VPB rät:
Der Energieausweis wird in diesem Sommer für viele Hausbesitzer Pflicht. Deshalb will mancher Immobilieneigentümer den Frühsommer nutzen und sein Haus energetisch sanieren lassen.

"Vorsicht!", mahnt Heinrich-K. Friedemann-Stock, Leiter des Stuttgarter Büros des Verbands Privater Bauherren (VPB): "Eine solche Sanierung kostet mehrere Zehntausend Euro. Wer so viel investiert, der sollte die Arbeiten gründlich planen und vorbereiten."

Dazu gehören neben dem Sanierungsgutachten eines unabhängigen Bausachverständigen auch mehrere Kostenvoranschläge. "Auf keinen Fall sollten private Bauherren solche großen Aufträge an den Erstbesten vergeben", warnt Bauexperte Friedemann-Stock, "schon gar nicht an eine ihnen unbekannte Firma aus dem Internet. Gute Facharbeit hat immer ihren Preis und ist nicht für Dumpinglohn zu haben."

Bei komplizierten Bausanierungen empfiehlt der VPB grundsätzlich, im Vorfeld einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Er prüft die Situation am Bau und empfiehlt die technisch optimalen Sanierungsschritte. Anhand seiner Expertise kann der Bauherr die notwendigen Arbeiten dann gezielt ausschreiben. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Zwar spart der Bauherr durch das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen noch kein Geld, aber er bekommt einen Überblick über die Marktpreise und kann gegebenenfalls mit Hilfe mehrerer Angebote bei dem von ihm favorisierten Unternehmen nachverhandeln. Maximal zwei Wochen, so weiß der Experte, braucht ein gut geführter Betrieb für ein Angebot.

"Kostenvoranschläge müssen vergleichbar sein", erinnert Bausachverständiger Friedemann-Stock. Der Auftraggeber sollte sich die handwerklichen Leistungen genau beschreiben und die einzelnen technischen Bauteile separat auflisten lassen. "Kostenvoranschläge sind in der Regel gratis, sie gehören zur Akquise", erklärt der Experte. "Muss der Handwerker zur Berechnung des Voranschlages aber erhebliche Vorarbeiten erledigen, dann kann das unter Umständen etwas kosten. Darüber sollten Bauherr und Unternehmer vorher sprechen." 

Kostenvoranschläge bringen Planungssicherheit. Was geschieht aber, wenn der endgültige Preis dann doch erheblich über dem Kostenvoranschlag liegt? "Das kommt leider immer wieder vor", resümiert der Baufachmann Jahrzehnte lange Erfahrung. "Häufig fehlt es an Sorgfalt bei der Einholung des Kostenvoranschlags. Oft beauftragen auch die Bauherren während der Ausführung zusätzliche Leistungen, was dann die Gesamtrechung erheblich verteuert." 

Der Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich eingehalten werden, und je detaillierter er ist, umso leichter ist das auch möglich. "Aber gerade im Altbau", erläutert Bausachverständiger Friedemann-Stock, "weiß man oft nicht, was einen erwartet, bis man mit den Arbeiten begonnen hat. Deshalb ist das Sachverständigengutachten im Vorfeld so wichtig. Zehn Prozent plus oder minus gegenüber dem Kostenvoranschlag liegen aber durchaus im Rahmen."

Kommen dann doch unerwartete Hindernisse beim Umbau hinzu oder werden zusätzliche Bauteile benötigt, dann muss der Handwerker den Bauherrn rechtzeitig darüber informieren und sein Einverständnis holen. 

Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag. Dieser kann auf der Basis des Kostenvoranschlags entweder als Einheitspreisvertrag oder als Pauschalpreisvertrag abgeschlossen werden. Wenn sämtliche Leistungen klar definiert sind und unerwartete Probleme ausgeschlossen, dann bietet der so genannte Pauschalpreisvertrag dem Bauherrn Kostensicherheit. Beim Einheitspreisvertrag werden Leistungen nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet. 

"Der Preis sollte nicht das einzige Argument bei der Auftragsvergabe sein", rät der Bauexperte. "Am zuverlässigsten arbeiten immer wieder heimische Betriebe. Sie sitzen vor Ort, sind immer schnell zur Hand.Außerdem können sie dem Bauherrn Referenzobjekte in der Nähe nennen - und haben einen guten Ruf zu verteidigen."   
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V. unter  www.vpb.de

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VPB rät:
Der Energieausweis wird in diesem Sommer für viele Hausbesitzer Pflicht. Deshalb will mancher Immobilieneigentümer den Frühsommer nutzen und sein Haus energetisch sanieren lassen.

