Die Förderung von Pelletfeuerungen wird durch eine neue, ab 1. April 2015 geltende Richtlinie des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) noch attraktiver. Für den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Heizungstausch mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) werden die Fördersätze deutlich erhöht. Dazu kommen neue Fördertatbestände. Wer eine alte Strom-, Öl , Gas- oder Holzheizung hat, sollte den Anlass nutzen, sie durch eine moderne Biomassefeuerung zu ersetzen, rät der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV).

Im Einzelnen gibt es für Pellet- und Holzheizungen folgende Änderungen:

  • Erhöhung der Basisförderung für Pelletfeuerungen von 5 bis 100 kW von 36 EUR pro kW auf 80 EUR pro kW.
  • Erhöhung der Mindestförderung für Pelletfeuerungen um 600 EUR
    auf 3.000 EUR für Pelletkessel ohne Pufferspeicher (bisher 2.400 EUR)
    auf 3.500 EUR für Pelletkessel mit Pufferspeicher (bisher 2.900 EUR)
    auf 2.000 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche (bisher 1.400 EUR)

Der DEPV rät bei der Installation einer Pelletfeuerung grundsätzlich zu prüfen, ob diese mit einer Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung und Brauchwassererwärmung gekoppelt werden kann.

Förderungen sinnvoll kombinieren

Hierdurch erhöht sich nicht nur die Förderung des BAFA um den Kombinationsbonus in Höhe von 500,- € und die Basisförderung von 140,- € je qm Bruttokollektorfläche (mindestens jedoch 2.000,- €), sondern es besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, eine Landesförderung zu beantragen.

Im Landesprogramm progres.nrw kommen für die Solaranlage nochmals 90,- € je qm Bruttokollektorfläche und 2.500,-€ für den Pelletheizkessel hinzu. Es sollte hierbei aber unbedingt darauf geachtet werden, den Antrag für die Förderung, im Gegensatz zum BAFA-Programm, vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen.

Begleitinvestitionen werden auch gefördert

Neu eingeführt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. Damit werden eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau gefördert, u.a. Pelletlager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer bereits früher geförderten Anlage gibt es eine Zusatzförderung von 100 bis 200 EUR.

Auch für Holzhackschnitzelkessel (Mindestförderung 3.500 EUR) und Stückholzvergaserkessel (Mindestförderung 2.000 EUR) werden die Fördersätze angehoben.

So kommen bei dem Einbau eines Pelletheizkessels mit bspw. 22 kW Heizleistung und Pufferspeicher, sowie einer Solaranlage mit 10 qm Kollektorfläche Fördermöglichkeiten von weit über 10.000,- € zusammen.

Zinsgünstiges Darlehen der KfW

Zusätzlich zu den Fördermaßnahmen besteht noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das eine Umstellung der Heizkesselanlage auf einen CO2-neutralen, preiswerten und heimischen Brennstoff in Verbindung mit der Energie der Sonne noch attraktiver macht.

Quelle: Deutscher  Energieholz- und Pellet-Verband e. V.

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Die Förderung von Pelletfeuerungen wird durch eine neue, ab 1. April 2015 geltende Richtlinie des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) noch attraktiver. Für den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Heizungstausch mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) werden die Fördersätze deutlich erhöht. Dazu kommen neue Fördertatbestände. Wer eine alte Strom-, Öl , Gas- oder Holzheizung hat, sollte den Anlass nutzen, sie durch eine moderne Biomassefeuerung zu ersetzen, rät der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV).

Im Einzelnen gibt es für Pellet- und Holzheizungen folgende Änderungen:

  • Erhöhung der Basisförderung für Pelletfeuerungen von 5 bis 100 kW von 36 EUR pro kW auf 80 EUR pro kW.
  • Erhöhung der Mindestförderung für Pelletfeuerungen um 600 EUR
    auf 3.000 EUR für Pelletkessel ohne Pufferspeicher (bisher 2.400 EUR)
    auf 3.500 EUR für Pelletkessel mit Pufferspeicher (bisher 2.900 EUR)
    auf 2.000 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche (bisher 1.400 EUR)

Der DEPV rät bei der Installation einer Pelletfeuerung grundsätzlich zu prüfen, ob diese mit einer Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung und Brauchwassererwärmung gekoppelt werden kann.

