BERLIN. Wo gebaut wird, da gibt es Mängel. Will der Bauherr diese beheben lassen, muss er sich an den Verursacher wenden. Gut, wenn er dann weiß, welche Baufirma zuständig ist! Das ist aber nicht immer eindeutig, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Hat der Bauherr nur einen Vertrag abgeschlossen mit einem Partner, dann ist dieser automatisch Ansprechpartner für alle Gewährleistungsfragen.
Was aber, wenn der Hauskäufer nicht nur einen, sondern mehrere Verträge unterzeichnet hat? Vielleicht einen mit dem Architekten, einen weiteren mit dem Bauausführenden, noch einen mit dem Bauüberwacher und womöglich einen zusätzlichen mit dem Makler, der diese Verträge vermittelt hat? Stecken hinter den verschiedenen Verträgen tatsächlich unterschiedliche Partner, dann ist es ärgerlich und Arbeit genug, seine Rechte beim Richtigen geltend zu machen.
Verbirgt sich hinter den einzelnen Verträgen aber letzten Endes nur ein wirtschaftlicher Gegenüber, so hat der Bauherr schlechte Karten. Nach Erfahrung des VPB wird er dann bei eventuellen Mängeln nämlich vom einen zum nächsten weitergereicht; keiner will's gewesen sein, zuständig ist stets der andere.
Damit dies nicht passiert, empfiehlt der VPB:
Entweder mit einem Architekten bauen und mit dessen Hilfe Fachfirmen für die jeweiligen Gewerke verpflichten, oder einen Vertrag mit einem einzigen Vertragspartner abschließen, der dann für das gesamte Werk verantwortlich zeichnet. In jedem Fall: Vor Vertragsunterzeichnung den unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung aller Unterlagen beauftragen. Weitere Informationen unter www.vpb.de