"Vorsicht!", mahnt Heinrich-K. Friedemann-Stock, Leiter des Stuttgarter Büros des Verbands Privater Bauherren (VPB): "Eine solche Sanierung kostet mehrere Zehntausend Euro. Wer so viel investiert, der sollte die Arbeiten gründlich planen und vorbereiten."

Dazu gehören neben dem Sanierungsgutachten eines unabhängigen Bausachverständigen auch mehrere Kostenvoranschläge. "Auf keinen Fall sollten private Bauherren solche großen Aufträge an den Erstbesten vergeben", warnt Bauexperte Friedemann-Stock, "schon gar nicht an eine ihnen unbekannte Firma aus dem Internet. Gute Facharbeit hat immer ihren Preis und ist nicht für Dumpinglohn zu haben."

Bei komplizierten Bausanierungen empfiehlt der VPB grundsätzlich, im Vorfeld einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Er prüft die Situation am Bau und empfiehlt die technisch optimalen Sanierungsschritte. Anhand seiner Expertise kann der Bauherr die notwendigen Arbeiten dann gezielt ausschreiben. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Zwar spart der Bauherr durch das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen noch kein Geld, aber er bekommt einen Überblick über die Marktpreise und kann gegebenenfalls mit Hilfe mehrerer Angebote bei dem von ihm favorisierten Unternehmen nachverhandeln. Maximal zwei Wochen, so weiß der Experte, braucht ein gut geführter Betrieb für ein Angebot.

"Kostenvoranschläge müssen vergleichbar sein", erinnert Bausachverständiger Friedemann-Stock. Der Auftraggeber sollte sich die handwerklichen Leistungen genau beschreiben und die einzelnen technischen Bauteile separat auflisten lassen. "Kostenvoranschläge sind in der Regel gratis, sie gehören zur Akquise", erklärt der Experte. "Muss der Handwerker zur Berechnung des Voranschlages aber erhebliche Vorarbeiten erledigen, dann kann das unter Umständen etwas kosten. Darüber sollten Bauherr und Unternehmer vorher sprechen." 

Kostenvoranschläge bringen Planungssicherheit. Was geschieht aber, wenn der endgültige Preis dann doch erheblich über dem Kostenvoranschlag liegt? "Das kommt leider immer wieder vor", resümiert der Baufachmann Jahrzehnte lange Erfahrung. "Häufig fehlt es an Sorgfalt bei der Einholung des Kostenvoranschlags. Oft beauftragen auch die Bauherren während der Ausführung zusätzliche Leistungen, was dann die Gesamtrechung erheblich verteuert." 

Der Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich eingehalten werden, und je detaillierter er ist, umso leichter ist das auch möglich. "Aber gerade im Altbau", erläutert Bausachverständiger Friedemann-Stock, "weiß man oft nicht, was einen erwartet, bis man mit den Arbeiten begonnen hat. Deshalb ist das Sachverständigengutachten im Vorfeld so wichtig. Zehn Prozent plus oder minus gegenüber dem Kostenvoranschlag liegen aber durchaus im Rahmen."

Kommen dann doch unerwartete Hindernisse beim Umbau hinzu oder werden zusätzliche Bauteile benötigt, dann muss der Handwerker den Bauherrn rechtzeitig darüber informieren und sein Einverständnis holen. 

Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag. Dieser kann auf der Basis des Kostenvoranschlags entweder als Einheitspreisvertrag oder als Pauschalpreisvertrag abgeschlossen werden. Wenn sämtliche Leistungen klar definiert sind und unerwartete Probleme ausgeschlossen, dann bietet der so genannte Pauschalpreisvertrag dem Bauherrn Kostensicherheit. Beim Einheitspreisvertrag werden Leistungen nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet. 

"Der Preis sollte nicht das einzige Argument bei der Auftragsvergabe sein", rät der Bauexperte. "Am zuverlässigsten arbeiten immer wieder heimische Betriebe. Sie sitzen vor Ort, sind immer schnell zur Hand.Außerdem können sie dem Bauherrn Referenzobjekte in der Nähe nennen - und haben einen guten Ruf zu verteidigen."   
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V. unter  www.vpb.de

VPB rät:
Der Energieausweis wird in diesem Sommer für viele Hausbesitzer Pflicht. Deshalb will mancher Immobilieneigentümer den Frühsommer nutzen und sein Haus energetisch sanieren lassen.

