Meschede. Für Bauherren und Architekten ergeben sich in wenigen Monaten wichtige Änderungen: Das so genannte Freistellungsverfahren, das in einigen Bereichen die Möglichkeit eröffnete, bestimmte Bauprojekte auch ohne Baugenehmigungsverfahren umzusetzen, fällt weg. Betroffene sollten sich schon frühzeitig auf diese Veränderung einstellen, rät der Fachbereich Planung und Bauordnung der Stadt Meschede. 

Konkret: Am 28. Dezember 2017 tritt die neue Landesbauordnung NRW in Kraft - und damit entfallen auch die bisherigen Regelungen zum Freistellungsverfahren. Von dieser Möglichkeit profitierten bislang Architekten und Bauherren zum Beispiel bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Nebenanlagen, Carports, Garagen und kleineren Stellplätze in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan besteht. Künftig gilt: Für solche Bauvorhaben muss immer ein - vereinfachtes - Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. 

Weil der Gesetzgeber auch keine Übergangsregelungen erlassen hat, weist der Fachbereich Planung und Bauordnung darauf hin, dass begonnene Bauvorhaben, die noch nicht fertig gestellt sind, ab dem 28. Dezember als formell rechtswidrig errichtet gelten. Dann müsste in einem zusätzlichen einfachen Genehmigungsverfahren geprüft werden, ob das gültige Baurecht eingehalten und folglich eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, müsste eine Baustelle grundsätzlich stillgelegt werden. 

Die Stadt Meschede rät daher allen Bauherren, deren Vorhaben noch nicht fertiggestellt sind, dies zügig nachzuholen und die Fertigstellung dem Fachbereich Planung und Bauordnung anzuzeigen. Die Stadt Meschede wird diejenigen Bauherren, die ein Bauvorhaben im Freistellungsverfahren durchführen oder durchgeführt haben, schriftlich auf die neue Rechtslage hinweisen. 

Bauvorhaben, die nach der aktuell gültigen Rechtslage bis zum 28. Dezember 2017 fertiggestellt sind, genießen auch unter der künftigen NRW-Landesbauordnung Bestandsschutz. Bauprojekte, die noch nicht begonnen worden sind, bedürfen vor Baubeginn einer Baugenehmigung. „Für neue Bauvorhaben gilt, dass diese bereits jetzt im Regelfall nur noch im Genehmigungsverfahren zugelassen werden können“, erläutert Klaus Wahle, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauordnung. Bei Fragen steht das Team der Unteren Bauaufsicht im Technischen Rathaus, Sophienweg 3, zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. 

Quelle: Stadt Meschede

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Meschede. Für Bauherren und Architekten ergeben sich in wenigen Monaten wichtige Änderungen: Das so genannte Freistellungsverfahren, das in einigen Bereichen die Möglichkeit eröffnete, bestimmte Bauprojekte auch ohne Baugenehmigungsverfahren umzusetzen, fällt weg. Betroffene sollten sich schon frühzeitig auf diese Veränderung einstellen, rät der Fachbereich Planung und Bauordnung der Stadt Meschede. 

Konkret: Am 28. Dezember 2017 tritt die neue Landesbauordnung NRW in Kraft - und damit entfallen auch die bisherigen Regelungen zum Freistellungsverfahren. Von dieser Möglichkeit profitierten bislang Architekten und Bauherren zum Beispiel bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Nebenanlagen, Carports, Garagen und kleineren Stellplätze in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan besteht. Künftig gilt: Für solche Bauvorhaben muss immer ein - vereinfachtes - Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. 

Weil der Gesetzgeber auch keine Übergangsregelungen erlassen hat, weist der Fachbereich Planung und Bauordnung darauf hin, dass begonnene Bauvorhaben, die noch nicht fertig gestellt sind, ab dem 28. Dezember als formell rechtswidrig errichtet gelten. Dann müsste in einem zusätzlichen einfachen Genehmigungsverfahren geprüft werden, ob das gültige Baurecht eingehalten und folglich eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, müsste eine Baustelle grundsätzlich stillgelegt werden. 

Die Stadt Meschede rät daher allen Bauherren, deren Vorhaben noch nicht fertiggestellt sind, dies zügig nachzuholen und die Fertigstellung dem Fachbereich Planung und Bauordnung anzuzeigen. Die Stadt Meschede wird diejenigen Bauherren, die ein Bauvorhaben im Freistellungsverfahren durchführen oder durchgeführt haben, schriftlich auf die neue Rechtslage hinweisen. 

Bauvorhaben, die nach der aktuell gültigen Rechtslage bis zum 28. Dezember 2017 fertiggestellt sind, genießen auch unter der künftigen NRW-Landesbauordnung Bestandsschutz. Bauprojekte, die noch nicht begonnen worden sind, bedürfen vor Baubeginn einer Baugenehmigung. „Für neue Bauvorhaben gilt, dass diese bereits jetzt im Regelfall nur noch im Genehmigungsverfahren zugelassen werden können“, erläutert Klaus Wahle, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauordnung. Bei Fragen steht das Team der Unteren Bauaufsicht im Technischen Rathaus, Sophienweg 3, zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. 

