Verzicht auf Kreditverkauf schriftlich vereinbaren

-gute Nachrichten für deutsche Bauherren und Hauskäufer mitten in der Finanzkrise: Sie sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte Augustbessergegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt.
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Gesetzesänderungen im Sinne privater Hausbesitzer

28. Oktober 2008, BERLIN (DAV) - Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte August besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt. Auf diese Gesetzesänderung im Sinn privater Hausbesitzer weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zwar ist der Verkauf von Bau- und Grundstückskrediten ein wichtiges Mittel zur Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung von Banken, aber in den vergangenen Jahren waren Banken zunehmend dazu übergegangen, Forderungen aus Not leidenden wie auch aus nicht Not leidenden Krediten im Paket an Finanzinvestoren zu veräußern. Den meisten dieser Investoren war und ist nicht an langfristigen Kundenbeziehungen gelegen. Im Gegenteil, sie kaufen Darlehen unter Wert auf und kündigen sie, was viele Hausbesitzer gerade in den vergangenen Jahren mitunter in enorme finanzielle Schwierigkeiten brachte.

Das am 19. August 2008 in Kraft getretene Gesetz sieht nun eine Reihe von Sicherungen vor.
So müssen Hausbesitzer und Bauherren künftig umgehend informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände gehen soll. Der Kreditgeber muss auch von vornherein klarstellen, ob ein Verkauf möglich ist. Ein Darlehen kann künftig auch erst gekündigt werden, wenn zwei Monate in Folge die Raten nicht bezahlt wurden und sich der Fehlbetrag auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditvolumens beläuft. Außerdem können sich Finanzinvestoren bei einer Zwangsvollstreckung künftig nicht mehr ohne weiteres aus der Grundschuld bedienen, das Gesetz schreibt nun eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.

Banken und Sparkassen bieten inzwischen auch unverkäufliche Kredite an, allerdings in der Regel gegen Aufpreis. Die ARGE Baurecht rät allen Bauherren, sich von der Bank in jedem Fall den Verzicht auf den Verkauf des Kredits vertraglich zusichern zu lassen.
In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

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-gute Nachrichten für deutsche Bauherren und Hauskäufer mitten in der Finanzkrise: Sie sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte Augustbessergegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt.
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Gesetzesänderungen im Sinne privater Hausbesitzer

28. Oktober 2008, BERLIN (DAV) - Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte August besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt. Auf diese Gesetzesänderung im Sinn privater Hausbesitzer weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zwar ist der Verkauf von Bau- und Grundstückskrediten ein wichtiges Mittel zur Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung von Banken, aber in den vergangenen Jahren waren Banken zunehmend dazu übergegangen, Forderungen aus Not leidenden wie auch aus nicht Not leidenden Krediten im Paket an Finanzinvestoren zu veräußern. Den meisten dieser Investoren war und ist nicht an langfristigen Kundenbeziehungen gelegen. Im Gegenteil, sie kaufen Darlehen unter Wert auf und kündigen sie, was viele Hausbesitzer gerade in den vergangenen Jahren mitunter in enorme finanzielle Schwierigkeiten brachte.

Das am 19. August 2008 in Kraft getretene Gesetz sieht nun eine Reihe von Sicherungen vor.
So müssen Hausbesitzer und Bauherren künftig umgehend informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände gehen soll. Der Kreditgeber muss auch von vornherein klarstellen, ob ein Verkauf möglich ist. Ein Darlehen kann künftig auch erst gekündigt werden, wenn zwei Monate in Folge die Raten nicht bezahlt wurden und sich der Fehlbetrag auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditvolumens beläuft. Außerdem können sich Finanzinvestoren bei einer Zwangsvollstreckung künftig nicht mehr ohne weiteres aus der Grundschuld bedienen, das Gesetz schreibt nun eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.

