-txn. Keller ohne Wärmedämmung sind viel zu kalt. Früher oder später schlägt sich dann der in der Kellerluft enthaltene Wasserdampf nieder. Störender Rost und gesundheitsgefährdende Schimmelbildung sind die Folge.

Dabei enthält schon jede Landesbauordnung einen Artikel zum „Schutz gegen schädliche Einflüsse“. Optimale Planung und professionelle Kellerbauweise sollen verhindern, dass „durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse“ Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

Hierfür ist im Keller jedoch eine bestmögliche Wärmedämmung notwendig, denn nur sie kann die Räume im Souterrain ausreichend vor Schimmelbildung schützen. Technisch sinnvoll ist die Außendämmung des gesamten Untergeschosses, also aller Wände und der Kellersohle. Und auch wenn ein Keller nur teilweise beheizt ist, sollte konsequent gedämmt werden.

Die geltende Energieeinsparverordnung verlangt darüber hinaus, beheizbare Kellerräume beim Wärmeschutznachweis zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind unabhängig davon, ob es sich um Aufenthaltsräume oder hochwertige Nebenräume handelt. Denn die Physik macht keinen Unterschied.

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-txn. Keller ohne Wärmedämmung sind viel zu kalt. Früher oder später schlägt sich dann der in der Kellerluft enthaltene Wasserdampf nieder. Störender Rost und gesundheitsgefährdende Schimmelbildung sind die Folge.

Dabei enthält schon jede Landesbauordnung einen Artikel zum „Schutz gegen schädliche Einflüsse“. Optimale Planung und professionelle Kellerbauweise sollen verhindern, dass „durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse“ Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

Hierfür ist im Keller jedoch eine bestmögliche Wärmedämmung notwendig, denn nur sie kann die Räume im Souterrain ausreichend vor Schimmelbildung schützen. Technisch sinnvoll ist die Außendämmung des gesamten Untergeschosses, also aller Wände und der Kellersohle. Und auch wenn ein Keller nur teilweise beheizt ist, sollte konsequent gedämmt werden.

Die geltende Energieeinsparverordnung verlangt darüber hinaus, beheizbare Kellerräume beim Wärmeschutznachweis zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind unabhängig davon, ob es sich um Aufenthaltsräume oder hochwertige Nebenräume handelt. Denn die Physik macht keinen Unterschied.

-txn. Keller ohne Wärmedämmung sind viel zu kalt. Früher oder später schlägt sich dann der in der Kellerluft enthaltene Wasserdampf nieder. Störender Rost und gesundheitsgefährdende Schimmelbildung sind die Folge.

Dabei enthält schon jede Landesbauordnung einen Artikel zum „Schutz gegen schädliche Einflüsse“. Optimale Planung und professionelle Kellerbauweise sollen verhindern, dass „durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse“ Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

Hierfür ist im Keller jedoch eine bestmögliche Wärmedämmung notwendig, denn nur sie kann die Räume im Souterrain ausreichend vor Schimmelbildung schützen. Technisch sinnvoll ist die Außendämmung des gesamten Untergeschosses, also aller Wände und der Kellersohle. Und auch wenn ein Keller nur teilweise beheizt ist, sollte konsequent gedämmt werden.

Die geltende Energieeinsparverordnung verlangt darüber hinaus, beheizbare Kellerräume beim Wärmeschutznachweis zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind unabhängig davon, ob es sich um Aufenthaltsräume oder hochwertige Nebenräume handelt. Denn die Physik macht keinen Unterschied.

-txn. Keller ohne Wärmedämmung sind viel zu kalt. Früher oder später schlägt sich dann der in der Kellerluft enthaltene Wasserdampf nieder. Störender Rost und gesundheitsgefährdende Schimmelbildung sind die Folge.

Dabei enthält schon jede Landesbauordnung einen Artikel zum „Schutz gegen schädliche Einflüsse“. Optimale Planung und professionelle Kellerbauweise sollen verhindern, dass „durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse“ Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

Hierfür ist im Keller jedoch eine bestmögliche Wärmedämmung notwendig, denn nur sie kann die Räume im Souterrain ausreichend vor Schimmelbildung schützen. Technisch sinnvoll ist die Außendämmung des gesamten Untergeschosses, also aller Wände und der Kellersohle. Und auch wenn ein Keller nur teilweise beheizt ist, sollte konsequent gedämmt werden.

Die geltende Energieeinsparverordnung verlangt darüber hinaus, beheizbare Kellerräume beim Wärmeschutznachweis zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind unabhängig davon, ob es sich um Aufenthaltsräume oder hochwertige Nebenräume handelt. Denn die Physik macht keinen Unterschied.

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