BERLIN (DAV) - Google macht es möglich: Dank der Luftaufnahmen des Internetdienstes entdecken Baubehörden zunehmend illegale An- und Umbauten auch auf bislang uneinsehbaren Grundstücken. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und warnt Immobilienbesitzer: Schwarzbauten sind und bleiben illegal. Sie werden auch durch so genannten Zeitablauf nicht in ihrem Bestand geschützt. Selbst wenn sich viele Jahre lang niemand am formell illegalen Schwimmbad oder am nicht genehmigten Anbau gestört hat, kann die Bauaufsicht jederzeit auf das Baurecht pochen und die Herstellung baurechtsgemäßer Zustände verlangen; sie kann den Besitzer auffordern, den Bau nachträglich genehmigen zu lassen, sie kann den Rückbau fordern oder sie kann ein Nutzungsverbot für den Schwarzbau aussprechen.

Hausbesitzer sollten deshalb auf Schwarzbauten verzichten und sich alle Um- und Anbauten genehmigen lassen. Das Bauen ohne Baugenehmigung stellt im Übrigen in allen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com

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BERLIN (DAV) - Google macht es möglich: Dank der Luftaufnahmen des Internetdienstes entdecken Baubehörden zunehmend illegale An- und Umbauten auch auf bislang uneinsehbaren Grundstücken. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und warnt Immobilienbesitzer: Schwarzbauten sind und bleiben illegal. Sie werden auch durch so genannten Zeitablauf nicht in ihrem Bestand geschützt. Selbst wenn sich viele Jahre lang niemand am formell illegalen Schwimmbad oder am nicht genehmigten Anbau gestört hat, kann die Bauaufsicht jederzeit auf das Baurecht pochen und die Herstellung baurechtsgemäßer Zustände verlangen; sie kann den Besitzer auffordern, den Bau nachträglich genehmigen zu lassen, sie kann den Rückbau fordern oder sie kann ein Nutzungsverbot für den Schwarzbau aussprechen.

Hausbesitzer sollten deshalb auf Schwarzbauten verzichten und sich alle Um- und Anbauten genehmigen lassen. Das Bauen ohne Baugenehmigung stellt im Übrigen in allen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.

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BERLIN (DAV) - Google macht es möglich: Dank der Luftaufnahmen des Internetdienstes entdecken Baubehörden zunehmend illegale An- und Umbauten auch auf bislang uneinsehbaren Grundstücken. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und warnt Immobilienbesitzer: Schwarzbauten sind und bleiben illegal. Sie werden auch durch so genannten Zeitablauf nicht in ihrem Bestand geschützt. Selbst wenn sich viele Jahre lang niemand am formell illegalen Schwimmbad oder am nicht genehmigten Anbau gestört hat, kann die Bauaufsicht jederzeit auf das Baurecht pochen und die Herstellung baurechtsgemäßer Zustände verlangen; sie kann den Besitzer auffordern, den Bau nachträglich genehmigen zu lassen, sie kann den Rückbau fordern oder sie kann ein Nutzungsverbot für den Schwarzbau aussprechen.

Hausbesitzer sollten deshalb auf Schwarzbauten verzichten und sich alle Um- und Anbauten genehmigen lassen. Das Bauen ohne Baugenehmigung stellt im Übrigen in allen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.

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BERLIN (DAV) - Google macht es möglich: Dank der Luftaufnahmen des Internetdienstes entdecken Baubehörden zunehmend illegale An- und Umbauten auch auf bislang uneinsehbaren Grundstücken. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und warnt Immobilienbesitzer: Schwarzbauten sind und bleiben illegal. Sie werden auch durch so genannten Zeitablauf nicht in ihrem Bestand geschützt. Selbst wenn sich viele Jahre lang niemand am formell illegalen Schwimmbad oder am nicht genehmigten Anbau gestört hat, kann die Bauaufsicht jederzeit auf das Baurecht pochen und die Herstellung baurechtsgemäßer Zustände verlangen; sie kann den Besitzer auffordern, den Bau nachträglich genehmigen zu lassen, sie kann den Rückbau fordern oder sie kann ein Nutzungsverbot für den Schwarzbau aussprechen.

Hausbesitzer sollten deshalb auf Schwarzbauten verzichten und sich alle Um- und Anbauten genehmigen lassen. Das Bauen ohne Baugenehmigung stellt im Übrigen in allen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.

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