Wer sich mit dem Gedanken an den Kauf eines Holzpelletkessels oder Kaminofens trägt, sollte wachsam sein. Denn seit dem 22.März 2010 gelten nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erheblich verschärfte Bestimmungen für die Verfeuerung fester Brennstoffe. „Ab einer Wärmeleistung der Anlage von 4 Kilowatt gelten niedrige Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen wie Staub und Kohlenmonoxid sowie höhere Anforderungen an die Effizienz“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg und gibt folgende Tipps:   

• Verbraucher sollten bereits vor dem Kauf den zuständigen Schornsteinfeger informieren. Er ist für die Überwachung der Vorschriften, die Erteilung der Betriebserlaubnis, die regelmäßige Überprüfung der Anlage und die Beratung der Nutzer zuständig. Abstände und Kosten der Überprüfung hängen von der Art der Anlage ab und ergeben sich aus der bundeseinheitlichen "Kehr- und Überprüfungsordnung".   

• Verbraucher sollten beim Kauf darauf achten, dass die Anlage das CE-Zeichen trägt, typgeprüft ist und ein Zertifikat mitgeliefert wird, das die Einhaltung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung gewährleistet. Hilfestellung im Einzelfall bietet eine kostenfrei nutzbare Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Kü- chentechnik unter http://zert.hki-online.de.  

• In der neuen Verordnung sind alle zugelassenen Brennstoffe genannt. Verbraucher sollten auch die Herstellerangaben beachten, denn nicht jede Anlage eignet sich für jeden Brennstoff.    

Die Bundesimmissionsschutzverordnung gilt auch für bestehende Anlagen, allerdings mit niedrigeren Anforderungen und längeren Übergangsfristen. Die erste Übergangsfrist läuft am 1.1.2015 für bestimmte Einzelraumöfen ab, die dann in der Regel nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen.

Übrigens gelten die Auflagen der neuen Verordnung auch für Öl- und Gasheizungen, können hier aber meist einfacher eingehalten werden.   

Eine neutrale Beratung rund ums Thema Heizungserneuerung bieten z.B. die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW wie auch die zertifizierten Energieberater aus dem Handwerk.

Weitere Informationen zum Thema Energiesparen auf www.sparnachbar.de bzw. zur Bundesimmissionsschutzverordnung auf www.bmu.de.

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Wer sich mit dem Gedanken an den Kauf eines Holzpelletkessels oder Kaminofens trägt, sollte wachsam sein. Denn seit dem 22.März 2010 gelten nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erheblich verschärfte Bestimmungen für die Verfeuerung fester Brennstoffe. „Ab einer Wärmeleistung der Anlage von 4 Kilowatt gelten niedrige Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen wie Staub und Kohlenmonoxid sowie höhere Anforderungen an die Effizienz“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg und gibt folgende Tipps:   

• Verbraucher sollten bereits vor dem Kauf den zuständigen Schornsteinfeger informieren. Er ist für die Überwachung der Vorschriften, die Erteilung der Betriebserlaubnis, die regelmäßige Überprüfung der Anlage und die Beratung der Nutzer zuständig. Abstände und Kosten der Überprüfung hängen von der Art der Anlage ab und ergeben sich aus der bundeseinheitlichen "Kehr- und Überprüfungsordnung".   

• Verbraucher sollten beim Kauf darauf achten, dass die Anlage das CE-Zeichen trägt, typgeprüft ist und ein Zertifikat mitgeliefert wird, das die Einhaltung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung gewährleistet. Hilfestellung im Einzelfall bietet eine kostenfrei nutzbare Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Kü- chentechnik unter http://zert.hki-online.de.  

• In der neuen Verordnung sind alle zugelassenen Brennstoffe genannt. Verbraucher sollten auch die Herstellerangaben beachten, denn nicht jede Anlage eignet sich für jeden Brennstoff.    

Die Bundesimmissionsschutzverordnung gilt auch für bestehende Anlagen, allerdings mit niedrigeren Anforderungen und längeren Übergangsfristen. Die erste Übergangsfrist läuft am 1.1.2015 für bestimmte Einzelraumöfen ab, die dann in der Regel nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen.

Übrigens gelten die Auflagen der neuen Verordnung auch für Öl- und Gasheizungen, können hier aber meist einfacher eingehalten werden.   

Eine neutrale Beratung rund ums Thema Heizungserneuerung bieten z.B. die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW wie auch die zertifizierten Energieberater aus dem Handwerk.

Weitere Informationen zum Thema Energiesparen auf www.sparnachbar.de bzw. zur Bundesimmissionsschutzverordnung auf www.bmu.de.

