Erhalten bleibt die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung. Diese wird ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (431) weitergeführt.
   
Für die Antragstellung bei den wegfallenden Programmteilen in der Sonderförderung gelten die veröffentlichten Regelungen: Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de/

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Einstellung der Förderung für Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430):
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellt die KfW zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch in der Zuschussvariante ein. Die Förderangebote für KfW-Effizienzhäuser bleiben dabei unverändert bestehen. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können zukünftig im Programm "Wohnraum Modernisieren" (141) zu den dort geltenden Bedingungen beantragt werden.

Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431)
Ebenfalls zum 31.08.2010 werden wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" eingestellt. Davon betroffen ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Erhalten bleibt die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung. Diese wird ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (431) weitergeführt.
   
Für die Antragstellung bei den wegfallenden Programmteilen in der Sonderförderung gelten die veröffentlichten Regelungen: Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

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