Baubeschreibungen für schlüsselfertige Häuser sind mit Vorsicht zugenießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Immer wieder fallen arglose Bauherren auf solche Verträge herein und müssen später erhebliche Nachzahlungen leisten.

Typische Probleme sind:
In zwei Dritteln aller Fälle sind die Angebote unvollständig oder die Zahlungspläne übervorteilen die Käufer, oft fehlen Sicherheiten, in der Hälfte der Fälle werden wichtige Planungs leistungen nicht im Vertragsentwurf erwähnt, auch der Energieausweis entspricht in fast der Hälfte der Fälle nicht den gesetzlichen Vorgaben - und so weiter!

Das Problem dabei: Nur was im Vertrag steht, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch bauen. Das ist Rechtens, aber nicht im Sinne der Verbraucher und Bauherren. Deshalb rät der VPB allen Immobilienkäufern, Bauverträge vor der Unterzeichnung immer erst vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

Bild: (c) Stephanie Hofschlaeger / Pixelio

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Baubeschreibungen für schlüsselfertige Häuser sind mit Vorsicht zugenießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Immer wieder fallen arglose Bauherren auf solche Verträge herein und müssen später erhebliche Nachzahlungen leisten.

Typische Probleme sind:
In zwei Dritteln aller Fälle sind die Angebote unvollständig oder die Zahlungspläne übervorteilen die Käufer, oft fehlen Sicherheiten, in der Hälfte der Fälle werden wichtige Planungs leistungen nicht im Vertragsentwurf erwähnt, auch der Energieausweis entspricht in fast der Hälfte der Fälle nicht den gesetzlichen Vorgaben - und so weiter!

Das Problem dabei: Nur was im Vertrag steht, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch bauen. Das ist Rechtens, aber nicht im Sinne der Verbraucher und Bauherren. Deshalb rät der VPB allen Immobilienkäufern, Bauverträge vor der Unterzeichnung immer erst vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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Baubeschreibungen für schlüsselfertige Häuser sind mit Vorsicht zugenießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Immer wieder fallen arglose Bauherren auf solche Verträge herein und müssen später erhebliche Nachzahlungen leisten.

Typische Probleme sind:
In zwei Dritteln aller Fälle sind die Angebote unvollständig oder die Zahlungspläne übervorteilen die Käufer, oft fehlen Sicherheiten, in der Hälfte der Fälle werden wichtige Planungs leistungen nicht im Vertragsentwurf erwähnt, auch der Energieausweis entspricht in fast der Hälfte der Fälle nicht den gesetzlichen Vorgaben - und so weiter!

Das Problem dabei: Nur was im Vertrag steht, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch bauen. Das ist Rechtens, aber nicht im Sinne der Verbraucher und Bauherren. Deshalb rät der VPB allen Immobilienkäufern, Bauverträge vor der Unterzeichnung immer erst vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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Baubeschreibungen für schlüsselfertige Häuser sind mit Vorsicht zugenießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Immer wieder fallen arglose Bauherren auf solche Verträge herein und müssen später erhebliche Nachzahlungen leisten.

Typische Probleme sind:
In zwei Dritteln aller Fälle sind die Angebote unvollständig oder die Zahlungspläne übervorteilen die Käufer, oft fehlen Sicherheiten, in der Hälfte der Fälle werden wichtige Planungs leistungen nicht im Vertragsentwurf erwähnt, auch der Energieausweis entspricht in fast der Hälfte der Fälle nicht den gesetzlichen Vorgaben - und so weiter!

Das Problem dabei: Nur was im Vertrag steht, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch bauen. Das ist Rechtens, aber nicht im Sinne der Verbraucher und Bauherren. Deshalb rät der VPB allen Immobilienkäufern, Bauverträge vor der Unterzeichnung immer erst vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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