4. Dezember 2008 - Anlässlich der Beratungen über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts im  Deutschen Bundestag hat heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin erklärt, dass die mittelständische Bauwirtschaft eine zügige Verabschiedung des Gesetzes erwarte.

„Auch wenn nicht alle Erwartungen des Baugewerbes erfüllt worden sind, begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich. Das Gesetz wird zu einer Vereinfachung des Vergaberechts, zu mehr Rechtssicherheit sowie insbesondere zu einer Stärkung des Mittelstandes führen,“ so Robl heute in Berlin.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise ist eine schnelle Verabschiedung notwendig, damit ein weiterer und wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Stützung der heimischen Betriebe geleistet werden kann. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass die Investitionsmaßnahmen des Stabilisierungsprogramms insbesondere die heimischen Mittelständler erreichen,“ so Robl heute weiter.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass bei öffentlichen Vergaben in Zukunft eine mittelstandsgerechte Fach- und Teillosvergabe der Regelfall und die Zusammenfassung der Lose der Ausnahmefall sein soll, wenn hierfür wirtschaftliche oder technische Gründe sprechen.

Robl: „Damit wird der Baumittelstand, der über 70 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellt, gefördert, ohne dass eine Hauptunternehmervergabe ausgeschlossen würde.“

„Vor dem Hintergrund negativer Konjunkturaussichten muss dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich verabschiedet werden. Anderenfalls würden viele Investitionen jetzt nicht getätigt. Dies wäre angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise unverantwortlich.“

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4. Dezember 2008 - Anlässlich der Beratungen über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts im  Deutschen Bundestag hat heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin erklärt, dass die mittelständische Bauwirtschaft eine zügige Verabschiedung des Gesetzes erwarte.

„Auch wenn nicht alle Erwartungen des Baugewerbes erfüllt worden sind, begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich. Das Gesetz wird zu einer Vereinfachung des Vergaberechts, zu mehr Rechtssicherheit sowie insbesondere zu einer Stärkung des Mittelstandes führen,“ so Robl heute in Berlin.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise ist eine schnelle Verabschiedung notwendig, damit ein weiterer und wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Stützung der heimischen Betriebe geleistet werden kann. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass die Investitionsmaßnahmen des Stabilisierungsprogramms insbesondere die heimischen Mittelständler erreichen,“ so Robl heute weiter.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass bei öffentlichen Vergaben in Zukunft eine mittelstandsgerechte Fach- und Teillosvergabe der Regelfall und die Zusammenfassung der Lose der Ausnahmefall sein soll, wenn hierfür wirtschaftliche oder technische Gründe sprechen.

Robl: „Damit wird der Baumittelstand, der über 70 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellt, gefördert, ohne dass eine Hauptunternehmervergabe ausgeschlossen würde.“

„Vor dem Hintergrund negativer Konjunkturaussichten muss dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich verabschiedet werden. Anderenfalls würden viele Investitionen jetzt nicht getätigt. Dies wäre angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise unverantwortlich.“

4. Dezember 2008 - Anlässlich der Beratungen über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts im  Deutschen Bundestag hat heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin erklärt, dass die mittelständische Bauwirtschaft eine zügige Verabschiedung des Gesetzes erwarte.

„Auch wenn nicht alle Erwartungen des Baugewerbes erfüllt worden sind, begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich. Das Gesetz wird zu einer Vereinfachung des Vergaberechts, zu mehr Rechtssicherheit sowie insbesondere zu einer Stärkung des Mittelstandes führen,“ so Robl heute in Berlin.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise ist eine schnelle Verabschiedung notwendig, damit ein weiterer und wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Stützung der heimischen Betriebe geleistet werden kann. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass die Investitionsmaßnahmen des Stabilisierungsprogramms insbesondere die heimischen Mittelständler erreichen,“ so Robl heute weiter.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass bei öffentlichen Vergaben in Zukunft eine mittelstandsgerechte Fach- und Teillosvergabe der Regelfall und die Zusammenfassung der Lose der Ausnahmefall sein soll, wenn hierfür wirtschaftliche oder technische Gründe sprechen.

Robl: „Damit wird der Baumittelstand, der über 70 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellt, gefördert, ohne dass eine Hauptunternehmervergabe ausgeschlossen würde.“

„Vor dem Hintergrund negativer Konjunkturaussichten muss dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich verabschiedet werden. Anderenfalls würden viele Investitionen jetzt nicht getätigt. Dies wäre angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise unverantwortlich.“

4. Dezember 2008 - Anlässlich der Beratungen über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts im  Deutschen Bundestag hat heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin erklärt, dass die mittelständische Bauwirtschaft eine zügige Verabschiedung des Gesetzes erwarte.

„Auch wenn nicht alle Erwartungen des Baugewerbes erfüllt worden sind, begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich. Das Gesetz wird zu einer Vereinfachung des Vergaberechts, zu mehr Rechtssicherheit sowie insbesondere zu einer Stärkung des Mittelstandes führen,“ so Robl heute in Berlin.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise ist eine schnelle Verabschiedung notwendig, damit ein weiterer und wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Stützung der heimischen Betriebe geleistet werden kann. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass die Investitionsmaßnahmen des Stabilisierungsprogramms insbesondere die heimischen Mittelständler erreichen,“ so Robl heute weiter.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass bei öffentlichen Vergaben in Zukunft eine mittelstandsgerechte Fach- und Teillosvergabe der Regelfall und die Zusammenfassung der Lose der Ausnahmefall sein soll, wenn hierfür wirtschaftliche oder technische Gründe sprechen.

Robl: „Damit wird der Baumittelstand, der über 70 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellt, gefördert, ohne dass eine Hauptunternehmervergabe ausgeschlossen würde.“

„Vor dem Hintergrund negativer Konjunkturaussichten muss dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich verabschiedet werden. Anderenfalls würden viele Investitionen jetzt nicht getätigt. Dies wäre angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise unverantwortlich.“

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