Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) bis maximal 480 Euro pro Jahr. Für diese kann der Sparer beim Finanzamt eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Mit neun Prozent gefördert werden jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro, das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer zum Gehalt keine zusätzlichen vL erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts vom Arbeitgeber als vL gekennzeichnet direkt auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 17.900 Euro (Singles) nicht überschreiten. Bei Zusammenveranlagung sind es 35.800 Euro.

Gänzlich unabhängig von Einkommensgrenzen ist die neue Wohn-Riester-Förderung. Wer eine selbstgenutzte Immobilie baut oder kauft, erhält für die Tilgungsbeiträge seines zertifizierten Darlehensvertrages die selben Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile wie für Geld-Riesterverträge. Auch Sparleistungen auf Riester-Bausparverträge werden gefördert. Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro im Jahr, für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, 185 Euro, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Die vollen Zulagen bekommt, wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlt.

Haus am Hang
Mit Wohn-Riester in die eigenen 4 Wände. Foto: LBS


Für junge Riester-Bausparer, die zu Beginn des Jahres noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es noch einmal 200 Euro extra. Dieser Starter-Bonus wird einmalig gewährt und zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben – so können sich junge Sparer zum Start über bis zu 354 Euro Zulagen freuen.

„Die staatlichen Prämien können im Falle der WoP und Riester-Zulagen bis zu zwei Jahre nach Ende des Sparjahres beantragt werden, bei der Arbeitnehmer-Sparzulage sind es sogar vier Jahre“, so Schröder.


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Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) bis maximal 480 Euro pro Jahr. Für diese kann der Sparer beim Finanzamt eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Mit neun Prozent gefördert werden jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro, das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer zum Gehalt keine zusätzlichen vL erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts vom Arbeitgeber als vL gekennzeichnet direkt auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 17.900 Euro (Singles) nicht überschreiten. Bei Zusammenveranlagung sind es 35.800 Euro.

Gänzlich unabhängig von Einkommensgrenzen ist die neue Wohn-Riester-Förderung. Wer eine selbstgenutzte Immobilie baut oder kauft, erhält für die Tilgungsbeiträge seines zertifizierten Darlehensvertrages die selben Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile wie für Geld-Riesterverträge. Auch Sparleistungen auf Riester-Bausparverträge werden gefördert. Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro im Jahr, für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, 185 Euro, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Die vollen Zulagen bekommt, wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlt.

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Mit Wohn-Riester in die eigenen 4 Wände. Foto: LBS


Für junge Riester-Bausparer, die zu Beginn des Jahres noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es noch einmal 200 Euro extra. Dieser Starter-Bonus wird einmalig gewährt und zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben – so können sich junge Sparer zum Start über bis zu 354 Euro Zulagen freuen.

„Die staatlichen Prämien können im Falle der WoP und Riester-Zulagen bis zu zwei Jahre nach Ende des Sparjahres beantragt werden, bei der Arbeitnehmer-Sparzulage sind es sogar vier Jahre“, so Schröder.


Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) bis maximal 480 Euro pro Jahr. Für diese kann der Sparer beim Finanzamt eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Mit neun Prozent gefördert werden jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro, das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer zum Gehalt keine zusätzlichen vL erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts vom Arbeitgeber als vL gekennzeichnet direkt auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 17.900 Euro (Singles) nicht überschreiten. Bei Zusammenveranlagung sind es 35.800 Euro.

Gänzlich unabhängig von Einkommensgrenzen ist die neue Wohn-Riester-Förderung. Wer eine selbstgenutzte Immobilie baut oder kauft, erhält für die Tilgungsbeiträge seines zertifizierten Darlehensvertrages die selben Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile wie für Geld-Riesterverträge. Auch Sparleistungen auf Riester-Bausparverträge werden gefördert. Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro im Jahr, für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, 185 Euro, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Die vollen Zulagen bekommt, wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlt.

Haus am Hang
Mit Wohn-Riester in die eigenen 4 Wände. Foto: LBS


Für junge Riester-Bausparer, die zu Beginn des Jahres noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es noch einmal 200 Euro extra. Dieser Starter-Bonus wird einmalig gewährt und zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben – so können sich junge Sparer zum Start über bis zu 354 Euro Zulagen freuen.

„Die staatlichen Prämien können im Falle der WoP und Riester-Zulagen bis zu zwei Jahre nach Ende des Sparjahres beantragt werden, bei der Arbeitnehmer-Sparzulage sind es sogar vier Jahre“, so Schröder.


Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) bis maximal 480 Euro pro Jahr. Für diese kann der Sparer beim Finanzamt eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Mit neun Prozent gefördert werden jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro, das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer zum Gehalt keine zusätzlichen vL erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts vom Arbeitgeber als vL gekennzeichnet direkt auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 17.900 Euro (Singles) nicht überschreiten. Bei Zusammenveranlagung sind es 35.800 Euro.

Gänzlich unabhängig von Einkommensgrenzen ist die neue Wohn-Riester-Förderung. Wer eine selbstgenutzte Immobilie baut oder kauft, erhält für die Tilgungsbeiträge seines zertifizierten Darlehensvertrages die selben Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile wie für Geld-Riesterverträge. Auch Sparleistungen auf Riester-Bausparverträge werden gefördert. Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro im Jahr, für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, 185 Euro, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Die vollen Zulagen bekommt, wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlt.

Haus am Hang
Mit Wohn-Riester in die eigenen 4 Wände. Foto: LBS


Für junge Riester-Bausparer, die zu Beginn des Jahres noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es noch einmal 200 Euro extra. Dieser Starter-Bonus wird einmalig gewährt und zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben – so können sich junge Sparer zum Start über bis zu 354 Euro Zulagen freuen.

„Die staatlichen Prämien können im Falle der WoP und Riester-Zulagen bis zu zwei Jahre nach Ende des Sparjahres beantragt werden, bei der Arbeitnehmer-Sparzulage sind es sogar vier Jahre“, so Schröder.


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