VPB-Expertenrat zum Thema Grundstücksteilung
Wer ein großes Grundstück gekauft oder gar geerbt hat und es teilen möchte, der darf nicht einfach einen Zaun über das Terrain ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und gesetzlich geregelt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Zunächst muss der Besitzer prüfen, ob die Teilung genehmigungsfähig ist und ob die beiden vorgesehenen Grundstückhälften überhaupt sinnvoll bebaut werden können. Darf der Boden geteilt werden, muss das Vermessungsamt die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Anschließend werden die Vermessungsergebnisse vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Dabei fallen Gebühren an, für das Vermessungsamt, die Baubehörde, den Notar und natürlich auch fürs Grundbuchamt.
Weitere Informationen unter www.vpb.de.
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