Bestwig. Wer in der Gemeinde Bestwig neue Flächen für eine Windkraft-Nutzung erschließen möchte, muss dafür zunächst umfangreiche Voruntersuchungen für das gesamte Gemeindegebiet anstellen - und das auf eigenes - finanzielles - Risiko. Die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses bekräftigten in ihrer jüngsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss der Bürgervertretung.  

Konkreter Anlass: Ein Unternehmen hatte die Gemeinde Bestwig um Unterstützung bei einem Vorhaben gebeten, ein Windrad auf dem Surenberg bei Nuttlar zu errichten - falls die Stadt Olsberg auf der anderen Seite der Gemeinde-Grenze bei Antfeld eine Vorrangzone für bis zu 13 Windräder ausweist. Derzeit prüft die Olsberger Stadtverwaltung, ob die Voraussetzungen für eine solche Konzentrationszone vorliegen. Das Ergebnis ist noch offen. „Sollte bei Antfeld ein Windpark entstehen, könnte auf Bestwiger Seite das Windrad ,angedockt‘ werden“, erläuterte Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes, die Idee das Unternehmens.  

Allerdings: Ausschussmitglieder sowohl auf Seiten der CDU wie auch bei der SPD sahen das Vorhaben kritisch. Zum einen sei es noch völlig offen, ob in der Stadt Olsberg ein „Windpark Antfeld“ überhaupt zur Umsetzung komme. Und zum anderen schätze man das Vorhaben auf Nuttlarer Seite als rechtlich nicht haltbar ein. Denn in der Gemeinde Bestwig gebe es bereits zwei Konzentrationszonen für Windkraft: „Einzelanträge für Anlagen an anderen Stellen sind deshalb im Außenbereich derzeit nicht zulässig“, unterstrich Jörg Stralka. Zumindest gelte das, so lange potenzielle Interessenten nicht umfangreiche - und teure - Voruntersuchungen anstellen und die Gemeinde auf dieser Basis weitere Vorrangflächen für Windenergie ausweist.  

In einer so genannten „Potenzialflächenanalyse“ müsste dann nachgewiesen, werden, dass Windräder an dieser Stelle rechtlich - und ökologisch - machbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt der Investor auf seinen Kosten für die Untersuchung sitzen. Man bleibe bei der bisherigen Linie, unterstrich Bürgermeister Ralf Péus: „Wenn ein Investor etwas von uns will, soll er zunächst eine Potenzialflächenanalyse vorlegen.“ Und falls das Unternehmen prüfen möchte, ob das „Andocken“ an eine Vorrangzone auch ohne solche Voruntersuchungen rechtlich möglich sei, sei es Sache des Investors, selbst den Kontakt zur Arnsberger Bezirksregierung zu suchen.  

Mit den derzeitigen zwei Vorrangzonen im Gemeindegebiet habe sich die Gemeinde Bestwig „frühzeitig und ehrlich“ dem Thema Windkraft gestellt, unterstreicht Jörg Stralka. Vor weiteren planerischen Schritten möchte die Gemeindeverwaltung nun zunächst abwarten und bewerten, in welcher Form der Landesentwicklungsplan und der neue Regionalplan das Thema Windkraft darstellen. - Jörg Stralka: „Unser Ziel muss es sein, Bürgern wie Investoren größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten.“

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Bestwig. Wer in der Gemeinde Bestwig neue Flächen für eine Windkraft-Nutzung erschließen möchte, muss dafür zunächst umfangreiche Voruntersuchungen für das gesamte Gemeindegebiet anstellen - und das auf eigenes - finanzielles - Risiko. Die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses bekräftigten in ihrer jüngsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss der Bürgervertretung.  

Konkreter Anlass: Ein Unternehmen hatte die Gemeinde Bestwig um Unterstützung bei einem Vorhaben gebeten, ein Windrad auf dem Surenberg bei Nuttlar zu errichten - falls die Stadt Olsberg auf der anderen Seite der Gemeinde-Grenze bei Antfeld eine Vorrangzone für bis zu 13 Windräder ausweist. Derzeit prüft die Olsberger Stadtverwaltung, ob die Voraussetzungen für eine solche Konzentrationszone vorliegen. Das Ergebnis ist noch offen. „Sollte bei Antfeld ein Windpark entstehen, könnte auf Bestwiger Seite das Windrad ,angedockt‘ werden“, erläuterte Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes, die Idee das Unternehmens.  