"Vorsicht!", mahnt Heinrich-K. Friedemann-Stock, Leiter des Stuttgarter Büros des Verbands Privater Bauherren (VPB): "Eine solche Sanierung kostet mehrere Zehntausend Euro. Wer so viel investiert, der sollte die Arbeiten gründlich planen und vorbereiten."

Dazu gehören neben dem Sanierungsgutachten eines unabhängigen Bausachverständigen auch mehrere Kostenvoranschläge. "Auf keinen Fall sollten private Bauherren solche großen Aufträge an den Erstbesten vergeben", warnt Bauexperte Friedemann-Stock, "schon gar nicht an eine ihnen unbekannte Firma aus dem Internet. Gute Facharbeit hat immer ihren Preis und ist nicht für Dumpinglohn zu haben."

Bei komplizierten Bausanierungen empfiehlt der VPB grundsätzlich, im Vorfeld einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Er prüft die Situation am Bau und empfiehlt die technisch optimalen Sanierungsschritte. Anhand seiner Expertise kann der Bauherr die notwendigen Arbeiten dann gezielt ausschreiben. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Zwar spart der Bauherr durch das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen noch kein Geld, aber er bekommt einen Überblick über die Marktpreise und kann gegebenenfalls mit Hilfe mehrerer Angebote bei dem von ihm favorisierten Unternehmen nachverhandeln. Maximal zwei Wochen, so weiß der Experte, braucht ein gut geführter Betrieb für ein Angebot.

"Kostenvoranschläge müssen vergleichbar sein", erinnert Bausachverständiger Friedemann-Stock. Der Auftraggeber sollte sich die handwerklichen Leistungen genau beschreiben und die einzelnen technischen Bauteile separat auflisten lassen. "Kostenvoranschläge sind in der Regel gratis, sie gehören zur Akquise", erklärt der Experte. "Muss der Handwerker zur Berechnung des Voranschlages aber erhebliche Vorarbeiten erledigen, dann kann das unter Umständen etwas kosten. Darüber sollten Bauherr und Unternehmer vorher sprechen." 

Kostenvoranschläge bringen Planungssicherheit. Was geschieht aber, wenn der endgültige Preis dann doch erheblich über dem Kostenvoranschlag liegt? "Das kommt leider immer wieder vor", resümiert der Baufachmann Jahrzehnte lange Erfahrung. "Häufig fehlt es an Sorgfalt bei der Einholung des Kostenvoranschlags. Oft beauftragen auch die Bauherren während der Ausführung zusätzliche Leistungen, was dann die Gesamtrechung erheblich verteuert." 

Der Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich eingehalten werden, und je detaillierter er ist, umso leichter ist das auch möglich. "Aber gerade im Altbau", erläutert Bausachverständiger Friedemann-Stock, "weiß man oft nicht, was einen erwartet, bis man mit den Arbeiten begonnen hat. Deshalb ist das Sachverständigengutachten im Vorfeld so wichtig. Zehn Prozent plus oder minus gegenüber dem Kostenvoranschlag liegen aber durchaus im Rahmen."

Kommen dann doch unerwartete Hindernisse beim Umbau hinzu oder werden zusätzliche Bauteile benötigt, dann muss der Handwerker den Bauherrn rechtzeitig darüber informieren und sein Einverständnis holen. 

Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag. Dieser kann auf der Basis des Kostenvoranschlags entweder als Einheitspreisvertrag oder als Pauschalpreisvertrag abgeschlossen werden. Wenn sämtliche Leistungen klar definiert sind und unerwartete Probleme ausgeschlossen, dann bietet der so genannte Pauschalpreisvertrag dem Bauherrn Kostensicherheit. Beim Einheitspreisvertrag werden Leistungen nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet. 

"Der Preis sollte nicht das einzige Argument bei der Auftragsvergabe sein", rät der Bauexperte. "Am zuverlässigsten arbeiten immer wieder heimische Betriebe. Sie sitzen vor Ort, sind immer schnell zur Hand.Außerdem können sie dem Bauherrn Referenzobjekte in der Nähe nennen - und haben einen guten Ruf zu verteidigen."   
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V. unter  www.vpb.de

VPB rät:
Der Energieausweis wird in diesem Sommer für viele Hausbesitzer Pflicht. Deshalb will mancher Immobilieneigentümer den Frühsommer nutzen und sein Haus energetisch sanieren lassen.