Quelle: Stadt Meschede

Meschede. Für Bauherren und Architekten ergeben sich in wenigen Monaten wichtige Änderungen: Das so genannte Freistellungsverfahren, das in einigen Bereichen die Möglichkeit eröffnete, bestimmte Bauprojekte auch ohne Baugenehmigungsverfahren umzusetzen, fällt weg. Betroffene sollten sich schon frühzeitig auf diese Veränderung einstellen, rät der Fachbereich Planung und Bauordnung der Stadt Meschede. 

Konkret: Am 28. Dezember 2017 tritt die neue Landesbauordnung NRW in Kraft - und damit entfallen auch die bisherigen Regelungen zum Freistellungsverfahren. Von dieser Möglichkeit profitierten bislang Architekten und Bauherren zum Beispiel bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Nebenanlagen, Carports, Garagen und kleineren Stellplätze in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan besteht. Künftig gilt: Für solche Bauvorhaben muss immer ein - vereinfachtes - Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. 

Weil der Gesetzgeber auch keine Übergangsregelungen erlassen hat, weist der Fachbereich Planung und Bauordnung darauf hin, dass begonnene Bauvorhaben, die noch nicht fertig gestellt sind, ab dem 28. Dezember als formell rechtswidrig errichtet gelten. Dann müsste in einem zusätzlichen einfachen Genehmigungsverfahren geprüft werden, ob das gültige Baurecht eingehalten und folglich eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, müsste eine Baustelle grundsätzlich stillgelegt werden. 

Die Stadt Meschede rät daher allen Bauherren, deren Vorhaben noch nicht fertiggestellt sind, dies zügig nachzuholen und die Fertigstellung dem Fachbereich Planung und Bauordnung anzuzeigen. Die Stadt Meschede wird diejenigen Bauherren, die ein Bauvorhaben im Freistellungsverfahren durchführen oder durchgeführt haben, schriftlich auf die neue Rechtslage hinweisen. 

Bauvorhaben, die nach der aktuell gültigen Rechtslage bis zum 28. Dezember 2017 fertiggestellt sind, genießen auch unter der künftigen NRW-Landesbauordnung Bestandsschutz. Bauprojekte, die noch nicht begonnen worden sind, bedürfen vor Baubeginn einer Baugenehmigung. „Für neue Bauvorhaben gilt, dass diese bereits jetzt im Regelfall nur noch im Genehmigungsverfahren zugelassen werden können“, erläutert Klaus Wahle, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauordnung. Bei Fragen steht das Team der Unteren Bauaufsicht im Technischen Rathaus, Sophienweg 3, zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. 

Quelle: Stadt Meschede

Meschede. Für Bauherren und Architekten ergeben sich in wenigen Monaten wichtige Änderungen: Das so genannte Freistellungsverfahren, das in einigen Bereichen die Möglichkeit eröffnete, bestimmte Bauprojekte auch ohne Baugenehmigungsverfahren umzusetzen, fällt weg. Betroffene sollten sich schon frühzeitig auf diese Veränderung einstellen, rät der Fachbereich Planung und Bauordnung der Stadt Meschede. 

Konkret: Am 28. Dezember 2017 tritt die neue Landesbauordnung NRW in Kraft - und damit entfallen auch die bisherigen Regelungen zum Freistellungsverfahren. Von dieser Möglichkeit profitierten bislang Architekten und Bauherren zum Beispiel bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Nebenanlagen, Carports, Garagen und kleineren Stellplätze in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan besteht. Künftig gilt: Für solche Bauvorhaben muss immer ein - vereinfachtes - Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. 

Weil der Gesetzgeber auch keine Übergangsregelungen erlassen hat, weist der Fachbereich Planung und Bauordnung darauf hin, dass begonnene Bauvorhaben, die noch nicht fertig gestellt sind, ab dem 28. Dezember als formell rechtswidrig errichtet gelten. Dann müsste in einem zusätzlichen einfachen Genehmigungsverfahren geprüft werden, ob das gültige Baurecht eingehalten und folglich eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, müsste eine Baustelle grundsätzlich stillgelegt werden. 

Die Stadt Meschede rät daher allen Bauherren, deren Vorhaben noch nicht fertiggestellt sind, dies zügig nachzuholen und die Fertigstellung dem Fachbereich Planung und Bauordnung anzuzeigen. Die Stadt Meschede wird diejenigen Bauherren, die ein Bauvorhaben im Freistellungsverfahren durchführen oder durchgeführt haben, schriftlich auf die neue Rechtslage hinweisen. 

Bauvorhaben, die nach der aktuell gültigen Rechtslage bis zum 28. Dezember 2017 fertiggestellt sind, genießen auch unter der künftigen NRW-Landesbauordnung Bestandsschutz. Bauprojekte, die noch nicht begonnen worden sind, bedürfen vor Baubeginn einer Baugenehmigung. „Für neue Bauvorhaben gilt, dass diese bereits jetzt im Regelfall nur noch im Genehmigungsverfahren zugelassen werden können“, erläutert Klaus Wahle, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauordnung. Bei Fragen steht das Team der Unteren Bauaufsicht im Technischen Rathaus, Sophienweg 3, zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. 

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