Allerdings: Ausschussmitglieder sowohl auf Seiten der CDU wie auch bei der SPD sahen das Vorhaben kritisch. Zum einen sei es noch völlig offen, ob in der Stadt Olsberg ein „Windpark Antfeld“ überhaupt zur Umsetzung komme. Und zum anderen schätze man das Vorhaben auf Nuttlarer Seite als rechtlich nicht haltbar ein. Denn in der Gemeinde Bestwig gebe es bereits zwei Konzentrationszonen für Windkraft: „Einzelanträge für Anlagen an anderen Stellen sind deshalb im Außenbereich derzeit nicht zulässig“, unterstrich Jörg Stralka. Zumindest gelte das, so lange potenzielle Interessenten nicht umfangreiche - und teure - Voruntersuchungen anstellen und die Gemeinde auf dieser Basis weitere Vorrangflächen für Windenergie ausweist.  

In einer so genannten „Potenzialflächenanalyse“ müsste dann nachgewiesen, werden, dass Windräder an dieser Stelle rechtlich - und ökologisch - machbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt der Investor auf seinen Kosten für die Untersuchung sitzen. Man bleibe bei der bisherigen Linie, unterstrich Bürgermeister Ralf Péus: „Wenn ein Investor etwas von uns will, soll er zunächst eine Potenzialflächenanalyse vorlegen.“ Und falls das Unternehmen prüfen möchte, ob das „Andocken“ an eine Vorrangzone auch ohne solche Voruntersuchungen rechtlich möglich sei, sei es Sache des Investors, selbst den Kontakt zur Arnsberger Bezirksregierung zu suchen.  

Mit den derzeitigen zwei Vorrangzonen im Gemeindegebiet habe sich die Gemeinde Bestwig „frühzeitig und ehrlich“ dem Thema Windkraft gestellt, unterstreicht Jörg Stralka. Vor weiteren planerischen Schritten möchte die Gemeindeverwaltung nun zunächst abwarten und bewerten, in welcher Form der Landesentwicklungsplan und der neue Regionalplan das Thema Windkraft darstellen. - Jörg Stralka: „Unser Ziel muss es sein, Bürgern wie Investoren größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten.“

Bestwig. Wer in der Gemeinde Bestwig neue Flächen für eine Windkraft-Nutzung erschließen möchte, muss dafür zunächst umfangreiche Voruntersuchungen für das gesamte Gemeindegebiet anstellen - und das auf eigenes - finanzielles - Risiko. Die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses bekräftigten in ihrer jüngsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss der Bürgervertretung.  

Konkreter Anlass: Ein Unternehmen hatte die Gemeinde Bestwig um Unterstützung bei einem Vorhaben gebeten, ein Windrad auf dem Surenberg bei Nuttlar zu errichten - falls die Stadt Olsberg auf der anderen Seite der Gemeinde-Grenze bei Antfeld eine Vorrangzone für bis zu 13 Windräder ausweist. Derzeit prüft die Olsberger Stadtverwaltung, ob die Voraussetzungen für eine solche Konzentrationszone vorliegen. Das Ergebnis ist noch offen. „Sollte bei Antfeld ein Windpark entstehen, könnte auf Bestwiger Seite das Windrad ,angedockt‘ werden“, erläuterte Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes, die Idee das Unternehmens.  

Allerdings: Ausschussmitglieder sowohl auf Seiten der CDU wie auch bei der SPD sahen das Vorhaben kritisch. Zum einen sei es noch völlig offen, ob in der Stadt Olsberg ein „Windpark Antfeld“ überhaupt zur Umsetzung komme. Und zum anderen schätze man das Vorhaben auf Nuttlarer Seite als rechtlich nicht haltbar ein. Denn in der Gemeinde Bestwig gebe es bereits zwei Konzentrationszonen für Windkraft: „Einzelanträge für Anlagen an anderen Stellen sind deshalb im Außenbereich derzeit nicht zulässig“, unterstrich Jörg Stralka. Zumindest gelte das, so lange potenzielle Interessenten nicht umfangreiche - und teure - Voruntersuchungen anstellen und die Gemeinde auf dieser Basis weitere Vorrangflächen für Windenergie ausweist.  

