Um unsere Umwelt zu schonen und die Nutzung von “Erneuerbaren Energien” voran zu treiben, hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres erheblich verbesserte Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese Programme bieten Vorteile, wenn Hausbesitzer und Bauherren ihre Immobilie energetisch nach den neuesten Erkenntnissen ausstatten.

Es gibt 3 Arten von Förderungsmöglichkeiten.

1. Die Basis-Förderung
2. Die Bonus-Förderung
3. Die Innovations -Förderung

Weiterhin können Zinsverbilligte Darlehen über das KfW Programm Erneuerbare Energien beantragt werden.

Die Förderung von Holzheizungen:

Basisförderung Zuschuss 
36,- €   je kW, mindestens
1.000 € für Pelletöfen mit Wassertasche
2.000 € für Pelletkessel
2.500 € für Pelletkessel mit Pufferspeicher
Für Anlagen von 5-100 kW (auch Pellet-Scheitholz-Kombikessel)
1.000 € je Anlage für Hackschnitzelheizkessel mit Pufferspeicher von 5-100 kW
1.125 € je Anlage für Scheitholzvergaserkessel von 15 bis 50 kW

Bonusförderung
750 € bei Einbau einer Solarkollektoranlage, die über dieses Programm gefördert wird
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
200 € für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
500 € für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung (Partikelabscheider) oder Effizienzsteigerung (Brennwertnutzung).
Zinsverbilligte Darlehn
Programm “ Wohnraum Modernisieren” 

Für bestehende Wohngebäude
Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.

Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden      und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)
Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit. (Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich

Förderung von Solarthermischen Anlagen:

Basisförderung Zuschuss
60 € je m2 Kollektorfläche, mind. 410 € für Anlagen zur Warmwasserbereitung 105 € je m2 Kollektorfläche  für Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung. Anlagen größer als 40 m2 in Ein- und Zweifamilienhäusern werden ab dem 41. m2 mit 45 € je m2 gefördert.
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
45 € je m2 Kollektorfläche für Erweiterungen von Solaranlagen.

Bonusförderung
705 € für den Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas, wenn gleichzeitig eine solarkollektoranlage zur kombinierten warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert wurde (befristet bis 30.06.2008). 705 € bei gleichzeitigem Einbau eines Pellet-,Hackschnitzelkessels, einer Holzvergaseranlage oder Wärmepumpe, die über dieses Programm gefördert wird
50 € für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
200 € für besonder effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
210 € je m2 Kollektorfläche für besonders innovative Anlagen einer Kollektorfläche von 20 bis 40 m2.
Näheres regelt ein Erlass vom 17.04.2007. Der Förderantrag ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen.

Zinsverbilligte Darlehen
Für bestehende Wohngebäude Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.
Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)

Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit.(Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich.

Quelle: EnergieAgentur NRW

(Diese Aufstellung ist nur ein Auszug des Förderdatenblattes der EA NRW und enthält nur die wichtigsten Daten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier genannten Daten.)
Die kompletten Förderbedingungen und Möglichkeiten finden Sie unter www.energieagentur.nrw.de

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Um unsere Umwelt zu schonen und die Nutzung von “Erneuerbaren Energien” voran zu treiben, hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres erheblich verbesserte Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese Programme bieten Vorteile, wenn Hausbesitzer und Bauherren ihre Immobilie energetisch nach den neuesten Erkenntnissen ausstatten.

Es gibt 3 Arten von Förderungsmöglichkeiten.

1. Die Basis-Förderung
2. Die Bonus-Förderung
3. Die Innovations -Förderung

Weiterhin können Zinsverbilligte Darlehen über das KfW Programm Erneuerbare Energien beantragt werden.

Die Förderung von Holzheizungen:

Basisförderung Zuschuss 
36,- €   je kW, mindestens
1.000 € für Pelletöfen mit Wassertasche
2.000 € für Pelletkessel
2.500 € für Pelletkessel mit Pufferspeicher
Für Anlagen von 5-100 kW (auch Pellet-Scheitholz-Kombikessel)
1.000 € je Anlage für Hackschnitzelheizkessel mit Pufferspeicher von 5-100 kW
1.125 € je Anlage für Scheitholzvergaserkessel von 15 bis 50 kW

Bonusförderung
750 € bei Einbau einer Solarkollektoranlage, die über dieses Programm gefördert wird
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
200 € für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
500 € für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung (Partikelabscheider) oder Effizienzsteigerung (Brennwertnutzung).
Zinsverbilligte Darlehn
Programm “ Wohnraum Modernisieren” 

Für bestehende Wohngebäude
Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.

Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden      und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)
Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit. (Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich

Förderung von Solarthermischen Anlagen:

Basisförderung Zuschuss
60 € je m2 Kollektorfläche, mind. 410 € für Anlagen zur Warmwasserbereitung 105 € je m2 Kollektorfläche  für Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung. Anlagen größer als 40 m2 in Ein- und Zweifamilienhäusern werden ab dem 41. m2 mit 45 € je m2 gefördert.
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
45 € je m2 Kollektorfläche für Erweiterungen von Solaranlagen.

Bonusförderung
705 € für den Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas, wenn gleichzeitig eine solarkollektoranlage zur kombinierten warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert wurde (befristet bis 30.06.2008). 705 € bei gleichzeitigem Einbau eines Pellet-,Hackschnitzelkessels, einer Holzvergaseranlage oder Wärmepumpe, die über dieses Programm gefördert wird
50 € für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
200 € für besonder effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
210 € je m2 Kollektorfläche für besonders innovative Anlagen einer Kollektorfläche von 20 bis 40 m2.
Näheres regelt ein Erlass vom 17.04.2007. Der Förderantrag ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen.

Zinsverbilligte Darlehen
Für bestehende Wohngebäude Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.
Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)

Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit.(Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich.

Quelle: EnergieAgentur NRW

(Diese Aufstellung ist nur ein Auszug des Förderdatenblattes der EA NRW und enthält nur die wichtigsten Daten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier genannten Daten.)
Die kompletten Förderbedingungen und Möglichkeiten finden Sie unter www.energieagentur.nrw.de

Um unsere Umwelt zu schonen und die Nutzung von “Erneuerbaren Energien” voran zu treiben, hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres erheblich verbesserte Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese Programme bieten Vorteile, wenn Hausbesitzer und Bauherren ihre Immobilie energetisch nach den neuesten Erkenntnissen ausstatten.

Es gibt 3 Arten von Förderungsmöglichkeiten.

1. Die Basis-Förderung
2. Die Bonus-Förderung
3. Die Innovations -Förderung

Weiterhin können Zinsverbilligte Darlehen über das KfW Programm Erneuerbare Energien beantragt werden.

Die Förderung von Holzheizungen:

Basisförderung Zuschuss 
36,- €   je kW, mindestens
1.000 € für Pelletöfen mit Wassertasche
2.000 € für Pelletkessel
2.500 € für Pelletkessel mit Pufferspeicher
Für Anlagen von 5-100 kW (auch Pellet-Scheitholz-Kombikessel)
1.000 € je Anlage für Hackschnitzelheizkessel mit Pufferspeicher von 5-100 kW
1.125 € je Anlage für Scheitholzvergaserkessel von 15 bis 50 kW

Bonusförderung
750 € bei Einbau einer Solarkollektoranlage, die über dieses Programm gefördert wird
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
200 € für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
500 € für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung (Partikelabscheider) oder Effizienzsteigerung (Brennwertnutzung).
Zinsverbilligte Darlehn
Programm “ Wohnraum Modernisieren” 

Für bestehende Wohngebäude
Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.

Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden      und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)
Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit. (Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich

Förderung von Solarthermischen Anlagen:

Basisförderung Zuschuss
60 € je m2 Kollektorfläche, mind. 410 € für Anlagen zur Warmwasserbereitung 105 € je m2 Kollektorfläche  für Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung. Anlagen größer als 40 m2 in Ein- und Zweifamilienhäusern werden ab dem 41. m2 mit 45 € je m2 gefördert.
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
45 € je m2 Kollektorfläche für Erweiterungen von Solaranlagen.

Bonusförderung
705 € für den Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas, wenn gleichzeitig eine solarkollektoranlage zur kombinierten warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert wurde (befristet bis 30.06.2008). 705 € bei gleichzeitigem Einbau eines Pellet-,Hackschnitzelkessels, einer Holzvergaseranlage oder Wärmepumpe, die über dieses Programm gefördert wird
50 € für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
200 € für besonder effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
210 € je m2 Kollektorfläche für besonders innovative Anlagen einer Kollektorfläche von 20 bis 40 m2.
Näheres regelt ein Erlass vom 17.04.2007. Der Förderantrag ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen.

