Wer in den nächsten Tagen seine Steuererklärung abgibt, der sollte die Handwerkerrechnungen des vergangenen Jahres nicht vergessen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Absetzbar sind beispielsweise Dach- und Fassadenarbeiten, wie sie auch jetzt, beim alljährlichen Frühjahrscheck des Hauses wieder anfallen (die Rechnungen dafür können dann im kommenden Jahr steuerlich abgesetzt werden!). Auch die Schornsteinfegerrechnungen aus 2009 wie auch der Streu- und Räumdienst auf dem eigenen Grundstück dürfen abgesetzt werden, letzterer als haushaltsnahe Dienstleistung. Aber Achtung: Das Finanzamt erkennt nur ordentliche Rechnungen an, die per Überweisung bezahlt wurden. Bar auf die Hand honorierte Dienste werden nicht steuermindernd anerkannt. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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Wer in den nächsten Tagen seine Steuererklärung abgibt, der sollte die Handwerkerrechnungen des vergangenen Jahres nicht vergessen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Absetzbar sind beispielsweise Dach- und Fassadenarbeiten, wie sie auch jetzt, beim alljährlichen Frühjahrscheck des Hauses wieder anfallen (die Rechnungen dafür können dann im kommenden Jahr steuerlich abgesetzt werden!). Auch die Schornsteinfegerrechnungen aus 2009 wie auch der Streu- und Räumdienst auf dem eigenen Grundstück dürfen abgesetzt werden, letzterer als haushaltsnahe Dienstleistung. Aber Achtung: Das Finanzamt erkennt nur ordentliche Rechnungen an, die per Überweisung bezahlt wurden. Bar auf die Hand honorierte Dienste werden nicht steuermindernd anerkannt. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

Wer in den nächsten Tagen seine Steuererklärung abgibt, der sollte die Handwerkerrechnungen des vergangenen Jahres nicht vergessen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Absetzbar sind beispielsweise Dach- und Fassadenarbeiten, wie sie auch jetzt, beim alljährlichen Frühjahrscheck des Hauses wieder anfallen (die Rechnungen dafür können dann im kommenden Jahr steuerlich abgesetzt werden!). Auch die Schornsteinfegerrechnungen aus 2009 wie auch der Streu- und Räumdienst auf dem eigenen Grundstück dürfen abgesetzt werden, letzterer als haushaltsnahe Dienstleistung. Aber Achtung: Das Finanzamt erkennt nur ordentliche Rechnungen an, die per Überweisung bezahlt wurden. Bar auf die Hand honorierte Dienste werden nicht steuermindernd anerkannt. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

Wer in den nächsten Tagen seine Steuererklärung abgibt, der sollte die Handwerkerrechnungen des vergangenen Jahres nicht vergessen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Absetzbar sind beispielsweise Dach- und Fassadenarbeiten, wie sie auch jetzt, beim alljährlichen Frühjahrscheck des Hauses wieder anfallen (die Rechnungen dafür können dann im kommenden Jahr steuerlich abgesetzt werden!). Auch die Schornsteinfegerrechnungen aus 2009 wie auch der Streu- und Räumdienst auf dem eigenen Grundstück dürfen abgesetzt werden, letzterer als haushaltsnahe Dienstleistung. Aber Achtung: Das Finanzamt erkennt nur ordentliche Rechnungen an, die per Überweisung bezahlt wurden. Bar auf die Hand honorierte Dienste werden nicht steuermindernd anerkannt. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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