Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte nicht nur nach Aussicht und Lage entscheiden, sondern auch prüfen, was er auf dem Areal überhaupt bauen darf. Nicht jedes Traumgrundstück lässt sich nach Belieben nutzen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren(VPB) hin.

Die meisten Bebauungspläne schreiben Geschosshöhen und Grundflächen genau vor, viele auch die Firstrichtung und Dachneigung, andere sogar die Ziegelfarben und Fassadenbaustoffe. Gemeinden, die es mit der Bauleitplanung genau nehmen, erlassen oft auch eine Gestaltungssatzung in der die Gestaltung von Einfriedungen und Carports oder die Auswahl von Pflanzen im Vorgarten genau vorgeschrieben werden. Nicht jeder mag sich solchem Diktat unterwerfen. Deshalb lohnt der Blick in den Bebauungsplan, den jeder beim zuständigen Bauamt einsehen kann.

Gut beraten ist, wer dabei auch gleich prüft, welche Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten sein zukünftiger Nachbar noch hat. Kann er sein zierliches Haus noch aufstocken und vergrößern? Unter Umständen ist dann die schöne Aussicht endgültig perdu.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.


News rund um diesen Eintrag.

Erhöhte Förderungen von Baubegleitungen...

Bauherren, die den energetischen Zustand ihres Hauses durch einzelne Maßnahmen wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle verbessern wollen, erhalten künftig mehr Geld vom Staat, wenn sie die Baumaßnahme durch einen Experten begleiten lassen. Die qualifizierte Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert.


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Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte nicht nur nach Aussicht und Lage entscheiden, sondern auch prüfen, was er auf dem Areal überhaupt bauen darf. Nicht jedes Traumgrundstück lässt sich nach Belieben nutzen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren(VPB) hin.

Die meisten Bebauungspläne schreiben Geschosshöhen und Grundflächen genau vor, viele auch die Firstrichtung und Dachneigung, andere sogar die Ziegelfarben und Fassadenbaustoffe. Gemeinden, die es mit der Bauleitplanung genau nehmen, erlassen oft auch eine Gestaltungssatzung in der die Gestaltung von Einfriedungen und Carports oder die Auswahl von Pflanzen im Vorgarten genau vorgeschrieben werden. Nicht jeder mag sich solchem Diktat unterwerfen. Deshalb lohnt der Blick in den Bebauungsplan, den jeder beim zuständigen Bauamt einsehen kann.

Gut beraten ist, wer dabei auch gleich prüft, welche Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten sein zukünftiger Nachbar noch hat. Kann er sein zierliches Haus noch aufstocken und vergrößern? Unter Umständen ist dann die schöne Aussicht endgültig perdu.

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Erhöhte Förderungen von Baubegleitungen...

Bauherren, die den energetischen Zustand ihres Hauses durch einzelne Maßnahmen wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle verbessern wollen, erhalten künftig mehr Geld vom Staat, wenn sie die Baumaßnahme durch einen Experten begleiten lassen. Die qualifizierte Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert.


Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte nicht nur nach Aussicht und Lage entscheiden, sondern auch prüfen, was er auf dem Areal überhaupt bauen darf. Nicht jedes Traumgrundstück lässt sich nach Belieben nutzen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren(VPB) hin.

Die meisten Bebauungspläne schreiben Geschosshöhen und Grundflächen genau vor, viele auch die Firstrichtung und Dachneigung, andere sogar die Ziegelfarben und Fassadenbaustoffe. Gemeinden, die es mit der Bauleitplanung genau nehmen, erlassen oft auch eine Gestaltungssatzung in der die Gestaltung von Einfriedungen und Carports oder die Auswahl von Pflanzen im Vorgarten genau vorgeschrieben werden. Nicht jeder mag sich solchem Diktat unterwerfen. Deshalb lohnt der Blick in den Bebauungsplan, den jeder beim zuständigen Bauamt einsehen kann.

Gut beraten ist, wer dabei auch gleich prüft, welche Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten sein zukünftiger Nachbar noch hat. Kann er sein zierliches Haus noch aufstocken und vergrößern? Unter Umständen ist dann die schöne Aussicht endgültig perdu.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.


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Bauherren, die den energetischen Zustand ihres Hauses durch einzelne Maßnahmen wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle verbessern wollen, erhalten künftig mehr Geld vom Staat, wenn sie die Baumaßnahme durch einen Experten begleiten lassen. Die qualifizierte Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert.


Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte nicht nur nach Aussicht und Lage entscheiden, sondern auch prüfen, was er auf dem Areal überhaupt bauen darf. Nicht jedes Traumgrundstück lässt sich nach Belieben nutzen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren(VPB) hin.

Die meisten Bebauungspläne schreiben Geschosshöhen und Grundflächen genau vor, viele auch die Firstrichtung und Dachneigung, andere sogar die Ziegelfarben und Fassadenbaustoffe. Gemeinden, die es mit der Bauleitplanung genau nehmen, erlassen oft auch eine Gestaltungssatzung in der die Gestaltung von Einfriedungen und Carports oder die Auswahl von Pflanzen im Vorgarten genau vorgeschrieben werden. Nicht jeder mag sich solchem Diktat unterwerfen. Deshalb lohnt der Blick in den Bebauungsplan, den jeder beim zuständigen Bauamt einsehen kann.

Gut beraten ist, wer dabei auch gleich prüft, welche Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten sein zukünftiger Nachbar noch hat. Kann er sein zierliches Haus noch aufstocken und vergrößern? Unter Umständen ist dann die schöne Aussicht endgültig perdu.

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Erhöhte Förderungen von Baubegleitungen...

Bauherren, die den energetischen Zustand ihres Hauses durch einzelne Maßnahmen wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle verbessern wollen, erhalten künftig mehr Geld vom Staat, wenn sie die Baumaßnahme durch einen Experten begleiten lassen. Die qualifizierte Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert.


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