BERLIN. Wer seit dem 1. Januar 2009 neu baut, der muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetzes, kurz EEWärmeG, einhalten. Außerdem muss sein Neubau der aktuellen Energieeinsparverordnung entsprechen. Zurzeit gilt noch die EnEV 2007, die aber im Laufe des Jahres novelliert werden soll.
„Bauen ist jetzt besonders günstig“
Die Zinsen sind niedrig und der Bund hat die Zuschüsse für energiesparendes Bauen gemäß EnEV 2007 noch einmal kräftig erhöht. Bauherren sollten diese Chancen nutzen, aber gleichzeitig auch besonders aufpassen“, warnt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB), „damit ihr neues Haus zum Schluss auch den dann geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Dies gilt besonders für die Käufer schlüsselfertiger Häuser.
Während beim konventionellen Hausbau der Architekt auf die Einhaltung aller Vorschriften achtet und seinen Bauherrn vor Schaden bewahrt, kommt es beim Schlüsselfertighaus immer darauf an, was im Vertrag ausgehandelt wurde. Und dort, so die langjährige Erfahrung des Verbraucherschutzverbandes, taucht häufig der Passus auf, es gelte „die bei Vertragabschluss gültige Energieeinsparverordnung“.
Das kann tückisch für den Bauherren werden: Verzögert sich nämlich der Baubeginn und tritt nach Vertragsschluss - aber noch vor Stellung des Bauantrags oder dem Eingang der Bauanzeige bei der zuständigen Behörde - die neue Energieeinsparverordnung in Kraft, dann muss der Neubau auch der novellierten Verordnung entsprechen. Die dann gegenüber der ursprünglichen Planung nötigen zusätzlichen Energiesparmaßnahmen verteuern den Neubau im Nachhinein. Der Streit darüber, wer die Kosten dafür trägt – Käufer oder Bauunternehmer - ist programmiert.
„Gerade in diesem Jahr kann das vielen Hauskäufern passieren“, warnt Bauherrenberater Thomas Penningh. „Sie haben möglicherweise noch im Herbst 2008 den Bauvertrag abgeschlossen und dabei weder die Vorgaben des seit Jahresbeginn geltenden EEWärmeG noch die kommende EnEV-Novelle bedacht.