"Vorsicht!", mahnt Heinrich-K. Friedemann-Stock, Leiter des Stuttgarter Büros des Verbands Privater Bauherren (VPB): "Eine solche Sanierung kostet mehrere Zehntausend Euro. Wer so viel investiert, der sollte die Arbeiten gründlich planen und vorbereiten."

Dazu gehören neben dem Sanierungsgutachten eines unabhängigen Bausachverständigen auch mehrere Kostenvoranschläge. "Auf keinen Fall sollten private Bauherren solche großen Aufträge an den Erstbesten vergeben", warnt Bauexperte Friedemann-Stock, "schon gar nicht an eine ihnen unbekannte Firma aus dem Internet. Gute Facharbeit hat immer ihren Preis und ist nicht für Dumpinglohn zu haben."

Bei komplizierten Bausanierungen empfiehlt der VPB grundsätzlich, im Vorfeld einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Er prüft die Situation am Bau und empfiehlt die technisch optimalen Sanierungsschritte. Anhand seiner Expertise kann der Bauherr die notwendigen Arbeiten dann gezielt ausschreiben. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Zwar spart der Bauherr durch das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen noch kein Geld, aber er bekommt einen Überblick über die Marktpreise und kann gegebenenfalls mit Hilfe mehrerer Angebote bei dem von ihm favorisierten Unternehmen nachverhandeln. Maximal zwei Wochen, so weiß der Experte, braucht ein gut geführter Betrieb für ein Angebot.

"Kostenvoranschläge müssen vergleichbar sein", erinnert Bausachverständiger Friedemann-Stock. Der Auftraggeber sollte sich die handwerklichen Leistungen genau beschreiben und die einzelnen technischen Bauteile separat auflisten lassen. "Kostenvoranschläge sind in der Regel gratis, sie gehören zur Akquise", erklärt der Experte. "Muss der Handwerker zur Berechnung des Voranschlages aber erhebliche Vorarbeiten erledigen, dann kann das unter Umständen etwas kosten. Darüber sollten Bauherr und Unternehmer vorher sprechen." 

Kostenvoranschläge bringen Planungssicherheit. Was geschieht aber, wenn der endgültige Preis dann doch erheblich über dem Kostenvoranschlag liegt? "Das kommt leider immer wieder vor", resümiert der Baufachmann Jahrzehnte lange Erfahrung. "Häufig fehlt es an Sorgfalt bei der Einholung des Kostenvoranschlags. Oft beauftragen auch die Bauherren während der Ausführung zusätzliche Leistungen, was dann die Gesamtrechung erheblich verteuert." 

Der Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich eingehalten werden, und je detaillierter er ist, umso leichter ist das auch möglich. "Aber gerade im Altbau", erläutert Bausachverständiger Friedemann-Stock, "weiß man oft nicht, was einen erwartet, bis man mit den Arbeiten begonnen hat. Deshalb ist das Sachverständigengutachten im Vorfeld so wichtig. Zehn Prozent plus oder minus gegenüber dem Kostenvoranschlag liegen aber durchaus im Rahmen."

Kommen dann doch unerwartete Hindernisse beim Umbau hinzu oder werden zusätzliche Bauteile benötigt, dann muss der Handwerker den Bauherrn rechtzeitig darüber informieren und sein Einverständnis holen. 

Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag. Dieser kann auf der Basis des Kostenvoranschlags entweder als Einheitspreisvertrag oder als Pauschalpreisvertrag abgeschlossen werden. Wenn sämtliche Leistungen klar definiert sind und unerwartete Probleme ausgeschlossen, dann bietet der so genannte Pauschalpreisvertrag dem Bauherrn Kostensicherheit. Beim Einheitspreisvertrag werden Leistungen nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet. 

"Der Preis sollte nicht das einzige Argument bei der Auftragsvergabe sein", rät der Bauexperte. "Am zuverlässigsten arbeiten immer wieder heimische Betriebe. Sie sitzen vor Ort, sind immer schnell zur Hand.Außerdem können sie dem Bauherrn Referenzobjekte in der Nähe nennen - und haben einen guten Ruf zu verteidigen."   
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V. unter  www.vpb.de

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