-txn. Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Als eine Art Grundgesetz für die Branche löst es Regelungen ab, von denen einige nahezu 100 Jahre alt waren. Das neue VVG trägt dem modernen Verbraucherschutz Rechnung. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, in dem die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geregelt sind, wurde im letzten Jahr vom Gesetzgeber beschlossen. Mit Inkrafttreten seit dem 1. Januar 2008 gibt es einige Änderungen, von denen zunächst Neukunden profitieren. Ab 2009 wird es dann auch für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, seine volle Wirkung entfalten.
Viele Versicherer setzen die neuen Regeln für bestehende Kundenverhältnisse aber auch schon seit Beginn des Jahres um. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Abschaffung des Policenmodells
– der Kunde erhält jetzt alle wichtigen Informationen bereits vor seiner Unterschrift auf den Versicherungsantrag. Bisher wurden die Informationen erst mit der Police ausgehändigt.
- Informations- und Beratungspflichten
– Kunden erhalten jetzt vom Versicherungsvermittler eine schriftliche Dokumentation des Beratungsgespräches. Das schafft mehr Sicherheit für den Kunden.
- „Alles-oder-Nichts-Prinzip“
– fahrlässige Handlungen eines Versicherten führen nicht mehr pauschal zum Ausschluss der Versicherungsleistung, stattdessen hängt eine Leistungskürzung jetzt von der Schwere des persönlichen Verschuldens ab.
- Vertragswiderruf
– Verbraucher können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen widerrufen, bei Lebensversicherungen beträgt die Frist sogar 30 Tage.
- Rückkaufswert
– Abschlusskosten für neue Lebensversicherungen müssen nun auf die Beiträge der ersten fünf Jahre verteilt werden. So steigt der mögliche Rückkaufswert, sollte der Versicherungsnehmer vorzeitig kündigen.
Für Versicherungskunden fängt das neue Jahr also schon mal gut an.