Banken und Sparkassen bieten inzwischen auch unverkäufliche Kredite an, allerdings in der Regel gegen Aufpreis. Die ARGE Baurecht rät allen Bauherren, sich von der Bank in jedem Fall den Verzicht auf den Verkauf des Kredits vertraglich zusichern zu lassen.
In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

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-gute Nachrichten für deutsche Bauherren und Hauskäufer mitten in der Finanzkrise: Sie sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte Augustbessergegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt.
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Gesetzesänderungen im Sinne privater Hausbesitzer

28. Oktober 2008, BERLIN (DAV) - Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte August besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt. Auf diese Gesetzesänderung im Sinn privater Hausbesitzer weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zwar ist der Verkauf von Bau- und Grundstückskrediten ein wichtiges Mittel zur Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung von Banken, aber in den vergangenen Jahren waren Banken zunehmend dazu übergegangen, Forderungen aus Not leidenden wie auch aus nicht Not leidenden Krediten im Paket an Finanzinvestoren zu veräußern. Den meisten dieser Investoren war und ist nicht an langfristigen Kundenbeziehungen gelegen. Im Gegenteil, sie kaufen Darlehen unter Wert auf und kündigen sie, was viele Hausbesitzer gerade in den vergangenen Jahren mitunter in enorme finanzielle Schwierigkeiten brachte.

Das am 19. August 2008 in Kraft getretene Gesetz sieht nun eine Reihe von Sicherungen vor.
So müssen Hausbesitzer und Bauherren künftig umgehend informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände gehen soll. Der Kreditgeber muss auch von vornherein klarstellen, ob ein Verkauf möglich ist. Ein Darlehen kann künftig auch erst gekündigt werden, wenn zwei Monate in Folge die Raten nicht bezahlt wurden und sich der Fehlbetrag auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditvolumens beläuft. Außerdem können sich Finanzinvestoren bei einer Zwangsvollstreckung künftig nicht mehr ohne weiteres aus der Grundschuld bedienen, das Gesetz schreibt nun eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.

Banken und Sparkassen bieten inzwischen auch unverkäufliche Kredite an, allerdings in der Regel gegen Aufpreis. Die ARGE Baurecht rät allen Bauherren, sich von der Bank in jedem Fall den Verzicht auf den Verkauf des Kredits vertraglich zusichern zu lassen.
In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

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Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Gesetzesänderungen im Sinne privater Hausbesitzer

28. Oktober 2008, BERLIN (DAV) - Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte August besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt. Auf diese Gesetzesänderung im Sinn privater Hausbesitzer weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEBaurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zwar ist der Verkauf von Bau- und Grundstückskrediten ein wichtiges Mittel zur Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung von Banken, aber in den vergangenen Jahren waren Banken zunehmend dazu übergegangen, Forderungen aus Not leidenden wie auch aus nicht Not leidenden Krediten im Paket an Finanzinvestoren zu veräußern. Den meisten dieser Investoren war und ist nicht an langfristigen Kundenbeziehungen gelegen. Im Gegenteil, sie kaufen Darlehen unter Wert auf und kündigen sie, was viele Hausbesitzer gerade in den vergangenen Jahren mitunter in enorme finanzielle Schwierigkeiten brachte.

Das am 19. August 2008 in Kraft getretene Gesetz sieht nun eine Reihe von Sicherungen vor.
So müssen Hausbesitzer und Bauherren künftig umgehend informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände gehen soll. Der Kreditgeber muss auch von vornherein klarstellen, ob ein Verkauf möglich ist. Ein Darlehen kann künftig auch erst gekündigt werden, wenn zwei Monate in Folge die Raten nicht bezahlt wurden und sich der Fehlbetrag auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditvolumens beläuft. Außerdem können sich Finanzinvestoren bei einer Zwangsvollstreckung künftig nicht mehr ohne weiteres aus der Grundschuld bedienen, das Gesetz schreibt nun eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.

Banken und Sparkassen bieten inzwischen auch unverkäufliche Kredite an, allerdings in der Regel gegen Aufpreis. Die ARGE Baurecht rät allen Bauherren, sich von der Bank in jedem Fall den Verzicht auf den Verkauf des Kredits vertraglich zusichern zu lassen.
In der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) haben sich 1992 die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 2.850 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
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