Wer sich mit dem Gedanken an den Kauf eines Holzpelletkessels oder Kaminofens trägt, sollte wachsam sein. Denn seit dem 22.März 2010 gelten nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erheblich verschärfte Bestimmungen für die Verfeuerung fester Brennstoffe. „Ab einer Wärmeleistung der Anlage von 4 Kilowatt gelten niedrige Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen wie Staub und Kohlenmonoxid sowie höhere Anforderungen an die Effizienz“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg und gibt folgende Tipps:   

• Verbraucher sollten bereits vor dem Kauf den zuständigen Schornsteinfeger informieren. Er ist für die Überwachung der Vorschriften, die Erteilung der Betriebserlaubnis, die regelmäßige Überprüfung der Anlage und die Beratung der Nutzer zuständig. Abstände und Kosten der Überprüfung hängen von der Art der Anlage ab und ergeben sich aus der bundeseinheitlichen "Kehr- und Überprüfungsordnung".   

• Verbraucher sollten beim Kauf darauf achten, dass die Anlage das CE-Zeichen trägt, typgeprüft ist und ein Zertifikat mitgeliefert wird, das die Einhaltung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung gewährleistet. Hilfestellung im Einzelfall bietet eine kostenfrei nutzbare Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Kü- chentechnik unter http://zert.hki-online.de.  

• In der neuen Verordnung sind alle zugelassenen Brennstoffe genannt. Verbraucher sollten auch die Herstellerangaben beachten, denn nicht jede Anlage eignet sich für jeden Brennstoff.    

Die Bundesimmissionsschutzverordnung gilt auch für bestehende Anlagen, allerdings mit niedrigeren Anforderungen und längeren Übergangsfristen. Die erste Übergangsfrist läuft am 1.1.2015 für bestimmte Einzelraumöfen ab, die dann in der Regel nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen.

Übrigens gelten die Auflagen der neuen Verordnung auch für Öl- und Gasheizungen, können hier aber meist einfacher eingehalten werden.   

Eine neutrale Beratung rund ums Thema Heizungserneuerung bieten z.B. die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW wie auch die zertifizierten Energieberater aus dem Handwerk.

Weitere Informationen zum Thema Energiesparen auf www.sparnachbar.de bzw. zur Bundesimmissionsschutzverordnung auf www.bmu.de.

Wer sich mit dem Gedanken an den Kauf eines Holzpelletkessels oder Kaminofens trägt, sollte wachsam sein. Denn seit dem 22.März 2010 gelten nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erheblich verschärfte Bestimmungen für die Verfeuerung fester Brennstoffe. „Ab einer Wärmeleistung der Anlage von 4 Kilowatt gelten niedrige Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen wie Staub und Kohlenmonoxid sowie höhere Anforderungen an die Effizienz“, erläutert Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg und gibt folgende Tipps:   

• Verbraucher sollten bereits vor dem Kauf den zuständigen Schornsteinfeger informieren. Er ist für die Überwachung der Vorschriften, die Erteilung der Betriebserlaubnis, die regelmäßige Überprüfung der Anlage und die Beratung der Nutzer zuständig. Abstände und Kosten der Überprüfung hängen von der Art der Anlage ab und ergeben sich aus der bundeseinheitlichen "Kehr- und Überprüfungsordnung".   

• Verbraucher sollten beim Kauf darauf achten, dass die Anlage das CE-Zeichen trägt, typgeprüft ist und ein Zertifikat mitgeliefert wird, das die Einhaltung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung gewährleistet. Hilfestellung im Einzelfall bietet eine kostenfrei nutzbare Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Kü- chentechnik unter http://zert.hki-online.de.  

• In der neuen Verordnung sind alle zugelassenen Brennstoffe genannt. Verbraucher sollten auch die Herstellerangaben beachten, denn nicht jede Anlage eignet sich für jeden Brennstoff.    

Die Bundesimmissionsschutzverordnung gilt auch für bestehende Anlagen, allerdings mit niedrigeren Anforderungen und längeren Übergangsfristen. Die erste Übergangsfrist läuft am 1.1.2015 für bestimmte Einzelraumöfen ab, die dann in der Regel nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen.

Übrigens gelten die Auflagen der neuen Verordnung auch für Öl- und Gasheizungen, können hier aber meist einfacher eingehalten werden.   

Eine neutrale Beratung rund ums Thema Heizungserneuerung bieten z.B. die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW wie auch die zertifizierten Energieberater aus dem Handwerk.

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