In einer so genannten „Potenzialflächenanalyse“ müsste dann nachgewiesen, werden, dass Windräder an dieser Stelle rechtlich - und ökologisch - machbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt der Investor auf seinen Kosten für die Untersuchung sitzen. Man bleibe bei der bisherigen Linie, unterstrich Bürgermeister Ralf Péus: „Wenn ein Investor etwas von uns will, soll er zunächst eine Potenzialflächenanalyse vorlegen.“ Und falls das Unternehmen prüfen möchte, ob das „Andocken“ an eine Vorrangzone auch ohne solche Voruntersuchungen rechtlich möglich sei, sei es Sache des Investors, selbst den Kontakt zur Arnsberger Bezirksregierung zu suchen.  

Mit den derzeitigen zwei Vorrangzonen im Gemeindegebiet habe sich die Gemeinde Bestwig „frühzeitig und ehrlich“ dem Thema Windkraft gestellt, unterstreicht Jörg Stralka. Vor weiteren planerischen Schritten möchte die Gemeindeverwaltung nun zunächst abwarten und bewerten, in welcher Form der Landesentwicklungsplan und der neue Regionalplan das Thema Windkraft darstellen. - Jörg Stralka: „Unser Ziel muss es sein, Bürgern wie Investoren größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten.“

Bestwig. Wer in der Gemeinde Bestwig neue Flächen für eine Windkraft-Nutzung erschließen möchte, muss dafür zunächst umfangreiche Voruntersuchungen für das gesamte Gemeindegebiet anstellen - und das auf eigenes - finanzielles - Risiko. Die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses bekräftigten in ihrer jüngsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss der Bürgervertretung.  

Konkreter Anlass: Ein Unternehmen hatte die Gemeinde Bestwig um Unterstützung bei einem Vorhaben gebeten, ein Windrad auf dem Surenberg bei Nuttlar zu errichten - falls die Stadt Olsberg auf der anderen Seite der Gemeinde-Grenze bei Antfeld eine Vorrangzone für bis zu 13 Windräder ausweist. Derzeit prüft die Olsberger Stadtverwaltung, ob die Voraussetzungen für eine solche Konzentrationszone vorliegen. Das Ergebnis ist noch offen. „Sollte bei Antfeld ein Windpark entstehen, könnte auf Bestwiger Seite das Windrad ,angedockt‘ werden“, erläuterte Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes, die Idee das Unternehmens.  

Allerdings: Ausschussmitglieder sowohl auf Seiten der CDU wie auch bei der SPD sahen das Vorhaben kritisch. Zum einen sei es noch völlig offen, ob in der Stadt Olsberg ein „Windpark Antfeld“ überhaupt zur Umsetzung komme. Und zum anderen schätze man das Vorhaben auf Nuttlarer Seite als rechtlich nicht haltbar ein. Denn in der Gemeinde Bestwig gebe es bereits zwei Konzentrationszonen für Windkraft: „Einzelanträge für Anlagen an anderen Stellen sind deshalb im Außenbereich derzeit nicht zulässig“, unterstrich Jörg Stralka. Zumindest gelte das, so lange potenzielle Interessenten nicht umfangreiche - und teure - Voruntersuchungen anstellen und die Gemeinde auf dieser Basis weitere Vorrangflächen für Windenergie ausweist.  

In einer so genannten „Potenzialflächenanalyse“ müsste dann nachgewiesen, werden, dass Windräder an dieser Stelle rechtlich - und ökologisch - machbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt der Investor auf seinen Kosten für die Untersuchung sitzen. Man bleibe bei der bisherigen Linie, unterstrich Bürgermeister Ralf Péus: „Wenn ein Investor etwas von uns will, soll er zunächst eine Potenzialflächenanalyse vorlegen.“ Und falls das Unternehmen prüfen möchte, ob das „Andocken“ an eine Vorrangzone auch ohne solche Voruntersuchungen rechtlich möglich sei, sei es Sache des Investors, selbst den Kontakt zur Arnsberger Bezirksregierung zu suchen.  

Mit den derzeitigen zwei Vorrangzonen im Gemeindegebiet habe sich die Gemeinde Bestwig „frühzeitig und ehrlich“ dem Thema Windkraft gestellt, unterstreicht Jörg Stralka. Vor weiteren planerischen Schritten möchte die Gemeindeverwaltung nun zunächst abwarten und bewerten, in welcher Form der Landesentwicklungsplan und der neue Regionalplan das Thema Windkraft darstellen. - Jörg Stralka: „Unser Ziel muss es sein, Bürgern wie Investoren größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten.“

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