Förderungen sinnvoll kombinieren

Hierdurch erhöht sich nicht nur die Förderung des BAFA um den Kombinationsbonus in Höhe von 500,- € und die Basisförderung von 140,- € je qm Bruttokollektorfläche (mindestens jedoch 2.000,- €), sondern es besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, eine Landesförderung zu beantragen.

Im Landesprogramm progres.nrw kommen für die Solaranlage nochmals 90,- € je qm Bruttokollektorfläche und 2.500,-€ für den Pelletheizkessel hinzu. Es sollte hierbei aber unbedingt darauf geachtet werden, den Antrag für die Förderung, im Gegensatz zum BAFA-Programm, vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen.

Begleitinvestitionen werden auch gefördert

Neu eingeführt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. Damit werden eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau gefördert, u.a. Pelletlager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer bereits früher geförderten Anlage gibt es eine Zusatzförderung von 100 bis 200 EUR.

Auch für Holzhackschnitzelkessel (Mindestförderung 3.500 EUR) und Stückholzvergaserkessel (Mindestförderung 2.000 EUR) werden die Fördersätze angehoben.

So kommen bei dem Einbau eines Pelletheizkessels mit bspw. 22 kW Heizleistung und Pufferspeicher, sowie einer Solaranlage mit 10 qm Kollektorfläche Fördermöglichkeiten von weit über 10.000,- € zusammen.

Zinsgünstiges Darlehen der KfW

Zusätzlich zu den Fördermaßnahmen besteht noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das eine Umstellung der Heizkesselanlage auf einen CO2-neutralen, preiswerten und heimischen Brennstoff in Verbindung mit der Energie der Sonne noch attraktiver macht.

Quelle: Deutscher  Energieholz- und Pellet-Verband e. V.

Die Förderung von Pelletfeuerungen wird durch eine neue, ab 1. April 2015 geltende Richtlinie des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) noch attraktiver. Für den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Heizungstausch mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) werden die Fördersätze deutlich erhöht. Dazu kommen neue Fördertatbestände. Wer eine alte Strom-, Öl , Gas- oder Holzheizung hat, sollte den Anlass nutzen, sie durch eine moderne Biomassefeuerung zu ersetzen, rät der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV).

Im Einzelnen gibt es für Pellet- und Holzheizungen folgende Änderungen:

  • Erhöhung der Basisförderung für Pelletfeuerungen von 5 bis 100 kW von 36 EUR pro kW auf 80 EUR pro kW.
  • Erhöhung der Mindestförderung für Pelletfeuerungen um 600 EUR
    auf 3.000 EUR für Pelletkessel ohne Pufferspeicher (bisher 2.400 EUR)
    auf 3.500 EUR für Pelletkessel mit Pufferspeicher (bisher 2.900 EUR)
    auf 2.000 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche (bisher 1.400 EUR)

Der DEPV rät bei der Installation einer Pelletfeuerung grundsätzlich zu prüfen, ob diese mit einer Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung und Brauchwassererwärmung gekoppelt werden kann.

Förderungen sinnvoll kombinieren

Hierdurch erhöht sich nicht nur die Förderung des BAFA um den Kombinationsbonus in Höhe von 500,- € und die Basisförderung von 140,- € je qm Bruttokollektorfläche (mindestens jedoch 2.000,- €), sondern es besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, eine Landesförderung zu beantragen.

Im Landesprogramm progres.nrw kommen für die Solaranlage nochmals 90,- € je qm Bruttokollektorfläche und 2.500,-€ für den Pelletheizkessel hinzu. Es sollte hierbei aber unbedingt darauf geachtet werden, den Antrag für die Förderung, im Gegensatz zum BAFA-Programm, vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen.