Zinsverbilligte Darlehen
Für bestehende Wohngebäude Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.
Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)

Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit.(Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich.

Quelle: EnergieAgentur NRW

(Diese Aufstellung ist nur ein Auszug des Förderdatenblattes der EA NRW und enthält nur die wichtigsten Daten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier genannten Daten.)
Die kompletten Förderbedingungen und Möglichkeiten finden Sie unter www.energieagentur.nrw.de

Um unsere Umwelt zu schonen und die Nutzung von “Erneuerbaren Energien” voran zu treiben, hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres erheblich verbesserte Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese Programme bieten Vorteile, wenn Hausbesitzer und Bauherren ihre Immobilie energetisch nach den neuesten Erkenntnissen ausstatten.

Es gibt 3 Arten von Förderungsmöglichkeiten.

1. Die Basis-Förderung
2. Die Bonus-Förderung
3. Die Innovations -Förderung

Weiterhin können Zinsverbilligte Darlehen über das KfW Programm Erneuerbare Energien beantragt werden.

Die Förderung von Holzheizungen:

Basisförderung Zuschuss 
36,- €   je kW, mindestens
1.000 € für Pelletöfen mit Wassertasche
2.000 € für Pelletkessel
2.500 € für Pelletkessel mit Pufferspeicher
Für Anlagen von 5-100 kW (auch Pellet-Scheitholz-Kombikessel)
1.000 € je Anlage für Hackschnitzelheizkessel mit Pufferspeicher von 5-100 kW
1.125 € je Anlage für Scheitholzvergaserkessel von 15 bis 50 kW

Bonusförderung
750 € bei Einbau einer Solarkollektoranlage, die über dieses Programm gefördert wird
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
200 € für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
500 € für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung (Partikelabscheider) oder Effizienzsteigerung (Brennwertnutzung).
Zinsverbilligte Darlehn
Programm “ Wohnraum Modernisieren” 

Für bestehende Wohngebäude
Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.

Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden      und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)
Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit. (Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich

Förderung von Solarthermischen Anlagen:

Basisförderung Zuschuss
60 € je m2 Kollektorfläche, mind. 410 € für Anlagen zur Warmwasserbereitung 105 € je m2 Kollektorfläche  für Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung. Anlagen größer als 40 m2 in Ein- und Zweifamilienhäusern werden ab dem 41. m2 mit 45 € je m2 gefördert.
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes wird zusätzlich ein Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung gezahlt.
45 € je m2 Kollektorfläche für Erweiterungen von Solaranlagen.

Bonusförderung
705 € für den Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas, wenn gleichzeitig eine solarkollektoranlage zur kombinierten warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert wurde (befristet bis 30.06.2008). 705 € bei gleichzeitigem Einbau eines Pellet-,Hackschnitzelkessels, einer Holzvergaseranlage oder Wärmepumpe, die über dieses Programm gefördert wird
50 € für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
200 € für besonder effiziente Heizungs-Umwälzpumpen

Innovations-Förderung
210 € je m2 Kollektorfläche für besonders innovative Anlagen einer Kollektorfläche von 20 bis 40 m2.
Näheres regelt ein Erlass vom 17.04.2007. Der Förderantrag ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen.

Zinsverbilligte Darlehen
Für bestehende Wohngebäude Förderhöhe max 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 2,63% eff. je nach Laufzeit.
Co2 Gebäudesanierungsprogramm
Zinsverbilligtes Darlehn oder Zuschuss; Nur für Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden und nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmepaketen (Förderung von   Wärmeschutz im Altbau)

Programm “ Ökologisch bauen”
Für neu zu bauende Wohngebäude:

Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit: Zinssatz ab ca. 4,41 eff. je nach Laufzeit.(Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich.

Quelle: EnergieAgentur NRW

(Diese Aufstellung ist nur ein Auszug des Förderdatenblattes der EA NRW und enthält nur die wichtigsten Daten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier genannten Daten.)
Die kompletten Förderbedingungen und Möglichkeiten finden Sie unter www.energieagentur.nrw.de

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