Seit dem 01. August 2016 gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Förderungen für die Heizungsmodernisierung in Gebäuden. Die Förderung ist bis zum Jahr 2020 angesetzt und beträgt bis zu 30% auf die Nettokosten für Material und professionelle Installation.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen sowie der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. In Verbindung mit dem Hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden.

Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von folgenden Oventrop-Produkten: 

  1. Voreinstellbare Thermostatventile 
  2. Einzelraumtemperaturregler 
  3. Strangventile 
  4. Technik zur Volumenstromregelung
  5. Separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
  6. Pufferspeicher  
  7. Kessel-Anbindesystem mit Hocheffizienzpumpe 

Wer jetzt seine Heizung mit Oventrop modernisiert, profitiert doppelt: mit moderner und energieeffizienter Oventrop Armaturen- und Systemtechnik lassen sich bereits mit „gering investiven Maßnahmen“ Einsparungen von bis zu 21% erzielen* plus die neue BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“ von bis zu 30%. Die kompletten Informationen und Antragsunterlagen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.bafa.de.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten und max. 25.000 Euro. 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (Bedingungen der  „De-minimis“-Beihilfe müssen erfüllt sein)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden, welche mindestens zwei Jahre installiert ist.
  • Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.
  • Die Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.
  • Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.
  • Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Sie dürfen nicht weiterverkauft werden.
  • Die Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch ein anderes Förderprogramm gefördert werden.
  • Die für die durchgeführte Maßnahme entstandenen Kosten dürfen nicht steuerlich nach §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) geltend gemacht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Fachinstallateur oder unter www.heizungsförderung.de.

Heizungsförderung aus einer Hand.

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Seit dem 01. August 2016 gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Förderungen für die Heizungsmodernisierung in Gebäuden. Die Förderung ist bis zum Jahr 2020 angesetzt und beträgt bis zu 30% auf die Nettokosten für Material und professionelle Installation.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen sowie der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. In Verbindung mit dem Hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden.

Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von folgenden Oventrop-Produkten: 

  1. Voreinstellbare Thermostatventile 
  2. Einzelraumtemperaturregler 
  3. Strangventile 
  4. Technik zur Volumenstromregelung
  5. Separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
  6. Pufferspeicher  
  7. Kessel-Anbindesystem mit Hocheffizienzpumpe 

Wer jetzt seine Heizung mit Oventrop modernisiert, profitiert doppelt: mit moderner und energieeffizienter Oventrop Armaturen- und Systemtechnik lassen sich bereits mit „gering investiven Maßnahmen“ Einsparungen von bis zu 21% erzielen* plus die neue BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“ von bis zu 30%. Die kompletten Informationen und Antragsunterlagen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.bafa.de.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten und max. 25.000 Euro. 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (Bedingungen der  „De-minimis“-Beihilfe müssen erfüllt sein)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden, welche mindestens zwei Jahre installiert ist.
  • Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.
  • Die Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.
  • Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.
  • Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Sie dürfen nicht weiterverkauft werden.
  • Die Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch ein anderes Förderprogramm gefördert werden.
  • Die für die durchgeführte Maßnahme entstandenen Kosten dürfen nicht steuerlich nach §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) geltend gemacht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Fachinstallateur oder unter www.heizungsförderung.de.

Heizungsförderung aus einer Hand.

Seit dem 01. August 2016 gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Förderungen für die Heizungsmodernisierung in Gebäuden. Die Förderung ist bis zum Jahr 2020 angesetzt und beträgt bis zu 30% auf die Nettokosten für Material und professionelle Installation.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen sowie der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. In Verbindung mit dem Hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden.

Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von folgenden Oventrop-Produkten: 

  1. Voreinstellbare Thermostatventile 
  2. Einzelraumtemperaturregler 
  3. Strangventile 
  4. Technik zur Volumenstromregelung
  5. Separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
  6. Pufferspeicher  
  7. Kessel-Anbindesystem mit Hocheffizienzpumpe 

Wer jetzt seine Heizung mit Oventrop modernisiert, profitiert doppelt: mit moderner und energieeffizienter Oventrop Armaturen- und Systemtechnik lassen sich bereits mit „gering investiven Maßnahmen“ Einsparungen von bis zu 21% erzielen* plus die neue BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“ von bis zu 30%. Die kompletten Informationen und Antragsunterlagen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.bafa.de.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten und max. 25.000 Euro. 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (Bedingungen der  „De-minimis“-Beihilfe müssen erfüllt sein)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden, welche mindestens zwei Jahre installiert ist.
  • Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.
  • Die Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.
  • Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.
  • Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Sie dürfen nicht weiterverkauft werden.
  • Die Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch ein anderes Förderprogramm gefördert werden.
  • Die für die durchgeführte Maßnahme entstandenen Kosten dürfen nicht steuerlich nach §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) geltend gemacht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Fachinstallateur oder unter www.heizungsförderung.de.

Heizungsförderung aus einer Hand.

Seit dem 01. August 2016 gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Förderungen für die Heizungsmodernisierung in Gebäuden. Die Förderung ist bis zum Jahr 2020 angesetzt und beträgt bis zu 30% auf die Nettokosten für Material und professionelle Installation.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen sowie der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. In Verbindung mit dem Hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden.

Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von folgenden Oventrop-Produkten: 

  1. Voreinstellbare Thermostatventile 
  2. Einzelraumtemperaturregler 
  3. Strangventile 
  4. Technik zur Volumenstromregelung
  5. Separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
  6. Pufferspeicher  
  7. Kessel-Anbindesystem mit Hocheffizienzpumpe 

Wer jetzt seine Heizung mit Oventrop modernisiert, profitiert doppelt: mit moderner und energieeffizienter Oventrop Armaturen- und Systemtechnik lassen sich bereits mit „gering investiven Maßnahmen“ Einsparungen von bis zu 21% erzielen* plus die neue BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“ von bis zu 30%. Die kompletten Informationen und Antragsunterlagen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.bafa.de.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten und max. 25.000 Euro. 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (Bedingungen der  „De-minimis“-Beihilfe müssen erfüllt sein)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden, welche mindestens zwei Jahre installiert ist.
  • Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.
  • Die Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.
  • Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.
  • Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Sie dürfen nicht weiterverkauft werden.
  • Die Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch ein anderes Förderprogramm gefördert werden.
  • Die für die durchgeführte Maßnahme entstandenen Kosten dürfen nicht steuerlich nach §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) geltend gemacht werden.

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