Begleitinvestitionen werden auch gefördert

Neu eingeführt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. Damit werden eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau gefördert, u.a. Pelletlager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer bereits früher geförderten Anlage gibt es eine Zusatzförderung von 100 bis 200 EUR.

Auch für Holzhackschnitzelkessel (Mindestförderung 3.500 EUR) und Stückholzvergaserkessel (Mindestförderung 2.000 EUR) werden die Fördersätze angehoben.

So kommen bei dem Einbau eines Pelletheizkessels mit bspw. 22 kW Heizleistung und Pufferspeicher, sowie einer Solaranlage mit 10 qm Kollektorfläche Fördermöglichkeiten von weit über 10.000,- € zusammen.

Zinsgünstiges Darlehen der KfW

Zusätzlich zu den Fördermaßnahmen besteht noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das eine Umstellung der Heizkesselanlage auf einen CO2-neutralen, preiswerten und heimischen Brennstoff in Verbindung mit der Energie der Sonne noch attraktiver macht.

Quelle: Deutscher  Energieholz- und Pellet-Verband e. V.

Die Förderung von Pelletfeuerungen wird durch eine neue, ab 1. April 2015 geltende Richtlinie des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) noch attraktiver. Für den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Heizungstausch mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) werden die Fördersätze deutlich erhöht. Dazu kommen neue Fördertatbestände. Wer eine alte Strom-, Öl , Gas- oder Holzheizung hat, sollte den Anlass nutzen, sie durch eine moderne Biomassefeuerung zu ersetzen, rät der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV).

Im Einzelnen gibt es für Pellet- und Holzheizungen folgende Änderungen:

  • Erhöhung der Basisförderung für Pelletfeuerungen von 5 bis 100 kW von 36 EUR pro kW auf 80 EUR pro kW.
  • Erhöhung der Mindestförderung für Pelletfeuerungen um 600 EUR
    auf 3.000 EUR für Pelletkessel ohne Pufferspeicher (bisher 2.400 EUR)
    auf 3.500 EUR für Pelletkessel mit Pufferspeicher (bisher 2.900 EUR)
    auf 2.000 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche (bisher 1.400 EUR)

Der DEPV rät bei der Installation einer Pelletfeuerung grundsätzlich zu prüfen, ob diese mit einer Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung und Brauchwassererwärmung gekoppelt werden kann.

Förderungen sinnvoll kombinieren

Hierdurch erhöht sich nicht nur die Förderung des BAFA um den Kombinationsbonus in Höhe von 500,- € und die Basisförderung von 140,- € je qm Bruttokollektorfläche (mindestens jedoch 2.000,- €), sondern es besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, eine Landesförderung zu beantragen.

Im Landesprogramm progres.nrw kommen für die Solaranlage nochmals 90,- € je qm Bruttokollektorfläche und 2.500,-€ für den Pelletheizkessel hinzu. Es sollte hierbei aber unbedingt darauf geachtet werden, den Antrag für die Förderung, im Gegensatz zum BAFA-Programm, vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen.

Begleitinvestitionen werden auch gefördert

Neu eingeführt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. Damit werden eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau gefördert, u.a. Pelletlager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer bereits früher geförderten Anlage gibt es eine Zusatzförderung von 100 bis 200 EUR.

Auch für Holzhackschnitzelkessel (Mindestförderung 3.500 EUR) und Stückholzvergaserkessel (Mindestförderung 2.000 EUR) werden die Fördersätze angehoben.

So kommen bei dem Einbau eines Pelletheizkessels mit bspw. 22 kW Heizleistung und Pufferspeicher, sowie einer Solaranlage mit 10 qm Kollektorfläche Fördermöglichkeiten von weit über 10.000,- € zusammen.

Zinsgünstiges Darlehen der KfW

Zusätzlich zu den Fördermaßnahmen besteht noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das eine Umstellung der Heizkesselanlage auf einen CO2-neutralen, preiswerten und heimischen Brennstoff in Verbindung mit der Energie der Sonne noch attraktiver macht.

Quelle: Deutscher  Energieholz- und Pellet-Verband e. V.

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